Pauschalabrechnung ohne vorherige Vereinbarung?

Diskutiere Pauschalabrechnung ohne vorherige Vereinbarung? im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Guten Morgen liebe Bauexperten! Da wir im Frühjahr eine neue Küche bekommen hatte mir das Küchenstudio einen Installateur vermittelt, welcher...

  1. svenm

    svenm

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    Guten Morgen liebe Bauexperten!

    Da wir im Frühjahr eine neue Küche bekommen hatte mir das Küchenstudio einen Installateur vermittelt, welcher einen Wasseranschluss um etwa 2m versetzen und einen weiteren neu legen sollte.

    Diese Arbeiten wurden vergangene Woche erledigt, es waren der Cheg und ein Mitarbeiter des Betriebs von 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr im Haus, wobei der Chef zwischenzeitlich mal eine halbe Stunde weg war. Insgesamt wurden etwa 3.5m Abwasserrohr (40mm) verlegt und etwa 5.5m Kaltwasser-Verbundrohr (16mm). Die Anschlüsse wurden mit Baustopfen verschlossen, Ventile wurden also nicht installiert.

    Nun habe ich eine Rechnung erhalten, in der die Verlegegung pauschal mit 620€ Netto abgerechnet wurde. An- und Abfahrtskosten wurden separat gelistet mit 23€ Netto, was selbstverständlich in Ordnung ist.

    Wo ich gerne eure Meinung hätte sind die pauschal abgerechneten Verlegekosten. Es wurde im Vorfeld keine pauschale Abrechnung vereinbart, darüber hatten wir nie gesprochen. Ein Angebot oder Kostenvoranschlag gab es auch nicht. Darf der Installateur dann pauschal abrechnen ohne jegliche Auflistung der Lohn- und Materialkosten?

    Außerdem scheint mir der Pauschalpreis insgesamt zu hoch. Bei einer realistischen Nettovergütung von 60€/h und bereits großzügig gerechneten 4 Arbeitsstunden (2 Mitarbeiter je 2 Stunden) sind das 240€ Lohnkosten Netto, damit würden fast 400€ Materialkosten auf wenige Meter Verbundrohr, Abwasserrohr und ein paar Fittings und Schellen kommen.

    Sehe ich das falsch oder zweifle ich zurecht und sollte die Rechnung anfechten?

    Vielen Dank und allen schöne Feiertage!
    Sven
     
  2. #2 Fabian Weber, 17.12.2023
    Fabian Weber

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    Bitte doch einfach um eine Rechnung nach Lohn und Material, weil Du das für die Steuer brauchst.

    Die Rechnung ist teuer, aber es ist halt auch ein Kleinauftrag. Es grenzt doch schon fast an ein Wunder, dass Ihr überhaupt jemanden so schnell gefunden habt.
     
  3. #3 hansmeier, 17.12.2023
    hansmeier

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    Wenn vorab zur Vergütung nichts explizit vereinbart wurde, ist „die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen“ (BGB 632).
    Die Beweislast, was in einem konkreten Fall am Ort und zur Zeit „üblich“ ist, trifft dabei den Auftragnehmer.
    Und das wird ihm bei einer Pauschale höchstwahrscheinlich nicht gelingen, weil er wohl kaum wird zeigen können, daß genau dieser Arbeitsumfang in Eurer Gegend (mehrfach) zu diesem Pauschalpreis ausgeführt wurde.
    Das kannst Du ihm so sagen, solltest ihm aber im Gegenzug schon einmal das zahlen, was Du für „üblich“ hältst.

    Wenn er aber zeigt, daß es für einen Kleinauftrag dieser Art am Ort üblich ist, einen so erheblich erhöhten Stundensatz zu nehmen, daß man trotzdem auf diese Summe kommt, steht ihm dieser zu. Wenn nicht dann nicht.
     
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  4. BaUT

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    Anfahrt ist viel zu billig! 40 - 60 EUR sind da eher normal
    Kleinstaufträge, wo der Handwerker mit dem Rest des Tages nix mehr anfangen kann bei einem zweiten Kunden sind nun mal extra teuer!
    Warum soll der Handwerker solchen Kleinkram zu einem regulären Stundensatz abrechnen, den er nur anbieten kann, wenn er mehrere Tage Arbeit sodass die Nebenkosten / Ausfallzeiten dann nicht ins Gewicht fallen.

    Wenn ich mir so überlege, dass in der Autowerkstatt der Lackierer mit 160 EUR/h abgerechnet wird und der IT-Service im Bereich von 100 - 180 EUR/h liegt, dann frag ich mich auch warum DA keiner diskutiert.
     
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  5. Oehmi

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    Wenn ihr vorher nichts vereinbart habt, sieht man halt hinterher was es gekostet hat.
    Arbeitsvorbereitung/Packen, An-/Abfahrt, Baustelle, Rechnung schreiben, alles in allem übern Daumen pauschal halber Tag.
    Nicht super billig, aber auch nicht total übertrieben.
    Wenn die Arbeit gut war, der Chef umgänglich und zuverlässig ist und der Mitarbeiter einen guten Eindruck macht, würde ich wahrscheinlich darum bitten die für die Steuer aufzuschlüsseln und dann bezahlen. Wer weiß wofür die Firma noch gut ist, wenn man mal jemanden braucht.
     
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  6. #6 hansmeier, 18.12.2023
    Zuletzt bearbeitet: 18.12.2023
    hansmeier

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    Alles schön und gut, mag ja inhaltlich stimmen (oder auch nicht).
    Am Ende gilt aber — anders als es auch hier im Forum gerne mal behauptet wird —: im Falle, daß vorher nichts vereinbart wurde, ist die (am Ort und zur Zeit) ÜBLICHE Vergütung geschuldet und nicht eine (von wem auch immer dafür gehaltene) ANGEMESSENE Vergütung. Ende aus.

    Ob die übliche Vergütung im Rahmen seiner Kalkulation und sonstigen Tagesbeschäftigung für den betroffenen Handwerker auskömmlich ist, spielt keine Rolle! Das ist das Risiko des Anbieters, der ohne den Tarif zu klären loslegt (zumal ihn die Beweislast für die Üblichkeit der nachher geforderten Vergütung trifft)!

    Ist so, übrigens seit inzwischen knapp 124 Jahren (ist im BGB seit der ersten Fassung vom 1.1.1900 unverändert so geregelt).
     
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