Rauchschutztüre ohne Selbstschließung und Bodenlippe (Privatbereich)

Diskutiere Rauchschutztüre ohne Selbstschließung und Bodenlippe (Privatbereich) im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich hoffe mal, dass ich hier im richtigen Unterforum gelandet bin. Seit einer Weile bin ich schon am suchen, finde aber einfach keine...

  1. #1 Micha1992, 03.09.2021
    Micha1992

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    Hallo,
    ich hoffe mal, dass ich hier im richtigen Unterforum gelandet bin.
    Seit einer Weile bin ich schon am suchen, finde aber einfach keine Erklärung.
    Ich bin im Moment (noch) Schreiner im Montagebereich, mache aber gerade meinen Techniker nebenher.
    Derletzt hatten wir wieder einen Auftrag mit ca. 20 Türen zur Montage in einer Doppelhaushälfte (Neubau, BW)

    Unter anderem ging es um eine Rauchschutztür (!) vom Treppenhaus zur Garage hin.
    In meiner letzten Schreinerei hatte ich mit Türen nichts zu tun, weshalb ich mir auch nichts dabei gedacht hatte.
    Nachdem ich das Thema Sondertüren in der Schule jetzt aber mal angerissen hatte ist mir aufgefallen, dass die eingebauten Türen weder einen Selbstschließer, noch eine Bodendichtung welcher Art auch immer (absenkend,aufschlagend etc.) verbaut hatten.

    Auf Nachfrage bekam ich die Antwort, dass diese Dinge nur in öffentlichen Gebäuden Vorschrift wären nicht aber im privaten Bereich (Einfamilienhäuser etc.).

    Klang für mich im ersten Moment auch erst mal logisch.
    Nur finde ich keinerlei Quellen wo das drinsteht. Mein Chef meinte er wisse das von seinem Türen-Vertreter.

    Meine Frage nun also: Ist das wirklich so ? Und wenn ja wo finde ich die Quelle hierfür ?
     
  2. BaUT

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    Sag deinem Chef er soll nix auf Kneipengespräche geben.

    "Rauchschutztüren" werden nicht nur bei öffentlichen Gebäuden verbaut sondern auch im Wohnungsbau.

    Sie dienen zur Trennung unterschiedlicher Brandabschnitte.

    Wenn der Planer für die Tür zwischen EFH und Garagenanbau eine selbstschließende und rauchdichte Tür vorgesehen hat und dein Chef eine solche nicht eingebaut hat, so stellt dies klar einen Mangel dar (Mangel = Abweichung von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit). Da ist es erstmal egal ob es eine Norm gibt wo drinsteht dass zwischen EFH und Garage eine rauchdichte und selbstschließende Tür rein muss oder nicht.

    Davon abgesehen ist bei uns auch eine selbstschließende T30 zwischen EFH-Keller und Tiefgarage. Scheint also durchaus Standard zu sein und dein Chef hat offenbar keine Ahnung und der bauleitende Architekt der Baustelle offenbar keine Zeit den Mangel festzustellen.
     
  3. #3 Fabian Weber, 03.09.2021
    Fabian Weber

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    Was sagt denn der/die Erstellerin des Brandschutzgutachtens.

    Auch beim EFH muss die Planung hierfür ja geklärt sein.
     
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