Rückbau nach Dachsanierung

Diskutiere Rückbau nach Dachsanierung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Situation ist folgende, vorhandenes Flachdach wurde saniert, und durch einhaltung der enev die Attika um 30 cm erhöht. eines morgens stand die...

  1. Nurich

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    Situation ist folgende, vorhandenes Flachdach wurde saniert, und durch einhaltung der enev die Attika um 30 cm erhöht.
    eines morgens stand die bauaufsichtsbehörde auf der matte und legte die baustelle lahm angeblich sei die attika zu hoch (grenzbebauung) im nachhinein stellte sich raus das für den 40 jahre alten anbau keine baugenemigung vorliegt und nun der rückbau droht.wer trägt die kosten für das fertiggestellte flachdach und deren abriss? die handwerksfirma?
     
  2. #2 trekkie, 20.08.2011
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    Ist denn schon geklärt, ob der Anbau:

    - in der alten Form als auch mit neuer Höhe nachträglich genehmigungsfähig wäre
    und
    - ob der Nachbar ggf. entstehenden Baulasteintragungen zustimmen würde?

    trekkie
     
  3. Nurich

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    In der alten Form wäre der Anbau 20cm zu hoch und in der neuen form 50 cm ist wohl eine Garage die zu Wohnraum umgebaut wurde ohne Genehmigung und das seit mehr als 30 Jahren.
    der Nachbar war wohl derjenige der den Stein ins Rollen brachte da ihm durch die 30 cm Erhöhung licht im Garten fehlt.
     
  4. Julius

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    Wieso sollte der ausfüphrende Handwerksbetrieb da irgendeine diesbezügliche Haftung haben???

    Die Frage stellt sich andersherum:
    Wer hats geplant, wer hats in Auftrag gegeben...?
     
  5. sepp

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    ich denke mal dass der nurich nicht auf seinen kosten sitzen bleiben will.
    ich denke auch, daß es wohl darauf ankommt ob zu deiner erfolgreichen leistung auch die übereinstimmungsprüfung aus baurechtlicher sicht gehört. erst dann wäre deine leistung eventuell nicht zu bezahlen.
    was ich mir aber ehrlich gesagt, auch bei der manchmal seltsam deutschen rechtsprechung, nicht vorstellen kann.
     
  6. #6 Gast036816, 27.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die kosten wirst du mit größter sicherheit nicht dem unternehmer anlasten können, du kannst es probieren, aber damit werden nur noch ´mehr mehrkosten´ produziert.

    ich gehe davon aus, dass die `garage´ auf der grenze steht, max. 3 m hoch sein darf, bei euch offene bauweise gilt und wohnräume bei grenzanordnung nicht zulässig sind.

    wenn du eine enev-ermittlung hast, gibt es einen planer, der dies hätte erkennen müssen? wer hat den schwarzbau denn errichtet?

    die preiswerteste lösung ist wahrscheinlich, den ursprünglich genehmigten zustand - garage - wieder herzustellen.
     
  7. #7 trekkie, 27.08.2011
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    So wie ich das lese, gabs nie einen genehmigten Zustand;-)
    Lieb Kind beim Nachbarn spielen, Rückbau bis der Lichteinfall wieder okay für den Nachbarn ist und hoffen, dass das alles war.

    Ob die ausführende Firma hier mit im Boot sitzt, würde ich bezweifeln, es sei denn du hast damit einen BU beauftragt der bauvorlageberechtigt ist und 'hätte wissen müssen'. Könnte aber haarig werden;-)

    Sehe das ansonsten ähnlich wie rolf aib,
    trekkie
     
  8. #8 wasweissich, 27.08.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn ihr richtig lesen würdet , hättet ihr gemerkt , dass nurich das dach saniert hat und jetzt kein geld bekommen soll ...

    sepp hat richtig gelesen :D
     
  9. #9 trekkie, 27.08.2011
    trekkie

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    Die Tücke der Worte und des Objekts ... - hast Recht, so kann mans auch sehen.;-)
     
  10. Julius

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    Kann, muß aber nicht. Es ist schwammig fornuliert - wie so gern (warum eigentlich?)...
    Aber ich denke, Du hast Recht.
    Fragst sich nur, ob das ne vorbeugende Frage ist oder schon die Nichtzahlung bzw. gar Schadenersatzansprüche im Raum stehen.

    Merke:
    Je präziser die Angaben, desto treffender können die Antworten ausfallen!
     
  11. sepp

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    ich denke mal mit ddm (dachdeckermeister) und zmm (zimmermannmeister) im beruf, wirds wohl seine baustelle sein.
     
  12. Julius

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    Denke ich auch.
    Nur - inwiefern hindert ihn das daran, dier Umstände gleich zu nennen...?
     
  13. #13 wasweissich, 28.08.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    hat er doch , man muss nur richtig lesen ,:D

    und nicht immer voraussetzen , ein laie fragt , handwerker haben auch ab und an fragen :D
     
  14. #14 Gast036816, 29.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    natürlich kann man das auch so sehen. schließe meine ansicht der meinung von Julius an - nicht eindeutig beschrieben.

    aus meiner sicht bleibt es ein planungsfehler. ob der dmm und zmm hier hinterfragen muss, ob seit 40 jahren eine oder keine baugenehmigung vorliegt, geht zu weit. das muss in der verantwortung des bauherrn bleiben. immerhin soll es ja einen enev-nachweis geben. damit wäre ein planer eingebunden.
     
  15. Dingo

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    Wer ist hier in der Pflicht?

    Der Bauherr eine Baugenehmigung zu haben
    Der Planer, der erforderliche Genehmigungen beantrag und das "Rundherum" prüft.
    Die ausführende Firma, die sich VOR dem Start der Arbeiten die gültige Baugenehmigung zeigen läßt.
     
  16. #16 Gast036816, 29.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    genau in der reihenfolge - ob an dritter stelle ein dmm und zmm nach einer baugenehmigung fragen muss, wäre eine frage für einen anwalt. bei rohbauunternehmer kenn ich dass, bei weiteren gewerken - wäre mir neu.

    vielleicht äußert sich Eric einmal zu diesem fall.
     
  17. Nurich

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    Schon mal Danke für die vielen Antworten.
    Geplant und ausgeführt wurde die Sanierung unsererseits, allerdings haben wir die Legalität der Gebäude nicht geprüft. Sowas ist mir auch noch nie untergekommen und bis Dato hatten wir nie Ärger mit dem Bauaufsichtsamt, da beißt sich die Katze auch in Schwanz wenn Dächer nach ENEV saniert werden sollen ist auch klar das das Gebäude höher wird als vorher.
     
  18. #18 trekkie, 29.08.2011
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    ... und bei Wänden etwas breiter. Hat die Hütte denn jemals einer komplett gerechnet? Klingt irgendwie nach Patchwork ohne Ende.
     
  19. Nurich

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    Um Patchwork („Flickwerk“) geht’s hier gar nicht das Dach wurde nach ENEV und den aaRdT
    saniert. Was ich wissen wollte hätte ich die Baugenehmigungen der Bestandsgebäude prüfen müssen oder nicht.
     
  20. #20 trekkie, 30.08.2011
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    Ich wollte damit auch nicht andeuten, dass das von dir sanierte Dach Flickwerk sei;-)

    Zu dem Prüfen ja/nein - keine rechte Ahnung.
    Wie war denn dein erster (optischer) Eindruck von dem Anbau beim ersten Ortstermin?
    (auch wenns möglicherweise nix zur Sache tut)
     
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