Preise Sanitär - Nicht nachvollziehbar

Diskutiere Preise Sanitär - Nicht nachvollziehbar im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, vorab, es geht hier nicht darum, Preise zu drücken oder Preisspannen in Frage zu stellen. Ich möchte Euch kurz unseren Fall...

  1. #1 Mucco1978, 11.10.2019
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    Hallo zusammen,
    vorab, es geht hier nicht darum, Preise zu drücken oder Preisspannen in Frage zu stellen.
    Ich möchte Euch kurz unseren Fall schildern.
    Wir haben einen Handwerker beauftragt, unsere Bäder zu sanieren, hierfür haben wir folgendes vereinbart:
    10% Aufschlag Material auf seine Bezugspreise
    Für die großen, teuren Artikel (Ablauf, Toiletten, Unterputz-Produkte, etc.) haben wir ein Angebot erhalten, welches wir akzeptiert haben, darum geht es mir auch gar nicht. Zur Info, Warenwert 19.000 brutto.
    Nach Fertigstellung der Bäder kam der Handwerker nun auf uns zu, um für Muffen, Rohre, etc. nochmals abzurechnen. Dafür möchte er nochmals 10.000 Euro. Bereits jetzt leuchtet ein, dass das nicht im Verhältnis steht. Wir können auch die Anzahl der Artikel nicht 100%ig nachvollziehen, uns liegen lediglich Lieferscheine von seinem Großhandel vor, die nach unserem Erachten die Listenpreise enthalten. Die Rechnung beinhaltet lediglich den Preis und im Text den Hinweis auf die Lieferscheine.
    Daher eine Frage, gibt es eine rechtliche Grundlage (VOB), um seine Bezugsrechnungen zu verlangen? Auch die Form der Rechnung erscheint uns als nicht korrekt. Ich habe doch das recht, eine vollständige Rechnung zu erhalten, oder?
    Nochmals sei erwähnt, wir wollen die 10% Spanne nicht weg haben, aber wir wollen gefühlt auch nicht dass 4-5-fache bezahlen. Die Mengen (gefühl viel zu viel) und Preise stehen einfach nicht im Verhältnis.
    Benötigen wir hierfür einen Sachverständigen, der Mengen und Preise bewertet? Oder können wir die Handwerkskammer kontaktieren?
    Vielen Dank für eine kurze Einschätzung und liebe Grüße,
    Marco
     
  2. #2 Fred Astair, 11.10.2019
    Fred Astair

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    Liefetscheine enthalten gar keine Preise.
     
  3. #3 simon84, 11.10.2019
    simon84

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    Was war (wie) beauftragt und welche Leistungen werden jetzt in Rechnung gestellt
     
  4. Cybso

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    Es ist nicht üblich, aber steht irgendwo, dass es verboten ist, Preise auf Lieferscheine mit drauf zu drucken?
     
  5. #5 Mucco1978, 11.10.2019
    Mucco1978

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    Hallo zusammen,
    Entschuldigt, es waren Lieferscheine und dazu wurden Angebote vom Großhandel beigelegt.
    Da wir auch von einem anderen Unternehmen Material von diesem Großhandel erhalten haben, wissen wir, dass es sich um die Listenpreise handelt.
    Gibt es noch in der VOB Vorschriften, dass Bezugspreise im Streitfall offengelegt werden müssen?
    Danke
     
  6. #6 simon84, 11.10.2019
    simon84

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    Noch mal.
    Was war beauftragt? Vermutlich nicht Abrechnung nach Lieferscheinen vom materialeinkauf des Handwerkers
     
  7. #7 Fred Astair, 11.10.2019
    Zuletzt bearbeitet: 11.10.2019
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    Wenn ein rechtskräftiger VOB-Vertrag abgeschlossen wurde, kann für den Fall von Nachtragsstreitigkeiten vereinbart werden, dass die Kalkulation in einem versiegelten Umschlag, dem Angebot beigelegt wird.
    Eine Menge Wenns und Kanns und danach sieht es beim TE nicht aus.
    Er wollte wohl besonders schlau sein und hat einen besonders dämlichen Vertrag abgeschlossen. Ich betone: Der Vertag ist dämlich - nicht der TE. Mit einem üblichen Einheitspreisvertrag wäre er wesentlich besser gefahren.
    Aber wir haben Vertragsfreiheit und jeder kann einem Anderen Geld schenken, solange es seins und er nicht entmündigt ist.
     
  8. #8 Canyon99, 11.10.2019
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    Unabhängig davon, daß ich das Vertragskonstrukt mit den 10% Uplift auf den EK des Handwerkers auch für ziemlich doof halte – wg. Nachweisbarkeit / Prüfbarkeit etc. - kann ich die genannten Summen nicht ganz nachvollziehen. Du schreibst im Plural von „Bädern“ ?? Ist das ein MFH? Falls ja, sind die 19.000€ für die Objekte als Summe schlecht zu bewerten. Wir renovieren gerade ein MFH mit 4 Wohneinheiten nach & nach, da kommen je nach Geschmack & Design schnell Summen in dieser Größenordnung für Objekte etc. zusammen. Falls es sich nur um ein EFH handelt mit Bad & WC halte ich die genannte Summe von 29.000.- für Objekte & Rohinstallation zzgl. nicht genanntem Aufwand an Arbeitszeit für ziemlich üppig…

    Würde uns also interessieren, worüber wir hier genau reden? Und warum habt ihr euch nicht einfach mehrere Angebote eingeholt, um eine bessere Vergleichbarkeit zu erhalten. Wir haben jedenfalls die Erfahrung gemacht, daß es aktuell gerade im Heizungs- / Sanitärbereich VIELE Unternehmen gibt, die völlig überzogene Angebote abgegeben haben. Wir haben schlußendlich mit dem Unternehmen weitergemacht, dessen Angebot sich transparent in die Bereiche Objekte für Bad & WC, Rohinstallation inkl. Arbeitszeit & komplett Anschlußmaterial und Fertigmontage aufgeschlüsselt hat. Das waren nicht die billigsten, aber das Angebot war transparent und ich hab mich da am besten aufgehoben gefühlt. Ich hab auch kein Problem damit, ggf. noch den ein oder anderen Nachtrag beim Material zu bezahlen aber insgesamt sollte sich die Summe schon irgendwo in der Nähe des Angebots bewegen.

    Also hier habt ihr euch imho mit dem vertraglichen Konstrukt jedenfalls selbst ausgetrickst…. Sehe keine Chance da mit Gutachter etc. zu agieren. Welches Fehlverhalten willst du wem nachweisen???Wie willst du die EK Konditionen überprüfen? Muffen & Rohre für 10.000.-€ kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Laß dir doch eine prüfbare Stückliste geben und zähl/meß mal nach. Das kann iegentlich nicht sein ;)
     
Thema: Preise Sanitär - Nicht nachvollziehbar
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