Schalldämmung im Versorgungsstrang

Diskutiere Schalldämmung im Versorgungsstrang im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, wir haben kürzlich eine ETW im EG vom BT gekauft. Das Haus (Massivbau) befindet sich im Rohbau, Fenster sind drin, Außendämmung...

  1. sbl

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    Hallo zusammen,

    wir haben kürzlich eine ETW im EG vom BT gekauft. Das Haus (Massivbau) befindet sich im Rohbau, Fenster sind drin, Außendämmung wird gerade angebracht. Eine Bekannte meinte nun, wir sollen, bevor der Versorgungsstrang geschlossen wird, unbedingt die Abdichtung/Schalldämmung zur Nachbarwohnung über uns überprüfen (lassen), da in dieser Stelle wohl oft fehlerhaft gearbeitet wird und es dadurch zu unnötiger Schallübertragung und sogar zu Geruchsbelästigung kommen kann, wenn nicht ordentlich abgedichtet wurde.

    Gebaut wird nach GEG 2020 und DIN 4109-DIN SPEC 91314:2017-01 (erhöhter Schallschutz).

    Ist es sinnvoll, dem Rat unserer Bekannten zu folgen oder sollen wir dem BT vertrauen, dass er selbst die Einhaltung des vereinbarten Schallschutzes im Blick hat? Dass es im Neubau zu keiner Geruchsübertragung kommt, ist hoffentlich Stand der Technik.
     
  2. Alex88

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  3. sbl

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    Na gut, das dachte ich mir schon fast :)

    Aber wir sind ja nicht die Bauherren, dürfen zwar nach Anmeldung auf die Baustelle, können sicherlich auch auf in unseren Augen vorhandene Unzulänglichkeiten hinweisen, aber haben ja eigentlich erstmal keine Handhabe, wenn Bauleiter/Polier sagen, dass das so richtig ist bzw. auf die fertige Wohnung keine Auswirkungen hat. Oder?
     
  4. #4 nordanney, 22.01.2025
    nordanney

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    Erstmal nicht. Erst bei Abnahme könnt Ihr einen Mangel monieren.
     
  5. SIL

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    Unsinn auch wenn es BT ist und dies von jemandem der angeblich im BT Geschäft tätig ist.
    @sbl nach Anmeldung hast du jederzeit dann den Zutritt , weiterhin bei jeder AR hast du sogar die Pflicht entweder persönlich oder durch SV/ Gutachter oder Beauftragten dir den Bautenstand auch physisch bestätigen zu lassen , falls dort Abweichungen oder Mangel sichtbar sind werden diese auch dem BT mittgeteilt, weiterhin besteht auch für dich die Hinweispflicht zur Mängelanzeige, es ist eben nicht so das ein BT 'schalten und walten' kann wie einige Experten s.o. permanent behaupten.
    Es liegt schon in deinem Interesse zumindest Stichprobenartig die Ausführung und die Materialien in Augenschein zu nehmen die im KV BLB etc enthalten sind und gleichwohl Mangel gerade welche dann verdeckt/ überbaut werden auch zu dokumentieren, Kunden / Erwerber die 'blindlings' ohne jegliche Kontrolle zahlen sind im ggf prozessualen immer im Nachteil.
     
  6. #6 nordanney, 22.01.2025
    nordanney

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    Nur, wenn der BT es erlaubt. Du hast keinerlei Anspruch auf einen Zutritt.
    Und selbst bei fast allen Hausbauunternehmen ist es inzwischen üblich, dass diese sich das Hausrecht abtreten lassen, damit gerade nicht der Kunde auf der Baustelle erscheint (was ich persönlich nicht akzeptieren würde, aber das ist ein anderes Thema).
    Du weißt, dass wir von einem Bauträger reden? Du kaufst ein fertiges Stück Immobilie und nimmst es erst am Ende ab. Vorher haben weder Du noch ein SV ein Recht noch die Pflicht, auf die Baustelle zu gehen.

    Woher leitest Du das Recht ab, ohne Zustimmung des Eigentümers eigenmächtig auf dessen Grundstück / in seine Immobilie zu gehen? Ich nenne das einfach "Hausfriedensbruch".
     
  7. SIL

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    Doch hast du.
    Im Gegensatz zu dir ja , weil m.Wenigkeit seit über 3 Dekaden mittlerweile Mitinhaber eines Bauträger - Architekturbüros bin , daher kenne ich die Grenzen ziemlich exakt , das was du verbreitest ist die übliche Lesart in vollen Unverständnis.
    Auch nach Werkvertrag und entsprechenden AGB's besteht dies keiner Inhaltskontrolle, aber ich lerne im Gegensatz zu Experten auch ständig dazu und bin sicher nicht fehlerfrei, die derzeitige Rechtssprechung ist ohne weiteres in BECK , IBR , Hauffe ,juris etc nachzuvollziehen leider verfüge ich nicht über einen juristischen Abschluss wie @nordanney der anscheinend auch noch FA ist mit beA.
    :mega_lol::mega_lol::closed:
     
  8. sbl

    sbl

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    Danke für eure Antworten. Bitte nicht streiten.

    Ich nehme mit, dass es durchaus Sinn hat, die Baustelle ab und zu mal (mit SV) zu besichtigen, insbesondere, wenn das Recht dazu sogar im KV vereinbart ist (war nicht unsere Idee, hat der BT da so reinschreiben lassen), man aber vor Ort mit dem Meckern nicht übertreiben soll, da dieses Recht nicht unbedingt üblich ist und man Mängel zwar feststellen und dokumentieren, aber nicht unbedingt direkt beheben lassen kann. Freundliche Fragen und Hinweise zu vermuteten Fehlern sind aber sicherlich nicht verkehrt und evtl. der Beweissicherung für spätere Streitigkeiten dienlich.

    Unser BT ist ja offenbar eh ziemlich solide unterwegs, die Baubeschreibung ist zumindest für uns Laien verständlich und ausreichend detailliert, der Sonderwunschkatalog umfangreich und so ziemlich alles in der Wohnung, von der Wohnungstür, über Böden und Wände bis zur Kommunikation in mehreren Varianten vielfach kostenlos oder gegen geringen Aufschlag änderbar. Selbst die Elektrik konnten wir kurzfristig direkt nach Beurkundung (Zeitfenster zwei Tage) noch schnell ohne Aufpreis anpassen, kurz bevor die Elektriker mit der Verkabelung angefangen haben. Bisher fühlen wir uns beim BT super aufgehoben und möchten das gute Gefühl natürlich auch gerne möglichst lange behalten. Naiv, klar :lock

    In den nächsten Tagen sollten wir die erste Rechnung bekommen und das ist ja dann ein guter Anlass, die Baustelle zu besichtigen.
     
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