Pauschale für Verkehrsleitmaßnahmen zurückfordern

Diskutiere Pauschale für Verkehrsleitmaßnahmen zurückfordern im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Leute, ich habe Schlüsselfertig bei einer namenhaften Firma im Norden gebaut. Ich bin auch soweit zufrieden. Im Vertrag für die...

  1. #1 Onkel Benz, 15.07.2021
    Onkel Benz

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    Hallo Leute,

    ich habe Schlüsselfertig bei einer namenhaften Firma im Norden gebaut. Ich bin auch soweit zufrieden. Im Vertrag für die Grundstückspezifischen Arbeiten Stand folgende Position für etwa 800,-€ Netto:

    Einfache Verkehrsleitmaßnahmen. Eventuell anfallende Gebühren der zuständigen Behörden sind nicht Bestandteil dieser Position. Die Abrechnung der hieraus resultierenden Kosten erfolgt bauseits direkt mit der zuständigen Behörde.

    Die Rechnung habe ich bereits zu Baubeginn gezahlt. Nun wurde während der gesamten Bauphase nicht eine einzige Maßnahme durchgeführt. Es wurde auch kein Zaun und nicht ein Schild aufgestellt. Es kam auch zu einigen Verkehrsverstößen seitens der Subunternehmer, im wesentlich falsch herum befahren einer Einbahnstraße.

    Meine Frage nun: Macht es sinn, diesen betrag zurückzufordern?
     
  2. #2 Fabian Weber, 15.07.2021
    Fabian Weber

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    Zurückfordern oder nicht zahlen?

    Wenn es nicht erbracht wurde muss Du das auch nicht zahlen.

    Nur zurückfordern wäre mir wahrscheinlich zu anstrengend.
     
  3. #3 Onkel Benz, 15.07.2021
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    Die Pauschale war auf einer relativ kleinen Rechnung enthalten, die unter anderem auch die Miete für den Baustromverteiler beinhaltet hat. Diese wurde schon lange bezahlt. Ich habe aber noch die Schlussrechnung ihv 10% offen, welche nach der Abnahme beglichen werden muss.

    Von daher wäre jetzt der letzte mögliche Zeitpunkt. Für Brutto fast 1000€ schreibe ich schonmal gerne ein oder zwei Briefe!
     
  4. #4 Fabian Weber, 15.07.2021
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    Na dann zieh das einfach von der Schlussrechnung ab und mach auf dem Rechnungsrückläufer einen entsprechenden Vermerk.
     
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