Notwendige Reperatur innerhalb der Gewährleistung

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  1. mosto

    mosto

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    Hallo,

    laut Bauvertrag ist eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren mit der Baufirma für ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus vereinbart. Die Wärmepumpe zu Beheizung des Hauses verfügt über einen Erdkollektor. Die einzelnen Stränge sind über einen Verteiler zusammengefasst und vom Verteiler führt eine Leitung ins Haus.
    Jetzt sind 4 Jahre vergangen und plötzlich hat eine Überwurfmutter am Verteiler einen Riss, Folge Druckabfall, Heizung auf Störung.
    Beseitigung der Störung - Austausch der Mutter - usw. durch den die Wärmepumpe erstellenden Heizungsbauer. Folge: Rechnung des Heizungsbauers über 483 EUR.
    Frage fällt dieser Schaden unter die Gewährleistung der Baufirma bzw. muss ich die Reparatur zahlen?

    Gruß
    mosto
     
  2. #2 Gast036816, 20.08.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hast du das haustechnikunternehmen als damaligen errichter und subunternehmer oder hast du den vertragspartner gu/gü über den mangel verständigt?

    hat man dir bei der rechtsgeschäftlichen abnahme mitgeteilt, dass während der gewährleistungszeit bestimmte leistungen regelmäßig gewartet werden müssen, um die gewährleistungszeit für 5 jahre sicher zu stellen?
     
  3. #3 Achim Kaiser, 20.08.2014
    Achim Kaiser

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    Bei solchem Materialversagen seh ich den Gewährleistungsanspruch gegeben, unabhängig von irgendwelchen Wartungsverträgen und sonstigem Gedönse ausser es könnten extreme - unzulässige - Einflüsse nachgewiesen werden.

    Wichtig bei solchem Malheur ... defekte Bauteile sichern um ggf. Untersuchungen durchführen zu können.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
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