Rate 6 - Zahlung nach Ratenplan

Diskutiere Rate 6 - Zahlung nach Ratenplan im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Situtation: Kauf einer Neubauwohnung vom Bautraeger. Ich habe einen Kaufvertragsentwurf mit folgender 6-ten Rate...

  1. #1 Andi_B, 23.08.2006
    Zuletzt bearbeitet: 26.08.2006
    Andi_B

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    Hallo zusammen,

    Situtation: Kauf einer Neubauwohnung vom Bautraeger.

    Ich habe einen Kaufvertragsentwurf mit folgender 6-ten Rate (LETZTE!!!):

    6.Rate: 11,9% nach vollstaendiger Fertigstellung Zug um Zug gegen Besitzuebergabe

    Was bedeutet das?

    Wie spaetester Bezugstermin ist der 31.12.2007

    *Wie sieht es mit der Gartenanlage aus, muss ich erst bezahlen, wenn diese im Fruehjahr 2008 fertig ist?

    *Sollte man nicht irgendwie 3% zurueckhalten? Kann ich die 3% bei obiger Vertragsformulierung zurueckhalen, oder wie muesste dann der Vertrag aussehen)

    * Wann muss ich was bezahlen, wenn ich im Dezember 2007 einziehe und der Garten erst im Fruehjahr 2008 fertig wird? Ist dies eindeutig geregelt? Wenn ja, wie und ist dies eine gute Variante für mich?

    Vielen Dank und viele Gruesse
    Andi_b
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 23.08.2006
    VolkerKugel (†)

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    Was für ein Vertrag ...

    ... ist das denn?

    Mit einem Bauträger, der auch das Grundstück mit verkauft? (Dann ist das anders geregelt.)
    Mit einem Generalüber-/unternehmer, der auf Ihrem Grundstück baut?

    Das müsste man schon mal erst wissen.
     
  3. Andi_B

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    Hallo Vokler, danke für den Hinweis, ich meine Anfrage entsprechend deines Hinweises angepasst. Ich hoffe meine Frage ist nun eindeutig und du kannst Sie mir verraten.

    Vielen Dank & vielel Gruesse
    Andi_B
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 24.08.2006
    VolkerKugel (†)

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    Dieser Zahlungsplan ...

    ... entspricht nicht der sog. MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung).

    8,4 % = vorletzte Rate nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe
    3,5 % = letzte Rate nach vollständiger Fertigstellung.
    Diese beiden Raten als letzte Rate mit 11,9 % zusammenzuziehen, ist zwar clever aber nicht zulässig.
     
  5. Eric

    Eric

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    @Volker

    Bitte nochmal in der neuen MaBV nachlesen.

    8,5 % Bezugsfertigkeit
    2,1 % Fassadenarbeiten
    3,5 % vollständige Fertigstellung

    und zwar bezogen auf 100 %, während MaBV die Prozentsätze aus den verbleibenden 70 % nach Beginn mit den Erdarbeiten nennt. Umrechnung daher 12 aus 70, 3 aus 70, 5 aus 70.

    Was soll dagegen sprechen, daß der Erwerber Raten erst später zahlt, sofern ihm nur bei Betugsfertigkeit auch der Besitz übergeben wird. Nachteil für Erwerber?

    Problem: Wie sind die Prozentsätze gemeint aus 70 % oder aus 100%.
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 24.08.2006
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    Mag sein ...

    ... dass ich da nicht mehr auf dem neuesten Stand bin, der letzte Kaufvertrag den ich hier habe ist aus 2005.

    Schien mir aber durchaus sinnvoll:
    8,5 % - Erwerber zieht ein und erhält den Besitz übergeben.
    3,5 % - Alles ist fertig und es erfolgt die Eigentumsumschreibung.
     
  7. #7 Bodengucker, 24.08.2006
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    Ist bei mir wie bei Andi_B

    11.9 %nach vollständiger Fertigstellung Zug um Zug gegen Besitzübergabe.

    Bei mir ist es allerdings die 7. Rate

    Bodengucker
     
  8. #8 Christian St, 24.08.2006
    Christian St

    Christian St Gast

    damit will der Bauträger

    ein vorzeitiges Einziehen und damit verbundene Preisschacherei um die letzten 3 % vermeiden.
    Nach dem Motto: ich mach erst alles fertig incl. Mängel; dann bezahlst du; dann geb ich dir den Schlüssel.
    Wenn man keine Terminschwierigkeiten gerade auch bei den Aussenanlagen hat ne prima Sache.
    Gruss Christian
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 24.08.2006
    VolkerKugel (†)

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    Aber ...

    ... Besitzübergabe = Übergabe des Schlüssels ist noch lange nicht Eigentumsübertragung = Eintragung im Grundbuch :deal .
    Oder erfolgt das zeitgleich? Dann ist´s falsch formuliert.
     
  10. Andi_B

    Andi_B

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    Hallo Bodengucker,

    wann hast du oder wann musst du die 11,9% bezahlen, wenn du einziehst, oder wenn die Aussenanlagen fertig sind. Diese dauern ja oftmals 2-3 Monate länger.

    Vielen Dank & viele Gruesse
    Andi_B
     
  11. Eric

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    Hat er doch gesagt: Nach vollständiger Fertigstellung und Zug um Zug gegen Besitzübergabe.

    Müßte man prüfen, ob das nach der MaBV geht. Denn danach hat BH den Besitz ( Möglichkeit zum Einzug ) schon früher zu bekommen und zahlt dann weitere Raten bis zur Fertigstellung. Wesentliche Abweichung?

    Steht in der Kommentierung zur MaBV. Gibts im juristischen Fachbuchhandel.
     
Thema: Rate 6 - Zahlung nach Ratenplan
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