Schlüsselübergabe!

Diskutiere Schlüsselübergabe! im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo! Da ich nicht weis, wo hin mit der Frage, stelle ich Sie mal hierher! Wir wollen ein Haus kaufen, Finanzierung steht so gut wie fest,...

  1. #1 Waldamorbach, 31.05.2007
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    Hallo!

    Da ich nicht weis, wo hin mit der Frage, stelle ich Sie mal hierher!

    Wir wollen ein Haus kaufen, Finanzierung steht so gut wie fest, Notartermin könnte in eins bis zwei Wochen sein. Jetzt wollten wir natürlich weil die Fensterbauer ihre Zeit brauchen, schon mal die Leute rein lassen, um uns Kostenvoranschläge machen zu lassen.

    Die Schlüssel würden wir wohl aber erst vom Makler mit Zahlungseingang des Kaufpreises erhalten. Kann man den Schlüssel früher bekommen? Kann man sozusagen ein Nutzungsrecht in den Kaufvertrag einschreiben, so dass wir die Schlüssel ab Notartermin haben und schon mal loslegen können?

    Wie sind die Erfahrungen im Bezug auf Schlüsselübergabe?

    LG Andy
     
  2. Ropi

    Ropi

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    Spiess umdrehen

    Ich wuerde dem Makler sagen, dass ich das Objekt nur kaufe, wenn ich bei Vertragsunterzeichnung die Schluessel bekomme. Die Makler sind sehr flexibel, wenn es darum geht Geld zu verdienen. Man darf natuerlich nicht zu begeistert sein von dem Objekt.

    Und was das Forum hier meint ist voellig zweitrangig, die Vertragsparteien (Notarvertrag) entscheiden.

    Nehmen Sie mal eine gehoerige Portion Euphorie aus der Angelegenheit. Es kommen noch genug Probleme, die aus dem Weg zu raeumen sind. Das ist halt das erste.

    Gruss,
    Ropi
     
  3. #3 Olaf (†), 31.05.2007
    Olaf (†)

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    bis zum Notartermin??? Das halt ich für ein Gerücht.
    Wer prüft eigentlich für Dich den Notarvertrag??
     
  4. #4 Baufuchs, 31.05.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wäre

    ich Verkäufer, würde ich eine Schlüsselübergabe vor Zahlungsgeingang ablehnen.

    Allerings ließe ich mit mir über gemeinsame Termine für Aufmaße etc. reden, ggf. auch mit vertraglicher Zusicherung.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 31.05.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Ich würds...

    ggf. auch als Käufer nicht wollen. Denn bis zur Vertragsabwicklung ist der Haus samt evtl. Inhalt Eigentum des Verkäufers. Besucher - und das bis zum Besitzübergang auch der Käufer - haften für Schäden und abhanden gekommenes.
    MfG
     
  6. drulli

    drulli

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    Das hat auch nicht der Makler zu entscheiden, sondern der Verkäufer, oder?
    Evtl. könntest Du ihn mit einer Anzahlung auf's Anderkonto locken. Hat eigentlich formell keine Bedeutung, aber könnte "psychologisch" wirken.
    Grüße!
    Uli
     
  7. Julius

    Julius

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    Bin da bei Baufuchs:

    Zusicherung gemeinsamer Aufmaßtermine, aber bitte nicht mehr!
    Aus beider Sicht.
     
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