Probleme mit Nachbar

Diskutiere Probleme mit Nachbar im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo! Bin noch neu hier und wusste nicht, wo ich mein Anliegen am Besten schildern soll... wir haben ein Grundstück gekauft, werden aber erst...

  1. #1 Deffner, 19.04.2008
    Deffner

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    Hallo! Bin noch neu hier und wusste nicht, wo ich mein Anliegen am Besten schildern soll... wir haben ein Grundstück gekauft, werden aber erst nächstes Jahr bauen. Die Nachbarn (links und rechts) haben schon angefangen, bzw. sind fast fertig. Dazu haben die ihre ganzen Erdhaufen auf meinem Grundstück abgeladen, natürlich ohne mal zu Fragen. Ich denke, dass die Haufen wieder von den Verursachern entfernt werden müssen - oder???

    Außerdem baut der Nachbar links seine Garage oder Carport direkt auf der Grundstücksgrenze. Müsste er nicht Abstand halten von meinem Grundstück? Habe mal etwas von 3 m gehört?!? Lustig ist auchk, dass bei den Bauarbeiten der Grenzpfosten vorne links einfach mal entfernt worden ist. Man sieht garnicht mehr, wo der steckte. Kann ich den einfach nach Ausmessen wieder einsetzen oder dies vom Nachbarn verlangen?

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, vielen Dank schon mal! Grüße aus Kiel! :winken
     
  2. #2 Distler, 19.04.2008
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    1. Die Erdhaufen müssen wieder weg, die Nachbarn sind Ihre Ansprechpartner. Hier gab es zuletzt einen Thread dazu, der Anregungen liefern kann:lock http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=22197

    2. Garage/Carport direkt an der Grenze ist meist erlaubt, die drei Meter sind dann ausser Kraft gesetzt:

    LBO SH § 6 Abs. 10

    (10) Auf einem Baugrundstück sind in den Abstandflächen von Gebäuden sowie ohne eigene Abstandflächen oder mit einer bis auf 1 m Tiefe verringerten Abstandfläche

    Garagen,

    Gebäude ohne Feuerstätten und Aufenthaltsräume, die dem Fernmeldewesen, der öffentlichen Energie- oder Wasserversorgung oder der öffentlichen Abwasserbeseitigung dienen,

    sonstige Gebäude ohne Aufenthaltsräume und

    Stützmauern und geschlossene Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,50 m, in Gewerbe- und Industriegebieten bis zu einer Höhe von 2 m,

    zulässig. Soweit die in Satz 1 genannten Gebäude den Abstand zur Grundstücksgrenze von 3 m unterschreiten, darf einschließlich darauf errichteter Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie

    deren Gesamtlänge an keiner der jeweiligen Grundstücksgrenzen des Baugrundstücks größer als 9 m sein und

    deren mittlere Wandhöhe 2,75 m über der an der Grundstücksgrenze festgelegten Geländeoberfläche nicht übersteigen.

    In den in Satz 1 Nr. 3 genannten Gebäuden sind Leitungen und Zähler für Energie und Wasser, Feuerstätten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung bis zu 28 kW und Wärmepumpen entsprechender Leistung zulässig.



    3. Wer den Grenzstein entfernt, muss die Wiederherstellung bezahlen. Sie selbst rühren das Ding besser nicht an. Katastervermessung ist hoheitliches Handeln. Schöner als Wikipedia kann ich es auch nicht sagen: "Durch eine Grenzwiederherstellung werden einzelne vorhandene Grenzpunkte neu abgemarkt (z.B. durch Grenzstein, Meißelzeichen, Eisenrohr). "
    http://de.wikipedia.org/wiki/Katastervermessung

    Gruß Distler
     
  3. Yilmaz

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    Also bleiben sie auf dem teppich! Sie werden auch Ihre garage/carport ander grundstücksgrenze bauen und für Ihre bodenaushub/baumascheinen jeden cm lagerfläche brauchen.
    Schöne grüße nach Kiel!
     
  4. Baumal

    Baumal

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    die "grenzposten" waren wahrscheinlich farbig markierte latten.
    sie dienen dem vermesser dazu das gebäude ab zustecken
    und haben mit grenzsteinen nichts zu tun.
     
  5. #5 Distler, 19.04.2008
    Distler

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    wer lesen kann ist klar im Vorteil

    ziehe meinen Grenzsteinbeitrag zurück, denn obwohl er richtig ist, ist er unzutreffend, denn Baumal wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit recht haben! :konfusius
     
  6. Baumal

    Baumal

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    die grenzen zwischen wahrnehmung und realität sind
    sind manchmal auch fließend , distler. :)
     
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