Schalungsmauer + Zaun zulässig

Diskutiere Schalungsmauer + Zaun zulässig im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, im folgenden möchte gerne kurz mein Vorhaben vorstellen und hoffe dass mir hier vielleicht der ein oder andere helfen kann. Zu...

  1. xaz

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    Hallo zusammen,

    im folgenden möchte gerne kurz mein Vorhaben vorstellen und hoffe dass mir hier vielleicht der ein oder andere helfen kann.

    Zu uns:

    Wir haben letztens Frühjahr endlich unseren Hausbau abgeschlossen und wohnen nun schon seit ziemlich genau einem Jahr in unserem Traumhaus. Die ganzen Kleinarbeiten, die sich jetzt noch das Jahr gezogen haben, sind nun langsam abgeschlossen (man kennt es :mega_lol:) und für dieses Jahr steht nun die Außenanlage auf dem Programm und genau da habe ich ein Problem, bzw. bräuchte einen Rat.

    Zum Problem:

    Wir haben an leichter Hanglage gebaut und somit haben wir nun die Situation dass unser Haus auf der rechten Seite natürlich tiefer liegt als die Nachbarseite und zur linken Seite natürlich etwas höher. (Von der Straße geguckt)

    Damit unser Garten nicht so abschüssig verläuft, hatten wir damals rund ums Haus aufschütten lassen und zu den Grenzen abgeböscht.

    Kurz gefasst: Nach hinten (Feldweg) und nach links hin liegen wir höher (Abgeböscht - ca 100cm tiefster Punkt zu unserem Gelände) und nach rechts hin etwa 100cm tiefer.

    Ich zermürbe mir bereits seit Einzug den Kopf wie ich das am schönsten mit dem Zaun löse und habe mir jetzt eine Lösung überlegt.

    Den Zaun direkt auf die Grenze zu setzen finde ich nicht schön, damit habe ich zwar eine Einfriedung aber trotzdem keinen Sichtschutz. Ich liege ja quasi mit meinem Garten höher und die Fußgänger vom Feldweg können ja trotzdem hoch gucken auch wenn der Zaun da steht. Des Weiteren hätte ich dann tote Fläche geschaffen, die bestimmt auch nicht einfach zu pflegen/mähen wäre.

    Mein Plan:

    Da L-Steine auf die Länge unbezahlbar sind (Linke Seite und hintere Seite jeweils 30m) habe ich mir überlegt, eine Schalsteinmauer entlang zu setzen auf 80cm Betonfundament. Die Arbeit könnte ich selber erledigen und ich hätte eine wunderschöne Ausgangslage um bequem oben drauf den Zaun zu dübeln und vorallem einen ebenen Garten.

    Meine Frage:

    Mein Bebauungsplan schreibt vor, dass Einfriedungen (Zäune und Hecken) nicht höher als 1,2m über gewachsenen Boden sein dürfen. Soweit so gut, jetzt liege ich ja quasi auf zwei Seiten bereits schon höher als der gewachsene Boden und habe vor eine Schalsteinmauer zu setzen. Laut Recherche gilt eine Stützmauer nicht als Einfriedung.

    Was denkt ihr - kann ich das so umsetzen?

    P.S: Natürlich werde ich wahrscheinlich sicherheitshalber nochmal das Bauamt fragen, ich wollte mich aber trotzdem vorab gerne über das Thema austauschen :)

    Viele Grüße
     
  2. #2 nordanney, 08.01.2024
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    Sagt wer? Ich kenne nicht für jedes Bundesland die Nachbarschaftsrechte, aber die mir bekannten sagen alle "Mauer = Einfriedung".
    Das hört sich erst einmal nicht gut an... Nicht verzagen, Bauamt fragen - und ggf. Bauantrag stellen.
     
  3. xaz

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    Verdammt, aus Sicht einer Wohngebäudeversicherung zählt es nicht als Einfriedung, da hab ich wohl zu hastig gegoogelt..
     
  4. #4 WilderSueden, 08.01.2024
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    Unterschätz mal nicht, was du an Beton mischen musst. 1m Mauer, 80cm Fundament und das auf insgesamt 60 Metern...
    Ich würde das Fundament im unteren Teil mit Schotter machen.
     
  5. xaz

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    Das stimmt, hatte ich unglücklich formuliert. Es ist geplant da auch Schotter einzubringen - so 30cm wären ok, oder?
     
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