Riss im Putz Außenwand - ETW kaufen?

Diskutiere Riss im Putz Außenwand - ETW kaufen? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, ich habe mir schon einige Beiträge durchgelesen bzgl. Risse im Mauerwerk Quer und Längs usw. Ich habe dennoch eine Frage...

  1. #1 pklewitz, 13.11.2008
    pklewitz

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    Hallo Zusammen,

    ich habe mir schon einige Beiträge durchgelesen bzgl. Risse im Mauerwerk Quer und Längs usw.

    Ich habe dennoch eine Frage bzgl. eines Objektes welches wir vielleicht kaufen werden.

    Die ETW ist teil einer Eigentümergemeinschaft von 13 Parteien. Die Häuser stehen Seite an Seite (keine Zwischenräume) insgesamt 4 Stockwerke)

    An der Außenwand geht ein Riss vom Boden bis hoch in den 3ten Stock, man kann in den Riss nicht direkt reinsehen (circa 1-5mm breit) tief ist er circa 1 cm. (Wir haben mit einem Wattestäbchen mal nachgemessen)

    Ein Architekt hat ein Gutachten angefertigt und geht von einer Bodensetzung aus, deshalb eine Hälfte des Hauses ist ein wenig abgesackt. Er kann jedoch nicht feststellen ob dieser Riss nicht auch ins Mauerwerk geht, bzw. ob dieser Riss noch größer werden wird.
    Dafür möchte er ein Fachgutachten anfertigen lassen von einem Bodenexperten, dieses muss aber noch von der ET Gemeinschaft genehmigt werden.

    Der Architekt geht davon aus, dass im schlimmsten Fall eine Sanierung auf die ETG zukommt in höhe von 150.000 EUR. Dieses würde dann durch die Anzahl der Parteien getragen.

    Wir wollten deshalb erst vom Kauf dieser ETW absehen, allerdings hat der Verkäufer jetzt bereit erklärt, dass er (falls es dazu kommt) die Kosten für die Sanierung in vollem Umfang übernimmt. Dies will er auch notariell festhalten im Kaufvertrag für einen Aufpreis bei der Immobilie um circa 2,5% (3000 EUR).

    Ich habe auch schon mit meinem BHW Berater gesprochen, er meinte dies wäre eine saubere Lösung und dass er dieses Vorgehen für ok hält.

    Frage deshalb:
    1. Hat jemand mit so einer Situation schonmal Erfahrungen gemacht? Für Ratschläge und Tipps bin ich sehr dankbar :)

    2. In der ETG hält eine Dame die Mehrheit der Stimmanteile, sie vermietet die Wohnungen, was könnte man machen wenn sie dem Gutachten nicht zustimmt, kann man dies einklagen? Wenn nicht, müsste man die Wohnung kaufen und warten bis es zu offensichtlichen Schäden kommt?

    Vielen Dank schonmal
     
  2. #2 pauline10, 13.11.2008
    pauline10

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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Was auch immer die Ursache sein sollte, ein senkrechter Riss, ich stelle ihn mir fast schnurgerade, senkrecht und im Mauerwerk vor, kommt nicht von einer Bodensetzung.

    Möglich wäre dies evtl., wenn da lauter "Betonschachteln" nebeneinander stehen sollten.
    Sanierung wäre dann ein Verstreichen des Risses. Mache ich gern für 150.000.

    Gruß

    pauline
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 13.11.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Pauline hat ihre Glaskugel geputzt :bounce:

    Ein Riss im Putz geht nur dann NICHT auch im Mauerwerk weiter, wenn der Putz keine Haftung mehr auf dem Mauerwerk hätte.
    Haftet der Putz, GEHT der Riss im MW weiter. Und MW reisst nur da, wo es dazu gezwungen wird.
    Da wäre eine Setzung schon EINE mögliche Ursache.

    Ein Foto vom Riss wäre schön. VIELLEICHT kann man dann mehr vermuten.

    MfG
     
  4. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Wie würde dann diese Zusicherung abgesichert und für wie lange soll sie gelten?
    Ich halte das für gefährliche Gutgläubigkeit.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 13.11.2008
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    Viel wichtiger - wie wird sie abgesichert?
    Wenn der (ich will nichts unterstellen - ist aber schon passiert) verkauft, um seine Löcher zu stopfen, dann ist die Vereinbarung nicht das Papier wert, auf dem sie steht.

    MfG
     
  6. #6 pklewitz, 13.11.2008
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    Hallo Zusammen,

    ich bin mir auch nicht sicher inwieweit man dann gegen Insolvenz usw. gesichert ist. Aber hier erstmal ein paar Fotos
    [​IMG]


    [​IMG]


    [​IMG]
     
  7. Seev

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    ungeachtet des ungeklärten Risses:
    Bei einer Gem. mit 13 Parteien/Anteilen und einer solchen Mehrheit darunter -> nie kaufen! Nur meine persönliche Meinung.

    Warum will Ihr Anbieter denn unbedingt verkaufen?

    Gruss
    Seev
     
  8. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Bitte mal eine größere Ansicht der Geschichte
     
  9. #9 Shai Hulud, 15.11.2008
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    Ist auch auf der Innenseite etwas vom Riß zu erkennen?

    Schließt hinter dem Fallrohr eine Innenwand an die Außenmauer an?
     
  10. #10 wasweissich, 15.11.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wer hat wann die mittlerweile gerissenen gipsmarken gesetzt ??
     
  11. #11 netrafting, 16.12.2008
    netrafting

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    Erfahrungen

    Sehr geehrter pklewitz,
    unserer Erfahrung nach kann aus dem Rissverlauf nur noch auf zwei Möglichkeiten geschloßen werden: Setzung oder Temperaturausdehnung. Falls es Setzung ist, kann man mit Sicherheit festlegen an welcher Stelle die größte Setzung ist und wieviele cm es bereits sind.
    Alle Risse sind zu betrachten, auch die welche ein Maler etc. bereits zugespachtelt hat.
    Temperaturrisse kommen in der Regel in der Nähe von wärmeempfindlichen Bauteilen (Schornsteinen, Dächern...) vor.
    Zur Sanierung ist in beiden Fällen die Bauweise (Baumaterial, Istausmaße, Bewehrungseisen) festzustellen und sind Nachrechnungen durchzuführen.
    Bei Setzungsrissen ist zusätzlich die Ursache zu finden. Hierzu sind die Fundamentmaße, Verlauf von Gräben/Leitungen und ein Spezialbodengutachten nötig. Über das Spezialbodengutachten ist es möglich gleichzeitig die Fundamenttiefen ohne Schurf zu sondieren. Zur ersten Abschätzung nimmt man soweit vorhanden Bodenuntersuchungen mit auf, zur tatsächlichen Klärung ist aber immer eine Spezialbodenuntersuchung nötig.
    Durch die Spezialbodenuntersuchung wird das Sanierungsausmaß und Bodenrisiko in der Regel erheblich eingeschränkt. Bei der Setzungsrisssanierung können heutzutage Methoden angewandt werden, die einen 1cm breiten Riss selbst auf weniger als 0,02 cm zurückstellen. Im Gutachten muß daher auf die Frage eingegangen werden, wie groß und wo können noch Setzungen auftreten, welche Auswirkungen (Gebäudestabilität, Wassereindrang) haben sie.
    Setzungsrisssanierungen werden von Versicherungen durch eine Zuschußpauschale schon mal abgegolten.
    Vor Gericht können verdeckte Mängel unter Umständen zu einer Kaufpreisminderung führen. In Ihrem Fall ist es ratsam, ein entsprechendes Spezialgutachten vor dem Erwerb einzuholen.
    Die anteiligen Sanierungskosten richtig zu schätzen ist, derzeit mit unüberschaubarem Risiko behaftet.

    MfG
    netrafting
     
  12. #12 Baufuchs, 16.12.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Cleverer Verkäufer

    Ob die Eigentümer das so ohne weiteres tragen würden steht in den Sternen. Erst recht bei den vorhandenen Mehrheitsverhältnissen.

    Für den Kauf einer ETW in einer mit erheblichem Schaden belasteten Anlage verlangt der Verkäufer einen Mehrpreis von 2,5% :mauer
    (Einigt sich die Eigentümergemeinschaft jahrelang nicht, zahlt der Verkäufer erst mal nix und verweist dann auf Vergrößerung des Schadens, weil nicht rechtzeitig saniert wurde. Gibt lustiges Hauen und Stechen)

    Folgende Regelung würde da doch eher Sinn machen:

    Voraussichtliche Mangelbeseitigungskosten durch Gutachter ermitteln (zahlt Verkäufer bzw. Eigentümergemeinschaft schliesslich ist es seine/deren Hütte). 1/13-tel der Mangelbeseitigungskosten + Risikozuschlag (weils vielleicht teurer wird) wird von der Kaufpreisforderung abgezogen.

    Für mich gäbe es im vorliegenden Fall ohnehin nur eine Entscheidung:

    Nicht kaufen, egal was der Verkäufer zusichert.
     
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