Nutzungsänderung: Einschätzung der Plausibilität einer Architektenrechnung

Diskutiere Nutzungsänderung: Einschätzung der Plausibilität einer Architektenrechnung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Ich falle gleich mit der Tür ins Haus: Meine Mutter hat dieses Jahr ihr Haus an den Bekannten einer Freundin verkauft. Es handelt...

  1. Zara

    Zara

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    Hallo zusammen,

    Ich falle gleich mit der Tür ins Haus:
    Meine Mutter hat dieses Jahr ihr Haus an den Bekannten einer Freundin verkauft. Es handelt sich um ein freistehendes Zweifamilienhaus mit Anbau. Der Bekannte bot meiner Mutter 140.000 € für die Immobilie, meine Mutter ließ aus gutem Willen noch einmal 20.000 € nach (sie ist sehr nett und etwas naiv).

    Während der Kaufphase teilte der Käufer mit, dass seine Bank für die Finanzierung eine Nutzungsänderung von einer Gaststätte zum Wohnhaus fordert. Beide Wohnungen wurden sowohl unter meiner Mutter als Eigentümerin, als auch den Vorbesitzern ausschließlich als Wohnräume genutzt. Er fragte an, ob meine Mutter die Hälfte der für die Nutzungsänderung notwendigen Architektenkosten übernehmen würde. Dem stimmte sie mündlich zu.

    Wegen der Nutzungsänderung zog sich der Verkauf über etwa 18 Monate. Die laufenden Kosten trug meine Mutter.

    Neben der Nutzungsänderung plant der Käufer die Sanierung des Objektes und einige Umbauten: der Anbau wird zum Großteil abgerissen und einige Wände im Haupthaus werden geändert. Die für die Genehmigung der Umbauten erforderlichen Architektenleistungen wurden zusammen mit den Leistungen für die Nutzungsänderung beim einem Architekten vom Käufer beauftragt.

    Nun macht der Käufer bei meiner Mutter rund 3.500 € geltend (insgesamt soll die Nutzungsänderung also rund 7.000 € Kosten verursacht haben). Meine Mutter rechnete nach Recherchen vorab nur mit etwa der Hälfte. Auf der Rechnung wurden beide Positionen zusammen berechnet und in keiner Form nach Einzelleistungen aufgeschlüsselt. Sie trägt lediglich den Betreff „Nutzungsänderung und Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses“ und die Gesamtsumme von 6.188 €. Die 800 € Differenz stellen die Kosten für die Baugenehmigung und die Nutzungsänderung bei der Stadt dar (auch wenn meine Mutter diese Koste nie übernehmen wollte).

    Ich vermute, dass der Käufer auch die Kosten für die Planung des Abrisses und Umbaus des Hauses mit auf meine Mutter abwälzen will. Er behauptet, die Planung des Umbaus würde in der Gesamtsumme keinen nennenswerten Unterschied machen und kann keine nach Einzelleistungen aufgeschlüsselte Rechnung oder Anlage zur Rechnung beibringen.

    Sind 6.188 € ein plausibler Rechnungsbetrag für eine einfache Nutzungsänderung einer Immobile mit 225 m² bzw. nach Abriss 121 m² (Gaststätte / Wohnhaus zu reinem Wohnhaus)?

    Gibt es Formvorschriften und ggf. Honorarvorgaben für Architekten und müssen diese die Positionen aufschlüsseln?

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass das die Leistungen für eine einfache Nutzungsänderung ohne Umbauten wesentlich teurer sein sollen, als die Planung eines Teilabrisses mit diversen Umbauten? Hier muss doch sicherlich auch die Statik geprüft werden?

    Das Haus befindet sich in NRW.

    [​IMG]

    Vielen Dank und mit besten Grüßen!

    Sarah
     
  2. #2 Andreas Teich, 15.11.2023
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    Die Absprachen sind schon sehr zweifelhaft und juristisch anfechtbar bzw nur schwierig durchsetzbar.
    Am besten Anwalt für Vertrags- und Baurecht konsultieren
     
  3. #3 Tikonteroga, 15.11.2023
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    Ich hätte jetzt gesagt, dass wenn deine Mutter dem zugestimmt hat, wie du es formuliert hast, also dass sie die "Architektenkosten" zur Hälfte übernimmt, dass dann die Rechnung des Architekten gilt ohne die zusätzlichen Kosten, die vermutlich eine Behörde in Rechnung gestellt hat. Ich habe mir das jetzt so begründet, dass ja z. B. analog zu einem Immobilienkauf die Grundbuchkosten keine Notarkosten sind.

    Mir war erst aufgefallen, dass auf der Rechnung "Nutzungsänderung" und "Umbau" steht. Aber eine Nutzungsänderung kann auch einen "Umbau" erforderlich machen.

    Was sagt denn die andere Partei? Hat die andere Partei es auch so verstanden, dass nur die Architektenkosten Teil der Vereinbarung sind oder ist die andere Partei anderer Meinung?

    Ist jetzt halt blöd, dass die mündliche Vereinbarung möglicherweise zu ungenau getroffen und auch nicht schriftlich festgehalten wurde, so dass jetzt die konkrete Leistung zur Erfüllung nicht mehr im gegenseitigen Einverständnis ist.
     
  4. #4 JohnBirlo, 16.11.2023
    JohnBirlo

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    Ist fraglich, ob da ein Vertrag zustanden gekommen ist und das kann dir nur ein Fachanwalt beantworten.

    7000€ finde ich jetzt für nen Architekten nicht viel. Die nehmen es von den Lebenden und du kannst ja mal googlen nach HOAI-Rechner für die LP1-4. Da kommt vermutlich sogar noch mehr raus
     
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