Sanierung nach Wasserrohrbruch, auch spez. Fragen zu Ölwanne und Versicherung

Diskutiere Sanierung nach Wasserrohrbruch, auch spez. Fragen zu Ölwanne und Versicherung im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo, bei meinem Reihenhausnachbarn hat sich nach einem Wasserrohrbruch das Wasser im Keller gesammelt und hat sich dann durch die...

  1. #1 Ralle71, 20.01.2009
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    Hallo,

    bei meinem Reihenhausnachbarn hat sich nach einem Wasserrohrbruch das Wasser im Keller gesammelt und hat sich dann durch die Zwischenwand in unseren Keller gedrückt.

    Das Wasser stand ca. einen 3/4 Tag 10 cm hoch, mittlerweile ist es bereits abgepumpt und die Trockner laufen.

    Die Tage waren dann die Schadensreguliererin von der Versicherung mit dem Handwerksunternehmen das die Versicherung beauftragt hat vor Ort um die Schaden festszustellen und mir die Regulierung/Sanierung zu erklären.

    Da ich das Gefühl hatte, das es ihr hauptsächlich darum ging, die Kosten so gering wie möglich zu halten, wollte ich fragen, ob die vorgeschlagenen Sanierungsmethoden so OK sind.

    Hier die Punkte:

    1.Wir haben einen Heizkeller mit 2 Öltanks, die in einer abgemauerten, mit einem Schutzanstrich versehenen Wanne stehen.
    Das Wasser hat sich jedoch trotz Schutz Anstrich bis in die Wanne reingedrückt, zwar war der Wasserstand nicht so hoch wie im Rest des Kellers, aber deutlich vorhanden.
    Der erste Handwerker der da war, meinte, das in so einem Fall auf alle Fälle der Schutzanstrich erneuert werden muß, da dieser vom Wasser beschädigt worden sein muß.
    Die Schadensreguliererin meinte jedoch, das der Schutzanstrich nur erneuert wird, wenn er sichtbar beschädigt ist, was in diesem Fall bedeutet das er kleine Blasen werfen oder sich anderweitig ablösen müßte.

    2.Unter dem Estrich befindet sich eine Kokosmatte die scheinbar auch feucht geworden ist. Um den Estrich zu trocknen, soll dieser an mehreren Stellen angebohrt werden um einen Zugang für die Trocknung zu bekommen. Nach der Trocknung wird neues Laminat gelegt.

    3.Die Wände sind im Sockelbereich bis ca. 30-40 cm höhe verfärbt. Die Wände sollen mit Sperrgrund grundiert und neu gestrichen werden - so weit OK. Jedoch haben wir ein offenes Treppenhaus mit einer Wendeltreppe, d.h. man kann vom Keller bis zum Dach hoch schauen.
    Die Versicherung möchte nur das streichen des unteren Geschosses zahlen, den Übergang von der frisch gestrichenen zur alten Fläche würde man angeblich nicht sehen, da die frische Farbe vom Farbton der gealterten Farbe angepasst wird.
    Auf meinen Protest wurde mir gesagt, dass dies so geregelt ist und ich auf ein vollständiges streichen keinen Anspruch habe.

    Was haltet ihr von den Punkten?

    Punkt 2 mit den Bohrungen findet soweit meine Zustimmung, da ich nicht wirklich möchte, das der gane Estrich rausgerissen wird.

    Bei Punkt 1 habe ich jedoch keinen Plan, aber ich denke wenn Wasser eingedrungen ist, kann auch Öl ausdringen, was wiederum bedeutet, das der Schutzanstrich hin ist und erneuert werden muß. Was sagen die Experten hierzu?

    Zu Punkt 3: Ist es tatsächlich möglich, eine Fläche teilweise neu zu streichen, ohne das man den Übergang sieht? Wir haben übrigens weiße, flüssige Rauhfaser gestrichen falls dies von Bedeutung sein sollte.
    Ansonsten: Wie sieht es rechtlich aus, besteht ein Anspruch die vollständige Fläche streichen zu lassen?

    Hoffe es waren nicht zu viele Fragen, für Antworten wäre ich euch sehr dankbar!

    Viele Grüße,

    Ralle
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 20.01.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Teilen Sie der Dame doch mit, dass Sie, sollte ihre Beurteilung nicht nach Ihrem Gusto ausfallen, sich einen Gutachter nehmen, den dann die Versicherung zu bezahlen hätte.
    Mal sehen, wie die dann reagiert.
    :D
     
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