Notwendigkeit einer Baulast?

Diskutiere Notwendigkeit einer Baulast? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Da sehe ich vielmehr Deinen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser in der Pflicht. Der schuldet Dir eine genehmigungsfähige Planung und wenn er...

  1. #21 Schnubbihh, 22.02.2024
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    Ja, der Architekt hat nun zumindest sehr schnell die Nachforderung seitens des Bauamts mit einer neuen Berechnung fürs Gesamtgrundstück erstellt. Ob diese dann seitens des Bauamts genehmigt wird, steht natürlich trotzdem in den Sternen.
     
  2. 11ant

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    In der Zwischenzeit ? - ich bin nicht sicher, ob hier, im orangen Forum oder beiden; aber ich bilde mir ein, zu diesem Aspekt wurde Dir schon früh mit zaunpfahlgroßen Fragezeichen gewunken.
    Auf jeden Fall ist das Problem zu klären. Worst Case wäre: die Baugenehmigung würde erteilt und damit eine "aufschiebende" Bedingung für den Kauf des hinteren Grundstücksteiles erfüllt, aber dann käme die ganze Chose ins Stocken; das Finanzamt wollte aber schon Grunderwerbssteuer haben, wenn die Rückabwicklung anstünde.

    Ich bilde mir ferner ein, auch eine ideelle Teilung wäre (womöglich gar von mir selbst) bereits vorgeschlagen worden, um die Stellplätze beider Häuser straßennah erledigen zu können und damit erheblich Fahrweg- und Wendefläche-GRZ zu sparen.

    Wenn ich recht erinnere, will der Eigentümer des Bestandsgebäudes im vorderen Teil dieses auch perspektivisch bald ersetzen, und Ihr hättet gemeinsam planen sollen. Wenn ich weitergehend recht erinnere, bestehen mit der Verkäuferpartei freundschaftliche Beziehungen, und hatte ich sogar schon ein Zweifamilienhaus zu bauen angeregt.

    Ich mache das ja beruflich und schon seit Jahrzehnten, aber manche Ratsuchenden probieren es lieber ersteinmal mit Taubheit.
    Das muß jeder selber wissen, ich bin da auch nicht nachtragend - allerdings sitzen in meinem Wartezimmer nun Leute "vor Dir".
     
  3. #23 Schnubbihh, 26.02.2024
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    Es passt zwar nicht mehr ganz zum Thema, aber wollte jetzt nicht extra einen eigenen Thread erstellen:

    Das ganze Thema entwickelt sich mehr und mehr in die Richtung, dass wir das gesamte Grundstück kaufen, das vordere Haus abreißen und dort neu bauen. Nun frage ich mich, wie die Baulinie zu interpretieren ist. Da unser Haus größer ist als das Bestandshaus, müssten wir entweder (1) das Haus an die hintere Baulinie zurücksetzen (erlaubt?) oder (2) "um die Ecke bauen" (macht planerisch bzw. von den Kosten wahrscheinlich wenig Sinn) oder (3) das Haus seitlich platzieren und in die länge ziehen (nicht bevorzugt aber wahrscheinlich am einfachsten?).
    Wie schätzt Ihr die Lage ein?
     

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  4. 11ant

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    Die Baulinie schwenkt ja offenbar um das Bestandsgebäude, anstatt wirklich gewollt gekröpft zu sein. Da würde ich eher mit dem Bauamt sprechen, den Bebauungsplan bzgl. der Baulinie ändern zu lassen. Das Gesamtgrundstück ist ja um einiges teurer, und wenn ich recht erinnere, wollten die Verkäufer selbst ja auch gerne dort neu bauen. Ich würde es insofern erwägen, es bei zwei Bauplätzen zu belassen und entweder
    Option 4
    das geplante Haus auf den vordern Platz zu stellen, aber das Stellplatzgewürge vorne zu erledigen oder
    Option 5
    das geplante Haus hinten zu plazieren belassen, aber das Stellplatzgewürge vorne zu erledigen wählen und
    in beiden Varianten
    eine Grundstücksaufteilung zu vereinbaren, bei der den Verkäufern ein (dann evtl. Hinterlieger) Bauplatz bleibt.

    Den Vorschlag einer WEG mit allen Stellplätzen vorne halte ich nach wie vor für den klügsten Plan.
     
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  5. #25 Schnubbihh, 26.02.2024
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    Leider bleiben für die Bebauung fürs Gesamtgrundstück nur 175m² übrig (Haus Grundfläche + Terrasse). Bei 2x 12m² Terrasse also nur 2x 75m² pro Haus. Das ist für uns zu klein und für die zweite Partei auch. Entsprechend bleibt leider nur die Option ein einzelnes Haus oder ggf. ein Doppelhaus zu bauen.
     
  6. 11ant

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    Wenn diese wesentliche Kursänderung für alle Beteiligten okay und einrichtbar ist, scheint mir bei dieser Größe auch "nur ein Bauplatz" die netteste Lösung zu sein. Bedenke, daß eine Baulinie keine gewöhnliche Baugrenze, sondern gewissermaßen eine "Baugrenze mit Anbauverpflichtung" ist, insofern also gekröpft verlaufend stört und wie gesagt m.E. auch dem Bauamt angenehmer sein wird geradezuziehen. Warten wir auf einen Vorschlag von @Dimeto, wie ihren neuer Verlauf anzuregen am geschicktesten wäre. Ich bleibe dabei, auf den geringstmöglichen Verbrauch von GRZ für Zufahrt, Abstell- und Wendeflächen zu schielen.
     
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  7. Dimeto

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    Das sollte Dein Architekt die Genehmigungsbehörde fragen.

    Wie bereits erwähnt ist das historische Baurecht in Hamburg sehr kompliziert und wird dort auch noch phantasievoll vom OVG und dem Bauordnungsamt ausgelegt. Eine Baulinie in einem Teilbebauungsplan ist nach Baupolizieverordnung wie von @11ant bereits beschrieben genauso zu behandeln, wie eine Baulinie nach heutiger BauNVO (§23 Abs. 2), also anbauverpflichtend. Schaut man sich das aktuelle Luftbild an, sind doch einige Abweichungen zu erkennen, so dass hier entweder von einer Interpretation als Baugrenze ausgegangen wird (unwahrscheinlich) oder Befreiungsanträgen stattgegeben wurde. Letzteres dürfte für "Dein" Grundstück ganz besonders in Frage kommen, da der Versatz der Baulinie doch sehr untypisch ist und der direkte Nachbar auch deutlich von der Baulinie abweicht. Option 1 scheint mir da auch ein sehr guter Lösungsansatz zu sein, da zwischen den benachbarten Bestandsbauten schön ausgemittelt wird - wer kann dazu schon "nein" sagen.
     
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