Nutzung eines Gebäudes ohne Bauabnahme

Diskutiere Nutzung eines Gebäudes ohne Bauabnahme im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin! Wir haben als Kirchengemeinde eine Ehemalige Kirche komplett auf die Grundmauern einreissen und dann als Gemeindezentrum wieder aufbauen...

  1. FForck

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    Moin!

    Wir haben als Kirchengemeinde eine Ehemalige Kirche komplett auf die Grundmauern einreissen und dann als Gemeindezentrum wieder aufbauen lassen. Das Problem ist, das Haus wurde soweit abgenommen, bis auf das Pakett im Andachtsraum. Uns wurde gesagt, wir dürfen dort noch nichts machen, da das Pakett noch nicht abgenommen ist, sprich: Wegen dem Pakett dürfen wir das komplette Haus nicht nutzen. Wir haben deshalb auch noch keinen Schlüssel bekommen. Nun gibt es aber eine Pastorin in der Gemeinde, die wie auch immer immer wieder in dieses Gebäude rein kommt und dort regelmäßig Veranstaltungen durchführt. Unter anderem auch in dem Raum mit dem eben angesprochenen Parkett. Ist das rechtens ? Dürfen wir das Haus trotzdem nutzen, auch wenn das Parkett nicht abgenommen ist ?
     
  2. #2 nordanney, 25.05.2024
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    Wer sagt das?
    Wer hat die Abnahme durchgeführt bzw. wer das Haus übergeben?

    Also einfach mal klarer schreiben:
    - wer ist Bauherr und Eigentümer?
    - wer hat das Gebäude gebaut?
    - Abnahme durch Bauamt?
    - Abnahme durch Euch?
    - Abnahme durch Bauunternehmen?
    usw.
     
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  3. #3 VollNormal, 25.05.2024
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    Von wem?

    Worin begründet sich das Nutzungsverbot?

    Wieso ist die Abnahme bisher noch nicht erfolgt?

    Wer enthält euch diesen vor?
     
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  4. FForck

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    Die Baufirma zuständig für die Umbauten
     
  5. #5 Fabian Weber, 25.05.2024
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    Im Grunde ist durch die Nutzung ja die Abnahme erfolgt. Nun ist es natürlich um so schwieriger noch irgendwelche Mängelansprüche geltend zu machen, denn die Baufirma kann jetzt ja behaupten, dass es Beschädigungen durch Nutzung wären.
     
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  6. #6 VollNormal, 25.05.2024
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    Warum dieses?

    Davon abgesehen, wie soll ohne Schlüssel zum Gebäude eine Nutzung desselben geschehen sein? Die oben genannte Dame muss sich wohl widerrechtlich Zutritt verschafft haben, was bei noch nicht erfolgter Abnahme im Gefahrenbereich des Auftragnehmers liegt.
     
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  7. #7 Kriminelle, 26.05.2024
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    Stillschweigende Abnahme durch Nutzung des Objektes.
    Ihr sprecht aber miteinander? Und wer will das jetzt wissen, ob das rechtens ist?
    Von welch einem Zeitraum sprechen wir? Ich finde das auch recht schwammig, das „wer hat wem was gesagt und warum und wofür…“
    Da würd doch mal sagen: da habt Ihr den Segen von oben, das Abgenommene zu nutzen und aufgrund der Verhältnismäßigkeit auch den besagten Raum mit dem Parkett. Aber natürlich hält Duch nichts davon ab, zu warten. Die Pastorin wird wohl auch ohne Segen von oben Rückgrat haben ;:
     
  8. #8 VollNormal, 26.05.2024
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    Woraus leitest du ab, dass das vertraglich so vereinbart ist?

    Womit wir wieder bei der Ausgangsfrage wären:
    Wir wissen nicht, was ihr vertraglich vereinbart habt. Vielleicht weiß das ja die "Leitende Person des Bauauschusses" und hat euch gegenüber deswegen das Nutzungsverbot ausgesprochen.
     
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