Ratschlag abgraben des Hangs siehe Foto

Diskutiere Ratschlag abgraben des Hangs siehe Foto im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen. Auf dem Bild seht ihr meine aktuelle Baugrube von der Strasse aus fotografiert, es ist die Terrasse die zu sehen ist und das...

  1. #1 VanTide, 10.03.2013
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    Hallo zusammen.
    Auf dem Bild seht ihr meine aktuelle Baugrube von der Strasse aus fotografiert, es ist die Terrasse die zu sehen ist und das rechts angrenzende Grundstück.

    Ich habe dazu 2 Fragen:

    A) ist ein solcher 2m hoher Hang in diesem Winkel einsturzgefährdet später oder kann man den so bepflanzen und so lassen bzw Gras drauf sähen?

    B) was würdet ihr mir für hinten den Hang empfehlen? Nochmal eine Stufe reinbaggern?

    Danke euch.
     

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  2. #2 peterk61, 10.03.2013
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    Der Winkel einer Böschung einer Terasse kann nicht anhand eines Fotos festgelegt werden. Dazu muss ein Fachmann (Geologe, Architekt, Erdbauer oder GALA-Bauer jeweils mit Erfahrung) vor Ort den Boden beurteilen und den Winkel messen.
     
  3. #3 VanTide, 10.03.2013
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    Der gelbe Strich auf dem Bild ist ein 2m Meter. Kann man das ungefähr schätzen, es geht mir nur um eine grobe Aussage :) danke euch
     
  4. #4 alex2008, 10.03.2013
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    ich geb dem Peter im Prinzip recht. Die Böschung aufm Foto ist doch recht flacher als gemeinhin die Ruckzuckbuddler graben.
    Hinsichtlich der UVV genügen eigentlich 45°. Müsste dann aber ein 60cm breiter lastfreier Streifen vorhanden sein. Dass ist strenggenommen im Hintergrund mit dem aufgeschichteten Grasnarbenhaufen eher nicht der Fall.

    Für eine dauerhafte Böschung ist 45° eher zu steil. Da müssen zusätzliche Maßnahmen getroffen werden.
    Wenn das abgraben später nicht mehr so einfach möglich ist und noch nicht klar ist wie die Böschung endgültig gestaltet wird wäre es durchaus sinnvoll die Böschung nun gleich etwas flacher zu graben. Dass müßt ihr aber wirklich vor Ort mit Planer und Baufirma absprechen.
     
  5. #5 VanTide, 10.03.2013
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    Ok danke. Wir haben links etwas mehr (ca 80cm ) ausgehoben als im Bebauungsplan erlaubt war. Muss ich dann das was mehr ausgehoben wurde durch solche L Stützbetonsteine sichern? Da ist die Böschung auch etwas steiler...
     
  6. PeterB

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    Habt Ihr keinen Planer , der das gesamte Grundstück mit seiner endgültigen Höhenentwicklung durchgeplant hat?
    Ich habe das bei den wenigen Objekten, die ich in grauer Vorzeit mal geplant habe immer komplett fertig gemacht, zumal die Geländhöhen ja durchaus relevant sind für die einzuhaltenden und nachzuweisenden Abstandsflächen.
     
  7. #7 VanTide, 11.03.2013
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    Doch schon, da ist alles vermessen nur die Höhenlage war so nicht geplant und ist fehlerhaft angegeben. Die frage ist, wenn ich 2 m ausgebaggert habe und 1m erlaubt ist, dann mache ich doch einfach 1 m stuetzsteine rechts und links hin? Habe ich damit dann meine Pflicht erfüllt oder kann man ein aufschuetten von mir verlangen? Habt ihr da erfahrungen ?
     
  8. Julius

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  9. Markul

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  10. THEO

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