NRW/Kleve Treppenloch Dachboden

Diskutiere NRW/Kleve Treppenloch Dachboden im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich hätte mal ein paar kurze fragen. Sanierung, altes Gebäude von ca. 1960. Ich würde gerne den Dachboden begehbar machen, momentan ist nur...

  1. #1 Gummix, 09.10.2022
    Zuletzt bearbeitet: 09.10.2022
    Gummix

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    Hallo,
    ich hätte mal ein paar kurze fragen.
    Sanierung, altes Gebäude von ca. 1960.
    Ich würde gerne den Dachboden begehbar machen, momentan ist nur so eine kleine Leiterlucke drin, also nichtmal groß genug für eine Bodentreppe. (Komischerweise liegt oben eine Isolierung mit Estrich drauf).
    Jedenfalls soll da ein Treppenloch in die Stahlbetondecke rein, Statiker sagt, kein Problem bis 0,9x3,5m (so groß brauch ich das aber auch nicht) in Spannrichtung der Decke. Keine Stüzen notwendig nur ein Rahmen aus U-Eisen um das Loch.

    Muss das ganze jetzt noch genehmigt werden oder tragen die (Bauamt) das einfach bei der Begehung/Rohbauabnahme im Plan nach (das wäre die Aussage des Architekten, was mir aber komisch vorkommt)
    In der Bauordnung habe ich folgendes dazu gefunden:

    § 62 (Fn 15)
    Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
    11 b) die Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, wenn eine berechtigte Person nach § 54 Absatz 4 der Bauherrschaft bescheinigt, dass die Änderung die Standsicherheit des Wohngebäudes im Ganzen und in seinen einzelnen Teilen nicht gefährdet,


    Trifft das auf diesen Fall zu?

    Jetzt wäre der Dachboden ja erstmal eine Nebenfläche zum Abstellen/Lagern, sollte doch mal eine Nutzung als Kinder/Hobby/Arbeitszimmer oder sonstwas gemacht werden, lässt sich die Nutzungsart später noch ändern, wenn die Bedindungen erfüllt sind? (Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Fensterfläche, Notausgang, GRZ, GFZ, Geschossanzahl, Nutzlast 1,5 kN/m² )

    Sollte man das lieber direkt angehen, gibt es dazu mitlerweile ein beschleunigtes Verfahren oder muss das alles wieder über den Architekten laufen?
    Dazu habe ich auch ein paar Sachen gefunden, leider nichts offizelles. Es gint eine Infos, dass NRW das was geändert haben soll und das Dachaufbauten und der Ausbau von Dachgeschossen wohl in Zukunft genehmigungsfrei sind sofern Staatlich unbedenklich. Sagt leider nichts über Nutzungsänderung aus^^

    Vielen Dank und Gruß
     
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