Pflasterarbeiten und Mägelbeseitigung am EFH

Diskutiere Pflasterarbeiten und Mägelbeseitigung am EFH im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, mal eine Frage in die Runde hier zum Thema: Pflasterarbeiten über Firma und Mängelbeseitigung. wir haben Pflasterarbeiten für...

  1. #1 borchean, 07.06.2018
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    Hallo zusammen,

    mal eine Frage in die Runde hier zum Thema: Pflasterarbeiten über Firma und Mängelbeseitigung.

    wir haben Pflasterarbeiten für unsere Einfahrt und Terasse an eine ortsansässige Firma vergeben nach örtlicher Besichtigung.
    nachdem eine unmenge von Mängel von uns festgestellt wurden ( Ecken von Pflastersteinen, unsachgemäß verlegte Regenrinne im Einfahrtsbereich, nicht fachgerechte einbetonierte Randsteine, fugenbreiten von 0 m bis 15 mm.....usw.
    suchten wir die Klärung mit der firma diese Schäden zu beheben und dann die Abnahme schriftlich zu fixieren.
    dies wurde immer und immer wieder verweigert.
    gestern dann das nächste Treffen dazu in Ruhe die Mängel über die Firma beheben zu lassen.
    leider wieder nur endlose diskussionen.
    ich habe dann einen Baugutachter dazugerufen das er dies begutachtet im Beisein der Firma.
    plötzlich kam noch eine Gartenbaufirma hinzu und gab sich als Chef aus.
    bei der Durchsicht wurde seitens des Gutachters erhebliche Mängel festgestellt welche die beauftragte Firma mit einer Frist von 2 Wochen nun zugesichert hat zu beheben.
    Dies wird, unterstelle ich nun mal, sicherlich nicht zu 100% fachgerecht gemacht werden.

    das komisch nun: der dazu gekommene Gartenbauer ( firma ) sagte mir das er der Chef ist und die von mir beauftrage Firma nur sein Subunternehmer ist !!

    kann ein Subunternehmer mir überhaupt ein Angebot schreiben und die Gewährleistung über die ausgeführten Arbeiten übernehmen?

    ich unterstelle da das es diese Firma welche wir beauftragt haben gar nicht existiert und habe da im Gewerbeamt auch einen Antrag auf Auskunft gestellt.

    kann, falls er ein Subunternehmer ist, mir ein Angebot erstellen und auch die Gewährleistung tragen?

    vielen Dank

    Gruß
     
  2. #2 Andybaut, 07.06.2018
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    Derjenige mit dem du den Vertrag hoffentlich schriftlich, aber zumindest mündlich geschlossen hast, ist dein Ansprechpartner
    und der Hauptauftragnehmer (A).
    Diese kann dann gegebenenfalls untervergeben (an B).

    Wenn du also mit A gesprochen und beauftragt hast, dann kann B hinterher nicht sagen, dass A nur der Subler ist.
     
  3. #3 borchean, 07.06.2018
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    danke schon mal.
    das Irrwitzige an der Sache ist nachdem der angebliche Chef dabei war und der Gutachter dies fachgerecht aufgeführt hat was zur Mängelbehebung zu erfüllen ist total einsichtig war und alles selbstverständlich erledigen möchte / wird.
     
  4. SIL

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    Werkvertrag BGB kann ohne Kenntnis des AG der AN weitervergeben, bei VOB nicht, er muss Ihnen das schriftlich mitteilen.
     
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