Oberwasser: Bauen oder nicht?

Diskutiere Oberwasser: Bauen oder nicht? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe ein Grundstück im Auge, wo ein EFH ohne Keller drauf soll. Im letzten Moment kommt ein Anwohner und rät ab, denn es würde immer...

  1. #1 anfaenger76, 03.12.2012
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    Hallo,

    ich habe ein Grundstück im Auge, wo ein EFH ohne Keller drauf soll. Im letzten Moment kommt ein Anwohner und rät ab, denn es würde immer viel zu viel Oberwasser geben. Gullideckel würden überfluten, und sein Keller stand auch mal metertief voll. Daraufhin hat er Drainagen verlegt quer über ein benachbartes zu bebauendes Grundstück verlegen lassen.

    Man muss sagen, dass dieses Gebiet im Vergleich zu den umliegenden Häusern in der Tat ein wenig abgesenkt steht, das Grundstück hat einen leichten Hang (aber wirklich nur leicht) von zwei Seiten. Es war schon zu bemerken, dass der Bewuchs leicht mosig war.

    Die Stadt, die das Grundstück verkauft, räumte ein, dass das Grundstück genannten Problemen ausgesetzt wäre. Der Bauträger konstatierte, dass dies ein Problem bei Erschließung des Gebiets war, aber von der Stadt bereits beseitigt wurde und überhaupt kein Problem mehr darstelle.

    Klar, der Bauträger will Geld verdienen und kann alles erzählen, aber ich muss auch sagen, dass ich den Eindruck hatte, dass der Anwohner scheinbar übertrieben hat. Es hat so viele teils unverständliche Argumente geliefert und so häufig wiederholt, dass ich dachte, der will einfach nur, dass das Nachbargrundstück frei bleibt. Immerhin würde ich dann nicht wie er im fünften Jahr dort wohnen wollen, wenn dem so sei.

    Wem schenke ich nun mehr glauben? Liefert das Baugrundgutachten darüber sichere Aussagen? Ich meine, es besteht eins, aber seitens der Stadt (kann ich dem trauen) und wer weiß von wann? Was ist Eure Erfahrung?

    Danke
     
  2. ISYBAU

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    Entweder ist es Grundwasser, dann wird 1) das eigene Bodengutachten Aufschluss liefern, oder aber es ist Oberflächenwasser das im Tiefpunkt zu Überflutungen führen kann, dann wäre eine 2) Auswertung der Topographie hilfreich, ggf. mit Auskunft der Gemeinde zum 3) Überstauverhalten der Kanalisation. Gäbe es ein Gewässer, wäre 4) die Hochwassersituation zu prüfen.
     
  3. #3 Inkognito, 03.12.2012
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  4. ISYBAU

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    Eine Rückstausicherung ist immer erforderlich, wenn Entwässerungsgegenstände unter der Rückstauebene vorhanden sind. Die Rückstauebene liegt in der Regel auf der Höhe des Straßenniveaus.

    Jetzt möge bitte niemand schreiben, ABER wenn der öffentliche Kanal doch tiefer liegt als der Keller und man im Freispiegel entwässern kann ...
     
  5. #5 anfaenger76, 09.12.2012
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    Supi, danke. Ich nehme mit, dass das Baugrundgutachten verlässliche Aussagen auch über mögliche Maßnahmen macht. Dann werde ich mal einen suchen und beauftragen.
     
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