Pflichtaufgaben Energieeffizienz-Experte BEG EM

Diskutiere Pflichtaufgaben Energieeffizienz-Experte BEG EM im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, gibt es irgendwo eine Übersicht, was ein Energieeffizienz-Experte machen muss im Rahmen der geförderten energetischen...

  1. Jemaru

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    Hallo zusammen,

    gibt es irgendwo eine Übersicht, was ein Energieeffizienz-Experte machen muss im Rahmen der geförderten energetischen Fachplanung. Also ich (also absoluter Laie) hätte gedacht zu einer Planung gehören auch irgendwelche Dokumente.

    Konkret: Kann ein EEE auch nur die bloße Antragstellung, also Angebots- und Rechnungsprüfung auf U-Wert, TPB und TPN erstellen ohne eine Fachplanung und Baubegleitung, aber Fachplanung abrechnen, damit es förderfähig ist? Klingt für mich ein wenig nach Pfusch...

    Aber ich glaube, ich habe den ganzen Förderdschungel auch noch nicht verstanden.
     
  2. #2 VollNormal, 11.04.2025
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    Bei dem einzelnen Förderprodukt sollte in den Förderbedingungen jeweils nachzulesen sein, welche Aufgaben der EEE konkret zu erfüllen hat. Falls da die energetische Fachplanung dazu gehört, hat er diese auch zu bringen. Wobei nach meiner Erinnerung (ich bin schon länger nicht mehr im Thema) der erforderliche Umfang der Fachplanung regelmäßig schwammig bis gar nicht definiert ist.
     
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  3. Jemaru

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    Danke für die Antwort.
    In den Förderrichtlinien steht:
    Der Energieeffizienz-Experte muss bei der energetischen Sanierung mit Einzelmaßnahmen mindestens folgende Leistungen im Rahmen der Begleitung der Baumaßnahme erbringen und deren programmgemäße Umsetzung bestätigen. Werden Teilleistungen durch Dritte, zum Beispiel Fachplaner oder bauüberwachenden Architekten erbracht, sind diese vom Energieeffizienz-Experten im Rahmen seiner Gesamtverantwortung zu überprüfen.

    -> da kommt dann sowas wie allgemein Rechnungen Prüfen, Angebote prüfen etc, aber das hier ist tatsächlich interessant:

    Ergänzende Leistungen bei Durchführung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:
    – Planung des baulichen Wärmeschutzes in Bezug auf die geplante Einzelmaßnahme erbringen; gegebenenfalls
    Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten.
    – Wärmebrückenkonzept und Luftdichtheitskonzept in Bezug auf die geplante Einzelmaßnahme erstellen, zum Bei-
    spiel durch grafische Darstellung der geplanten Umsetzung.
    – Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen prüfen (zum Beispiel unter Anwendung der DIN 1946-6) und
    den Bauherrn über das Ergebnis informieren. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen
    verantwortet der Bauherr.
    – Die Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen (sofern durchgeführt) prüfen.
    – Vor Ausführung der Putzarbeiten beziehungsweise vor Aufbringung späterer Verkleidungen: die energetisch rele-
    vanten, insbesondere später nicht mehr zugänglichen Bauteile (wie wärmeschutztechnischer Bauteilaufbau, Reduzierung von Wärmebrücken und luftdichte Ausführung) prüfen und dokumentieren, gegebenenfalls mittels einer Sichtprüfung im Rahmen einer Baustellenbegehung.
     
  4. Jemaru

    Jemaru

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    Da hat er uns jetzt gesagt, dass das nicht Teil seines Auftrags für die Antragstellung ist, sondern nochmal separat abgerechnet werden würde, falls(!) wir das haben möchten
     
  5. #5 SoL2000, 12.04.2025
    SoL2000

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    Hast Du im orangenen Forum nicht die für dich passenden Antworten erhalten?
     
  6. Jemaru

    Jemaru

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    Nein, nicht auf diese Frage.
     
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