Neuling! Frage zu Außenanlage/Natursteintreppe etc.

Diskutiere Neuling! Frage zu Außenanlage/Natursteintreppe etc. im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, mein Mann hat sich gerade selbständig gemacht (Bereich Garten- und Landschaftsbau) und hat bereits einige Aufträge erhalten und auch...

  1. #1 Benjamini, 19.08.2008
    Benjamini

    Benjamini

    Dabei seit:
    19.08.2008
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbständig im Garten-und Landschaftsbau
    Ort:
    Offenburg
    Hallo,
    mein Mann hat sich gerade selbständig gemacht (Bereich Garten- und Landschaftsbau) und hat bereits einige Aufträge erhalten und auch erledigt.

    Jetzt haben wir mit einem Bauherren ein bißchen Probleme. Wir mussten einen Hofeinfahrt und den Treppeneingang neu gestalten; d. h. alte Treppe abreißen, vorhandener Pflasterbelag entfernen etc.

    Danach mussten wir eine Natursteinmauer (mit Granitsteinplatten) als Treppenaufgang machen. Die mittlere Stufe ist an einigen Stellen ca. 1,5 cm höher als die anderen Stufen (liegt jedoch auch an den Platten, da diese ja nicht glatt sind). Es sind jedoch keine Stolperfallen. Der Bauherr sieht die unterschiedliche Höhe als Mangel und will die Rechnung nicht zahlen. Gibt es da irgendwelche Tolerenzbereiche? :confused:

    Außerdem ist bei der Garagenabfahrt (sehr steil!) zwischen Auto und Boden ca. 4 cm Luft (bei beladenem Auto). Der Bauherr findet, dass das zu wenig ist. Abgerüttelt ist schon. Gibt es da auch entsprechende Vorschriften/Normen?:confused:

    Vorher kann es nicht anders gewesen sein; an der Steigung haben wir ja nichts verändert.

    Ich hab leider überhaupt keine Ahnung, bin ja auch nur die Ehefrau und Bürokraft :mega_lol:

    Das Blöde ist nur, dass es ein Auftrag von meiner Arbeitskollegin ist, mit der ich mich bisher prima verstanden habe. Jetzt ist das Verhältnis leider etwas gestört........:mauer
    und wir wollen ja auch, dass auch alles ordnungsgemäß ist. Sie versuchen jetzt halt, den Preis zu drücken, wo es nur geht, obwohl wir mit dem Preis unter dem Angebotspreis liegen.

    noch ne Frage: läßt ihr euch nach Bauende was unterschreiben? (z. B. Bauarbeiten wurden ordnungsgemäß / nicht ordnungsgemäß ausgeführt). Oder macht ihr die Bauabnahme nur mündlich?

    Wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet. Werde euch in nächster Zeit wahrscheinlich noch ein paar Mal belästigen müssen. :winken

    im voraus vielen Dank.
     
  2. #2 Shai Hulud, 19.08.2008
    Shai Hulud

    Shai Hulud

    Dabei seit:
    25.11.2007
    Beiträge:
    3.565
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Kiel
    [​IMG] ?
     
  3. #3 Benjamini, 19.08.2008
    Benjamini

    Benjamini

    Dabei seit:
    19.08.2008
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbständig im Garten-und Landschaftsbau
    Ort:
    Offenburg
    danke für die Antwort, mit der ich aber leider nicht wirklich was anfangen kann.......
     
  4. #4 Olaf (†), 19.08.2008
    Olaf (†)

    Olaf (†)

    Dabei seit:
    28.04.2005
    Beiträge:
    4.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fensterbauer
    Ort:
    Dresden
    Was...

    shai damit etwas rustikal zum Ausdruck bringen wollte ist die Tatsache, dass man die allermeisten Deiner Fragen geklärt haben sollte BEVOR man los macht.
    Learning by doing ist für nen selbständigen Handwerker und Kaufmann eine äußerst ungesunde Methode, sowohl finanztechnisch als auch ausführungsmäßig und für den AG ein meist unerfreuliches Erlebnis.
     
  5. #5 Benjamini, 19.08.2008
    Benjamini

    Benjamini

    Dabei seit:
    19.08.2008
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbständig im Garten-und Landschaftsbau
    Ort:
    Offenburg
    prima...aber

    es kommt ja keiner auf die Idee, dass man vorher entsprechende Messungen durchführt, wieviel Abstand zwischen Auto und Boden beim alten Pflasterbelag war.

    oder steh ich jetzt auf dem Schlauch?

    ich wollte ja eigentlich nur wissen, ob es irgendwelche Vorschriften gibt, die sowas regeln.

    Mir ist schon klar, dass die Stufenhöhe nicht mal 12 cm und dann 18 cm sein darf. Aber bei Natursteinen sind 1,5 cm wirklich nicht auffällig. Es sind ja nur an ein paar Stellen 1,5 cm; je nach dem, wo man mißt....Beim Treppensteigen merkt man überhaupt keinen Unterschied.

    Du hast natürlich recht, dass man vorher alles abklären sollte. Wir werden noch jede Menge lernen müssen.... :(
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 19.08.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Also - zum Rampenwinkel Einfahrt - Garage. Wenn das Auto auch beladen drüber passt und auch jedes andere normale Auto drüber kommt, gips nix zu meckern. 4 cm sind zwar nicht viel - aber besser als nix.
    Die Treppe ist (wahrscheinlich) mangelhaft. Es gibt die Treppen-DIN 18??? (müsst ich nachsehen), die erlaubt, von Stufe zu Stufe 0,5 cm und gesamt max 1,0 cm Toleranz zwischen den Stufen.
    Wenns an manchen Stellen stimmt, an andere nicht, dann handelt es sich um ein Ebeneits- oder Winkeltoleranzproblem (DIN 18202)
    Wenn das Material in sich schon (sagen wir mal) 2 cm Unterschied hat, könnten Sie raus sein.
    Aber imho nur dann, wenn dem AG klar sein MUSSTE, dass diese Unterschiede bei der Verlegung bestehen bleiben MÜSSEN.
    ***
    btw
    1,5 cm Unterschied bei Treppenstufen ist eine MENGE.
    Und niemand kann mir erzählen, das sei nicht zu merken.
    Also - Treppe nochmal aufnehmen, so sauber wie möglich verlegen und den Rest klären.
    Ach ja - die Kollegin kann ich auch verstehen.
    Da gibt Sie den Auftrag innerhalb des Beanntenkreises, auf gute Qualität hoffend und muss nun mit so einer Treppe leben.
    ***
    Für solche Fälle IMMER schriftich auf die Gefahren hinweisen

    MfG
     
  7. #7 Manfred Abt, 19.08.2008
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Wirkt schon ein wenig seltsam, wenn solche Fragen nach Inangriffnahme der Selbstständigkeit gestellt werden. Es muss zwar nicht alles nach VOB/B laufen aber als Lektüre ist die erst mal empfehlenswert.

    Trotzdem Antwort: ich empfehle eine formale Abnahme mit Protokoll.
     
  8. #8 Shai Hulud, 19.08.2008
    Shai Hulud

    Shai Hulud

    Dabei seit:
    25.11.2007
    Beiträge:
    3.565
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Kiel
    Leider keine Rätselpunkte, war wohl zu schwer. Mache ich Martin schon Konkurrenz mit meinen Postings? :confused:

    Ich meinte, ob die Vergabe des Auftrages eventuell über eine bekannte Website erfolgt ist, deren Namen etwas mit hae_mmern zu tun hat. ;)

    BTW:
    In der Anfangszeit besser keine Aufträge im Bekanntenkreis annehmen, am besten etwas weiter weg... :o
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 19.08.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    @ shai
    Wer sich bei den Hämmerern von BEKANNTEN ersteigern lässt müsste eher mit diesem Smilie bedacht werden
    :mauer
     
  10. #10 Shai Hulud, 19.08.2008
    Shai Hulud

    Shai Hulud

    Dabei seit:
    25.11.2007
    Beiträge:
    3.565
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Kiel
    ... da hast du ja nun auch wieder Recht. :biggthumpup:
     
  11. #11 Benjamini, 19.08.2008
    Benjamini

    Benjamini

    Dabei seit:
    19.08.2008
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbständig im Garten-und Landschaftsbau
    Ort:
    Offenburg
    @Ralph

    die 1,5 cm sind ja nur an einigen Stellen. Die Treppe verläuft übrigens über zwei Eingänge und der Nachbar, der sich mit der 1/2 an der Treppe logischerweise beteiligt hat, hat keinerlei Probleme......

    Mit Hammer.de haben wir nix am Hut :)

    und ich kann meine Kollegin trotzdem nicht verstehen. Sie wollten es super-billig haben, haben teilweise deshalb Arbeiten selbst ausgeführt (z.B. Treppe selbst verfugt, mit dem Ergebnis, dass die Platten total verschmiert sind etc.). Einige Arbeiten hat mein Mann kostenlos gemacht und sie haben nicht mal den Anstand besessen überhaupt nachzufragen, ob er hierfür (zumindest für die Maschinen) etwas bekommt. Und jetzt wird wegen Kleinigkeiten rumgefeilscht.... der Nachbar hat anstandslos bezahlt und versteht die ganze Sache gar nicht. Er ist zufrieden.

    wir haben aber schon gelernt, dass man bei Bekannten oder Nachbarn keine Arbeiten mehr ausführen sollte (die meinen nämlich immer, sie kriegen was geschenkt).


    und natürlich machen wir eine schriftliche Abnahme, die aber eben in diesem Fall nicht unterzeichnet wird. Der Nachbar hat sie allerdings ohne weiteres unterschrieben.
     
  12. Zottel

    Zottel

    Dabei seit:
    29.09.2006
    Beiträge:
    472
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Bei Schweinfurt
    Das gilt aber andersrum auch - Fremden kann man viel besser vors Schienbein treten, wenn sie Mist bauen... Letztendlich wird genau dies die Lektion sein, für die Ihr jetzt Lehrgeld bezahlt.

    Das mit dem Auto ist ja eher Gespinn - wenn Ihr nix am Rampenwinkel geändert habt und das Auto passt drüber.... Für Tieferlegung ist so eine Einfahrt eh nix.

    Mit der Treppe - da müsst Ihr jetzt überlegen ob Ihr Euch stur stellt, Gutachter, Streß, Rufprobleme bei frischer Firma.... Oder halt zähneknirschend aufnehmen, schauen ob es besser geht und wenn das Material nicht mehr hergibt genau dies dem Kunden am Objekt vorführen. Wer hat denn das Material besorgt - Ihr oder der Kunde?
     
  13. #13 wasweissich, 19.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn ich es richtig verstanden habe , handelt es sich um bruchrauhe stufen , und da sind 1,5 cm durchaus um materialtoleranzbereich ...........

    4 cm im beladenen zustand ist alle male ausreichend........

    j.p.
     
  14. #14 Benjamini, 21.08.2008
    Benjamini

    Benjamini

    Dabei seit:
    19.08.2008
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbständig im Garten-und Landschaftsbau
    Ort:
    Offenburg
    das Material

    hat der Kunde bestellt (Granitsteinplatten). Wir wollten das Material vom Fachhandel und sie wollte es aber vom Baumarkt, weil es ja soviel günstiger war. Jetzt hat sich herausgestellt, dass des B-Ware war, mit einigen Mängeln. Aber so ist das halt: Geiz ist geil!

    Einige Platten weisen Flecken auf. Das wird uns jetzt auch indirekt zum Vorwurf gemacht (wir hätten ja auch bessere Platten raussuchen können).

    ist alles ein bißchen blöd gelaufen. Wir haben schon drei Mal nachgefragt, ob wir die Treppe ändern sollen. Es kam jedesmal ein NEIN! aber die Bauabnahme unterschreiben sie trotzdem nicht. :mauer

    die Sparerei hat sich über die ganze Baustelle hingezogen. Aber man kann nicht ein Mini bestellen und ein Porsche erwarten!

    naja........ wir werden sehen, wie es sich weiter entwickelt.
     
  15. #15 HolzhausWolli, 21.08.2008
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

    Dabei seit:
    20.02.2006
    Beiträge:
    2.091
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Siegen
    Benutzertitelzusatz:
    Baustatus: Längst fertig
    Sieht so aus, daß die einfach weniger bezahlen wollen und mit dem Mangel, wenn er denn überhaupt einer ist, ganz gut leben können. Die wollen Euch einfach verar....en...

    Die Ware haben die angeschleppt, Ihr habt offenbar so verlegt wie man verlegen kann. Und nun sollt Ihr auf Geld verzichten weil die im Vorfeld auf Qualität verzichtet haben.

    Der Höhenunterschiede hätten vielleicht auffallen können und ein unmittelbarer Hinweis auf die verschiedenen Stärken abgegeben werden müssen. Aber dadurch jetzt einen Strick dieser Art zu drehen ist einfach nur dreist. Daß es auch noch im Bekannten- und Kollegenkreis ist finde ich absolut peinlich...aber für die. Eure Belkanntschaft ist denen offenbar kein bischen heilig so daß sie nix anbrennen lassen.

    Achja: 4cm Luft bei der Einfahrt reicht theoretisch 4x aus bevor eine Einschränkung feststellbar ist, oder? Also wo ist denn da der Mangel, insbesondere wenn vorher die gleiche Steigung vorhanden und ausreichend war. Wäre denn eine flachere Steigung überhaupt machbar gewesen?

    Grundsätzlich habt ihr doch Anspruch auf Gelegenheit zur Nachbesserung, bevor eine Rechnungskürzung möglich ist. Jedenfalls kenne ich das so. Ich würde den Kunden in Verzug bringen und auf Entscheidung drängen: Zahlen oder Nachbessern lassen.
     
  16. #16 Bauwahn, 21.08.2008
    Bauwahn

    Bauwahn

    Dabei seit:
    05.02.2007
    Beiträge:
    4.821
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Ulm
    Wenn ein "Mangel" kein Mangel ist, habt Ihr Anspruch auf Bezahlung. Sollte ein Mangel vorherrschen habt Ihr Anspruch auf Nachbesserung und dann (bei erfolgreichem Nachbessern) auf Bezahlung.
     
  17. #17 Bauwahn, 21.08.2008
    Bauwahn

    Bauwahn

    Dabei seit:
    05.02.2007
    Beiträge:
    4.821
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Ulm
    Fortsetzung: Im Zweifelsfall hilft aber nur Einklagen.

    Jedenfalls kann man hier gleich mehrere Dinge auf einmal lernen,
    u.a. auch, warum man bauseits gestelltes Material im Zweifelsfall lieber nicht verarbeiten sollte.
     
  18. #18 wasweissich, 21.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    vor allem wenn es im baumarkt soooo viel billiger (absichtlich nicht günstiger geschrieben) ist .

    habe interessehalber einige male die natursteinschnäppchen angesehen :mauer:mega_lol::mauer:mega_lol::cry:cry ,

    j.p.
     
  19. #19 Benjamini, 22.08.2008
    Benjamini

    Benjamini

    Dabei seit:
    19.08.2008
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbständig im Garten-und Landschaftsbau
    Ort:
    Offenburg
    vielen Dank

    für euere Antworten. Mal schauen, was sich machen lässt. Wir haben Gott sei Dank immer Abschlagszahlungen verlangt. So ist der Schaden -sollten sie tatsächlich nicht bezahlen wollen- nicht so groß.

    Einklagen wollen wir das nicht. Ich mus ja noch einige Zeit bis zur Rente mit meiner Kollegin verbringen :cool:
     
Thema:

Neuling! Frage zu Außenanlage/Natursteintreppe etc.

Die Seite wird geladen...

Neuling! Frage zu Außenanlage/Natursteintreppe etc. - Ähnliche Themen

  1. Neuling braucht Rat

    Neuling braucht Rat: [ATTACH] Hallo liebe Forums Mitglieder, Ich bin Sven, 33 Jahre jung und aus dem schönen Vogelsberg. Habe mich hier angemeldet um vlt. Ein paar...
  2. Kompletter Neuling mit Fragen, 1. Frage, feuchter Keller? Schlimm?

    Kompletter Neuling mit Fragen, 1. Frage, feuchter Keller? Schlimm?: Hallo in die Runde, bevor ich loslege mit meinen Fragen (ich wette ich habe noch viele:) ), einmal kurz zu mir. Ich komme aus der Nähe von...
  3. grundlegende Fragen -- Neuling

    grundlegende Fragen -- Neuling: Liebe Bauexperten, wir heizen ein altes Bauernhaus mit Scheitholz, und zwar über einen wasserführenden Kamin (Tekon CK) im Wohnzimmer und einen...
  4. Neuling möchte "Hallo" sagen und hat gleich ein paar Fragen

    Neuling möchte "Hallo" sagen und hat gleich ein paar Fragen: Hallo Bauexperten! Mein Mann und ich würden gerne im September bauen. Im Moment möchte ich anfangen mich etwas "schlau" zu machen. Aber ich...
  5. KNX Neuling, allg. Fragen zur Funktionsweise

    KNX Neuling, allg. Fragen zur Funktionsweise: Hi Beschäftige mich momentan rein aus Interesse ein bisschen mit KNX. Bin noch Student und ein Hausbau ist (leider) noch in weiter Ferne aber...