Schadensersatz für Denkmalschutz-AfA?

Diskutiere Schadensersatz für Denkmalschutz-AfA? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich hoffe, meine Frage passt hier in diese Kategorie... Wir kämpfen im Moment mit folgender Situation: Mit Kaufvertrag...

  1. Wurli

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    Hallo zusammen,

    ich hoffe, meine Frage passt hier in diese Kategorie...

    Wir kämpfen im Moment mit folgender Situation:

    Mit Kaufvertrag vom Juli 2009 haben wir von einem Bauträger (zum Festpreis) ein Haus erworben, welches unter "Ensembleschutz" stand, d. h. die äußere Gebäudehülle ist denkmalgeschützt. Das Haus sollte kernsaniert werden und die Außenmauern (teilweise) stehenbleiben. Das ganze Vorhaben wurde dementsprechend als "Umbau" tituliert. Von der Denkmalschutzbehörde haben wir die mündliche Aussage bekommen, dass wir gute Chancen hätten, die Denkmalschutz-AfA in Anspruch nehmen zu können. Für die Gebäudehülle haben wir hierbei 30-40% der Herstellkosten für das Haus angesetzt, was dann auch als steuerliche Grundlage dienen sollte.

    Leider kam es ganz anders: Während der Entkernungsarbeiten stieß "zufällig" der Bagger an das Haus, von dem gleich eine ganze Ecke in sich zusammenfiel. Anschließend hat man vollendete Tatsachen geschaffen und das komplette Haus abgetragen.

    Durch dieses Ereignis ergibt sich für uns zwar der Vorteil, einen kompletten Neubau "im alten Stil" zu bekommen. Andererseits entstand (u. a. bedingt durch ein neues Genehmigungsverfahren) eine große Zeitverzögerung, zusätzlich entgeht uns durch den Neubau ein erheblicher Steuervorteil. Diesen möchten wir jetzt als Schadensersatzforderung ggü. dem Bauträger geltend machen.

    Gibt es hier im Forum evtl. "Leidensgenossen", die auf diesem Gebiet Erfahrung haben? Falls ja, würde ich mich über eine Antwort sehr freuen!


    Wurli
     
  2. #2 Der Bauberater, 30.03.2011
    Der Bauberater

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    Entweder, sie haben eine Baugenehmigung, die die denkmalrechtliche Genehmigung mit einschließt - also denkmalrechtlich abgesprochen oder sie haben eine mündl. Zusage, mit der sie nichts machen können.
     
  3. Wurli

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    Nein, es gibt leider noch keine Zusage, da der Antrag erst nach Fertigstellung des "Umbaus" hätte eingereicht werden können.

    Die mündliche Aussage vorab nützt uns natürlich nichts. Ich werde daher versuchen, vom zuständigen Landesamt für Denkmalpflege ein Schreiben zu bekommen, dass der Umbau die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt hätte. Vielleicht habe ich ja Glück. Die Bestätigung hat ja steuerrechtlich keine Bedeutung, da eine Förderung ja unmöglich geworden ist. Aber vielleicht lassen sich damit Ansprüche ggü. dem Bauträger durchsetzen...


    Grüße
    Wurli
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Euch entgeht ein noch nicht zugesicherter Steuervorteil, aber andererseits habt Ihr auch Vorteile durch den "Neubau" die ihr sonst nicht gehabt hättet. Das könnte interessant werden, wenn dann beide Parteien anfangen die Vor- und Nachteile gegeneinander aufzurechnen.

    Wie das jur. zu bewerten ist, kann ich nicht sagen. Dafür gibt´s Fachleute.

    Gruß
    Ralf
     
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Schadensersatz für Denkmalschutz-AfA?

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