Scheunenausbau bzw. Wiederausbau - Nutzungsänderung?

Diskutiere Scheunenausbau bzw. Wiederausbau - Nutzungsänderung? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo allerseits, ich stehe gerade vor einem etwas verzwickten Fall: Ich möchte die Scheune in meinem Elternhaus (hessisches Einhaus) wieder...

  1. #1 DerLinuxUser, 24.10.2019
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    Hallo allerseits,

    ich stehe gerade vor einem etwas verzwickten Fall: Ich möchte die Scheune in meinem Elternhaus (hessisches Einhaus) wieder bewohnbar machen. Warum "wieder" bewohnbar machen? Nun, das Haus wurde ca. 1870 von Ur- ur Großvater gebaut und landwirtschaftlich genutzt, später (laut "Überlieferung" nach dem 1. WK) wurde die Scheune zum 2. Wohnhaus umfunktioniert (einige Spuren sind noch erkennbar, z.B. alter Küchenbereich) nur um dann nach dem 2. WK wieder als Scheune / Lagerraum genutzt zu werden (bzw. seit etwa 50 Jahren als Hort für Gerümpel).

    Jetzt die schwierige Frage: Wäre eine Sanierung der "Scheune" nun eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung? Ganz naiv könnte man sagen sie wurde ja schon mal bewohnt...

    Zweite schwierige Frage: Wenn man einen Bauantrag stellen müsste und der jetzt vorhandene IST Zustand wesentlich von dem aktenkundigen Zustand abweicht... was für Probleme wären da zu erwarten? In den letzten 50 Jahren wurde zwar nichts wesentliches mehr am Haus baulich verändert, aber was weiß ich was meine Vorfahren davor evtl. schwarz um- oder angebaut haben...
     
  2. #2 petra345, 24.10.2019
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    Also ein Schwarzbau bleibt ein Schwarzbau und wird nicht mit Zeitablauf legal.

    Aber ein Schwarzbau, den man heute legal errichten könnte, kann über einen entsprechenden Bauantrag legalisiert werden. Er muß eben nach den heutigen Bestimmungen genehmigungsfähig sein.

    Wenn die Nutzung der Scheune als Wohnraum genehmigt war, sollte es möglich sein, sie wieder als Wohnraum zu nutzen. Da gibt es aber Ermessensregeln, ob der Bestandsschutz noch besteht, wenn es lange Zeit keine Wohnung war. Aber was ist es dann?

    Andererseits könnte man argumentieren, die erneute Nutzung als Lagerraum, sei ja nicht genehmigt worden, also ein Schwarzbau.

    Einfach auf dem Bauamt des Kreises fragen.

    .
     
  3. #3 DerLinuxUser, 24.10.2019
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    Oh je... nach allem was ich mir mittlerweile im Forum und anderen Quellen durchgelesen habe sieht das nach einer unbequemen Situation aus: Entweder ich frage beim Bauamt nach, mache alles legal - und habe die Gefahr, dass das Amt erst dadurch auf evtl. vor 70, 80 oder wattweesichwievielen Jahren ungenehmigte Bauarbeiten aufmerksam wird und man die Familie damit in unüberschaubare Kosten stürzt, oder man baut illegal, das Amt wird durch einen blöden Zufall darauf aufmerksam und man stürzt die Familie in unüberschaubare Kosten.... oder man ändert gar nichts, lebt mit dem begrenzten Wohnraum einfach weiter und hofft darauf, dass das Amt nicht irgendwann auf evtl. vor 70, 80 oder wattweesichwievielen Jahren ungenehmigte Bauarbeiten aufmerksam wird und man die Familie damit in unüberschaubare Kosten stürzt...

    Im Bezug auf Altbauten (gerade auf dem Land) bin ich momentan der Ansicht, dass man als Besitzer und potentieller Bauherr mit jedem Fitzelchen zusätzlicher Information einer Panikattacke näher kommt...
     
  4. #4 Fabian Weber, 24.10.2019
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    Gibt es einen Bebauungsplan oder ist es sogar im Außenbereich?
     
  5. #5 Stadtbaumeister, 25.10.2019
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    Außenbereich? Denkmalschutz?

    Ich würde mir da keine zu große Angst machen wegen der Scheune als Schwarzbau. Das Bauamt wird den jetzigen Zustand als legalen Bestand betrachten, wenn die letzten Änderungen soweit zurück liegen. Bestandschutz für die Wohnnutzung gibt's nicht mehr. Insofern handelt es sich um einen Umbau mit Nutzungsänderung, der nach den gültigen Vorschriften zu beurteilen und letztendlich auszuführen ist.
     
  6. #6 DerLinuxUser, 25.10.2019
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    Das Haus mit Scheune steht im alten Ortskern, also definitiv nicht Außenbereich... und zum Denkmalschutz ist zumindest niemanden etwas bekannt.

    Nachdem meine Frau gestern mit der Stimme der Vernunft gesprochen hat ("Lieber mehr Geld ausgeben und machen lassen...") werde ich mir jetzt wohl einen örtlichen Bauplaner / Architekten suchen... könnte Nerven sparen.
     
  7. #7 petra345, 25.10.2019
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    So sind die Frauen!! Immer.

    Aber ein mir Bekannter hat eine einzige Scheune für seinen Hofverkauf umgebaut und dazu den Verkaufserlös aus einem Grundstücksverkauf eingesetzt. Er hätte sonst fast die Hälfte des Erlöses als Steuer ans FA überweisen müssen.
    Es stellte sich im Laufe der Zeit heraus, daß 850.000 € für seine Scheune nicht ausreichend waren und er noch ein weiteres Grundstück verkaufen mußte.

    Die Kosten einer solchen Sanierung sind in der Regel das am besten gehütete Geheimnis der Architekten.
    Beim "Neubau " der Frankfurter Altstadt sind über 200 Mio. € verbaut worden. Das war der gleiche Preis wie die neue Commerzbank Arena.

    Aus diesen Erfahrungen kann ich nur zu allergrößter Vorsicht raten.
    Einen Abbruch und Neubau kann man leichter kalkulieren und kontrollieren.


    .
     
  8. #8 Fabian Weber, 25.10.2019
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    Na Petra in Frankfurt wurden ja auch 35 Neubauten errichtet, was dann nur 5,7Mio pro Haus macht. Das finde ich jetzt nicht so viel, wenn ich denke, dass ich auch gerade für 5Mio was relativ schlichtes baue.
     
  9. #9 DerLinuxUser, 26.10.2019
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    Na, ich hoffe, dass sich die Kosten im Rahmen halten... ich meine bei einer Scheune mit einer Grundfläche von ca. 30qm dürfte es ja eigentlich nicht so extrem teuer werden... hoffentlich...
     
  10. #10 Stadtbaumeister, 26.10.2019
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    Inwieweit lohnt es sich, eine 30m2 "Scheune" zu erhalten? Was macht den Schuppen so besonders?
     
  11. #11 DerLinuxUser, 27.10.2019
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    Naja, der Schuppen ist direkt ins Haus integriert, abreißen geht also schlecht ;-)

    Da ich hier noch keinen direkten Link einstellen kann, bei Interesse einfach mal in google nach "Überwälder Einhaus" suchen, da sieht man hinter dem ersten Link den quasi exakt gleichen Haustyp.
     
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