Nutzungsänderung bei Vermietung einzelner Räume als Wohneinheit?

Diskutiere Nutzungsänderung bei Vermietung einzelner Räume als Wohneinheit? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; In einem 200m2 großem Einfamimienhaus wohnt eine Famile auf drei Etagen. Im Bereich des Dachgeschosses die Großmutter, im Erdgeschoss Eltern mit...

  1. sepp1978

    sepp1978

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    In einem 200m2 großem Einfamimienhaus wohnt eine Famile auf drei Etagen. Im Bereich des Dachgeschosses die Großmutter, im Erdgeschoss Eltern mit Kind. Im Obergeschoss stehen Räume leer, die sich durch den Einbau einer Tür im Flurbereich einfach zu einer kleinen Wohneinheit umfunktionieren ließen. Jetzt stellt sich die Frage, inwiefern es sich hierbei um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung handelt? Immerhin verfügt die Wohneinheit über keinen eigenen Zugang; die Bewohner müssten also immer durch den Wohnbereich der Familie um die von Ihnen angemieteten Zimmer zu erreichen. Bleibt es dann also Baurechtlich bei einem Einfamilienhaus, in dem bloß einzelne Zimmer vermietet werden oder ist für die so entstandene, kleine Wohneinheit eine Nutzungsänderung erforderlich?

    Vielen Dank schon einmal!
     
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Nutzungsänderung bei Vermietung einzelner Räume als Wohneinheit?

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