Neubau Holzbalkendecke, Frage zum Fehlboden

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  1. #1 Baummatz, 19.12.2014
    Baummatz

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    Hallo,
    ich habe eine Frage zur Konstruktionweise einer Holzblakendecke mit Fußbodenheizung. Ist ein Fehlboden mit Sandschüttung nötig, wenn auf der Holzblakendecke sowieso Estrich für die Fußbodenheizung gegossen wird?

    Das Eigengewicht des Esstrichs (schwimmend) müsste doch i.V.m. mit einer darunter leigenden Trittschalplatte für einen außreichenden Schallschutz sorgen und eine Schwingung der Decke "verhindern". Habe zu dem Thema bereits Google befrag und leider nichts gefunden.
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    definiere "nötig":
    wofür? verbesserung schallschutz? schwingungen?
    welcher jeweilige qualitätsanspruch?
    geldbeutelfüllgrad?

    entweder, dir verkauft einer "seine" lösung, die
    vielleicht zu deiner lösung wird - oder du suchst dir
    jemanden, der "deine" lösung für dich entwickelt.
     
  3. bernix

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    Das dachte ich vor 15Jahren auch...seit 14 Jahren (Einzug) weiß ich dass es nicht stimmt.
    Schwingung: ist bei gleichem Aufbau abhängig von der dimension/Spannweite der Träger. Der 6,5m Bereich schwingt deutlich mehr als der 3,5m Bereich. Gefühlt gibts da schalltechnisch aber keinen Unterschied.

    Trittschalldämmung: Ist bei einem Aufbau Estrich m. FBH, Trittschalldämmung (bei uns Styropor), Holzbalkendecke....gefühlt überall gleich schlecht.
     
  4. Julius

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    Logischerweise ist das ne ziemlich schlechte Lösung.
    Denn angeregt wird ja der schwere Teil - wenn der leichte dann noch mit einer ziemlich steifen Dämmlage angekoppelt ist...

    Wenn schon Estrich auf Balkendecke, dann weiche Dämmlage (Mineralwolle statt PS) und schwer gefüllte Gefache.
    Und/oder nur geringe Spannweiten bzw. deutlich geringere Balkenabstände.
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Wenn Schwingen ein Thema ist, dann sollte man zuerst einmal an der Konstruktion selbst anpacken. Die Dimensionierung der Balken bzw. der ganzen Balkendecke ist hier entscheidend. Wenn hier ein Fehler gemacht wird, hilft selbst das Ausgießen der Gefache mit Beton nicht mehr.
    Ein Schwingungsnachweis ist schon seit einigen Jahren Bestandteil der DIN 1052 als auch EC5. Ich glaube bei vorwiegend ruhender Belastung kann man auf diesen Nachweis verzichten, aber da fehlt mir die Praxiserfahrung. Statiker haben sicherlich öfter damit zu tun.

    Ist Schalldämmung ein Thema, dann darf man das nicht nur auf Schwingen reduzieren. Dazu sind die möglichen Übertragunswege zu komplex. Hier kommt dann der komplette Bodenaufbau in´s Spiel. Man darf dabei die Nebenwege über Wände etc. aber nicht unter den Tisch fallen lassen.

    Deswegen schließe ich mich erst einmal der Fragenliste von mls an. Zuerst die Grundlagen klären dann kann man in Details einsteigen. Ein schwimmender Estrich ist nur ein kleiner Bestandteil des Aufbaus und sagt noch nichts über Sieg oder Niederlage aus. Es kann auch mit Estrich, oder sogar wegen des Estrich, in die Hose gehen.
     
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