Neuer Energieausweis bei Anbau?

Diskutiere Neuer Energieausweis bei Anbau? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo die Damen und Herren, die Baugenhemigung für unseren Anbau ist nun endlich durch. Ich kann euch sagen, das war eine Odysee. Als kleines...

  1. #1 Gast56382, 28.11.2017
    Gast56382

    Gast56382 Gast

    Hallo die Damen und Herren,

    die Baugenhemigung für unseren Anbau ist nun endlich durch. Ich kann euch sagen, das war eine Odysee. Als kleines Schmankl möchte das Bauamt einen Energieausweis für den Anbau vorgelegt wissen.

    Das Hauptgebäude wurde 2012/'13 errichtet als Kfw 70 Immobilie nach Enev 2012. Der Energieausweis liegt mir vor. Der zuständige Planer meint bei Anbauten unter 50qm muss kein neuer Energieausweis erstellt werden. Der Anbau umfasst ca. 30qm und ist von der Dämmung her etwas besser als die Hauptimmobilie. Wer hat denn nun recht?

    Gruß
    Sciro
     
  2. #2 Gast 85175, 29.11.2017
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Es gilt EnEV, §9, Abs.4.

    Da steht bei ein Anbau unter 50m2 müssen lediglich die Aussenbauteile (Wände, Decke, Boden, Fenster, etc.) gemäß der Anlage 3 der EnEV „gedämmt“ sein.

    Einen „Energieausweis für den Anbau“ gibt es ohnehin nicht, den kann es garnicht geben, der „Energieausweis“ bezieht sich immer auf das Gesamtbauwerk. Es gibt da ein paar verkrüppelte Pseudoberechnungen, die sind aber wie gesagt erst bei mehr als 50m2 fällig.

    Eventuell wollen die vom Amt Berechnungen für die Aussenbauteile sehen, also ob die Bauteile die Werte der Anlage 3 einhalten. Das wäre aber wohl nicht dramatisch, die müsste der Architekt in 2—3 Stunden gemacht haben, ist nur Dokumentations-Bullshit mit bisschen Rechnen.

    Ich würde mal auf dem Amt anrufen und fragen was die eigentlich GENAU wollen. Wissen die oft selbst nicht...
     
  3. #3 Gast56382, 01.12.2017
    Gast56382

    Gast56382 Gast

    Nabend,

    kurze Rückinfo. Tja, so recht wusste die Dame auch nicht weiter. Aber es soll jetzt ein Schreiben vom GÜ genügen, der bestätigt, dass nach §26a Abs 1. Enev angebaut wurde. Sie meinte nur noch dass ein neuer Energieausweis fürs komplette Gebäude ja auch noch möglich wäre.... Von was die so Träumen. Nicht ein VA richtig hingekommen aber so etwas in den Raum werfen.
     
  4. #4 msfox30, 01.12.2017
    msfox30

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    Mal eine Nebenfrage zum Thema:
    Wofür will das Bauordnungsamt überhaupt einen Energieausweis?
    Wir haben neu gebaut und beim Bauantrag gab es nur eine "Energiebedarfsberechnung". Den Energieausweis habe ich von unserem GÜ nicht direkt erhalten. Mit kleinem Umweg habe ich jetzt einen, aber wofür ist dieser. Ich dachte immer, nur zum Verkauf der Immobilie. Wenn auch das Bauordnungsamt diesen sehen will /wollen könnte habe ich ja Glück einen zu haben.
     
  5. #5 Gast 85175, 01.12.2017
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Da herrscht gerade viel Chaos. An der EnEV wird seit vielen Jahren permanent rumgebastelt, Mitarbeitern in den Ämtern sind nicht oder nur schlecht geschult, usw...

    Dennoch kann das Amt die Brechnungen zum Wärmeschutz und Energieverbrauch verlangen, diese müssen ja ohnehin gemacht werden (wie soll man sonst wissen ob die gesetzl. Vorgaben eingehalten werden?).

    Dann kommt da noch viel Sprachchaos hinzu, was für den einen ein „Energieausweis“ ist, ist für den anderen eine „Wärmebedarfsberechnung“, am Ende läuft es auf die (jeweils nötigen) Berechnungen gem. DIN 4108 hinaus, aber mach das mal nem Amt klar.
     
Thema: Neuer Energieausweis bei Anbau?
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