Schadensfall durch fehlendem Nulleiter

Diskutiere Schadensfall durch fehlendem Nulleiter im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen! In meinem EFH wurde im Zuge der Installation einer PV-Anlage die Verkabelung in meinem Zählerkasten teilweise geändert. Leider...

  1. #1 Thomas0080, 16.05.2017
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    Hallo zusammen!

    In meinem EFH wurde im Zuge der Installation einer PV-Anlage die Verkabelung in meinem Zählerkasten teilweise geändert. Leider wurde dabei vergessen, die Verbindung des Nullleiters wieder festzuschrauben. Dadurch war die Verbindung des Nullleiters vor dem Haupt-FI, in Richtung Versorger, unterbrochen, und im ganzen Haus sozusagen ein schwebender Nullleiter.

    Dadurch haben eine Vielzahl von Geräten Rauchzeichen von sich gegeben und in meinem EG-Verteiler ist eine Reihe von elektronischen Stromstoßschaltern abgebrannt.

    Die Arbeiten wurde durch eine Elektrofirma durchgeführt. Nachdem der Fehler behoben wurde, haben wir alle Geräte auf Funktion geprüft, und die Firma hat die defekten Geräte teilweise getauscht, bzw repariert. Soweit so gut. Mir stellt sich nun aber die Frage, ob ich befürchten muss, dass andere Geräte, obwohl sie funktionieren, nicht doch einen Schaden davon getragen haben. Die Firma wird auch noch alle defekten Stromstoßschalter austauschen, aber nur die, die offensichtlich kaputt sind. Ist hier ebenfalls zu befürchten, dass die restlichen ev. einen versteckten Schaden haben könnten? Wie es weiter geht, muss ich erst noch mit der Firma abklären. Was würdet ihr mir raten? Wie soll ich weiter vorgehen? Bin für Tipps dankbar.

    mfg Thomas
     
  2. #2 Fred Astair, 16.05.2017
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    Teste alle Geräte und Schalter mehrfach durch und mach einen Haken dran, wenn keine Auffälligkeiten anstehenden.
    Du kannst nicht ewig zweifeln, was in 1, 2 oder 3 Jahren sein könnte.
    Shit happens. Die Firma scheint doch zu ihrem Fehler zu stehen.
    Bei solchen Fällen sind ohnehin nur Geräte auf der niedriglastigsten Phase betroffen. In den anderen Phasen bricht die Spannung zusammen und richtet keinen Schaden an.

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  3. #3 Thomas0080, 17.05.2017
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    Danke für deinen Vorschlag.

    Wie sieht es mit Geräten aus, wo ich noch Garantie vom Hersteller habe? Kann sich der Hersteller aus seiner Garantie herausreden, aufgrund der Vorgeschichte mit der Überspannung?

    Konkretes Beispiel Wärmepumpe. Die Hauptsteuerplatine war defekt, und wurde von der Firma repariert. Ich gehe davon aus, dass darauf herumgelötet wurde bzw. es noch Spuren der Überspannung (schwarze Verfärbungen) auf der Platine gibt. Sie geht zwar jetzt wieder, aber ebenfalls die Frage, wenn ein anderer Garantiefall eintreten würde, könnte der Hersteller dann nicht auch eine Garantie verweigern, mit Hinweis auf Vorgeschichte oder Fremdeingriff?

    Ich will jetzt auch nicht jedes Kleingerät auf die Waage werfen, aber bei teureren Geräten, bin ich nicht gewillt das komplette zukünftige Risiko allein zu tragen.

    mfg Thomas
     
  4. #4 Fred Astair, 17.05.2017
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    Wer hat auf der Platine herumgelötet? Der Elektriker? Das hättest Du verhindern müssen. Der Schadenverursacher hat nicht das Recht selbst zu reparieren.
    Du hättest den Anlagenerrichter der Wärmepumpe damit beauftragen müssen, um anschließend ein Gerät mit Herstellergarantie zu haben. Auch alle übrigen, nicht vom Elektriker gelieferten Geräte darf er nicht reparieren.
    Das war ein schwerer Fehler.
    Du darfst das nicht mit der Mängelbeseitigung verwechseln. Hier geht es um Schadenersatz.

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  5. #5 Thomas0080, 17.05.2017
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    Im Fall der Wärmepumpe war es jetzt leider so. Ich war natürlich froh, dass die schnell wieder funktioniert, aber ich auch der Meinung, dass das nicht die endgültige Lösung sein kann.

    Kannst du mir das mit Mängelbeseitigung und Schadenersatz bitte noch genauer erklären.
     
  6. #6 Fred Astair, 17.05.2017
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    Bei der Mängelbeseitigung repariert der Unternehmer sein eigenes Werk und hat die freie Wahl der Mittel, wie er das geschuldete Soll erreicht.
    Beim Schadenersatz hat er ein fremdes Werk beschädigt oder vernichtet und ist dem Geschädigten gegenüber verpflichtet, ihn so zu stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten. Der Schadenersatz ist grundsätzlich in Geld zu leisten. D.h. er hat nicht die Wahl, welche Art der Schadensbeseitigung durchgeführt wird.

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  7. #7 Thomas0080, 17.05.2017
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    Ok, jetzt ist mir der Unterschied klar. Vielen Dank erstmal.
     
  8. fuchsi

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    Was hat er an der WP genau gemacht?
    Ich hatte einen ähnlichen Fall, da musste nur die Glasrohrsicherung auf der Platine gewechselt werden.
     
  9. #9 Thomas0080, 18.05.2017
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    Varistor und Sicherung getauscht. Der Varistor war abgebrannt (schwarz).
     
  10. #10 Fred Astair, 18.05.2017
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    Damit dürfte die Herstellergarantie vorbei sein.

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