Schornstein niedriger als Dachfenster?

Diskutiere Schornstein niedriger als Dachfenster? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Guten Tag, unsere im Bau befindlich DHH hat eine Dachgaube und ziemlich weit oben unter dem First ein Dachfenster zu Belüftung / Beleuchtung des...

  1. #1 Rheinland, 10.06.2011
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    Guten Tag,
    unsere im Bau befindlich DHH hat eine Dachgaube und ziemlich weit oben unter dem First ein Dachfenster zu Belüftung / Beleuchtung des Treppenhauses.

    Der Bauherr der anderen DHH hat einen Kaminofen (8 kW) geplant, dessen Kamin jetzt in der Ecke Brandmauer zwischen den Häusern / vordere Außenwand hochgezogen worden ist - sprich: der Schornstein ist sehr weit unten auf dem Dach, sogar einen Tick weiter vorne als unsere Gaube und davon etwas mehr als 2 m entfernt.

    Der Schornstein ist etwa halb so hoch wie das Gaubenfenster und natürlich ewig niedriger als das Dachfenster von uns, das auf der gleichen Dachfläche ca. 5 m schräg über dem Schornstein ist.

    Der Architekt sagt, alles sei ok. Ich finde es nicht so glücklich, dass der Rauch so ja theoretisch durchs Gaubenfenster oder Dachfenster bei uns ins Haus ziehen könnte.

    In der "Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) finde ich in § 19, dass "bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die ab dem 22. März 2010 errichtet oder wesentlich geändert werden" die Schornsteine bei "einer Gesamtwärmeleistung bis 50 Kilowatt in einem Umkreis von 15 Meter die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 Meter überragen" müssen.

    Nach meiner Auffassung müsste demnach der Schornstein unseres Haushälftennachbarn das Gaubenfenster und unser Dachfenster überragen (da ein Kaminofen ja eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe ist, oder nicht?). Oder gilt in dem beschriebenen Fall eine andere Vorschrift?
    Da der Architekt auch in einem anderen Fall eine Vorschriftenänderung verpennt hat, wäre ich für eine kurze Einschätzung von Fachleuten dankbar.
     
  2. #2 Achim Kaiser, 10.06.2011
    Achim Kaiser

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    Die Vorgabe gilt und ist einzuhalten.

    Im Zweifelsfall hat der zuständige Kaminfeger die Angelegenheit vor Ort zu prüfen.

    Grundsätzlich halte ich diese Regelung (die es vorher so nicht gab) für etwas überzogen. Sie wird im Bestand noch für reichlich - unnötigen -Ärger sorgen. Ich halte es für gut möglich dass die Vorgabe zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgenommen wird, da sie nicht praktikabel ist.

    Ausnahmen sind m.W. möglich und Beurteilungen im Einzelfall werden wohl zunehmen, vor allem wenn Nachbargebäude erst zu einem späteren Zeitpunkt errichtet werden und/oder eine Neuberwertung des Bestands erforderlich ist.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #3 Rheinland, 10.06.2011
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    Schönen Dank für die Auskunft. Meinen Nachbarn wird sie natürlich weniger erfreuen. Ich wundere mich, dass der Architekt diese Neuregelung offenbar nicht kennt - oder hofft, dass es keiner merkt? Solange sich keiner beim Bauamt beschwert ...
     
  4. R.B.

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    Wenn ich das richtig sehe, dann wäre die Konstellation auch nach der "alten" VDI Richtlinie nicht statthaft.

    Egal ob er was verpennt hat, Schorni anrufen. Der soll das klären. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er das abgenommen hat.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Achim Kaiser, 10.06.2011
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    Naja .... das Resultat ist das der Kamin wohl nicht blos etwas erhöht werden muss. Im Endeffekt *spargelts* dann schon oftmals unnötig heftig.

    Das der Kamin bei 5 m Abstand allerdings min. bis Oberkante Dachfenster geführt werden sollte dürfte einleuchten.

    Der geforderte Meter *drüber* tut dann oftmals aber mehr als weh - statisch als auch optisch - je nach Kaminausführung.

    Deswegen bin ich mir nicht sicher ob diese Regelung nicht wieder entschärft wird. Sie führt in der Praxis zu zu vielen - unnötigen - Restriktionen, heisst ich halte sie für teilweise heftig überzogen.

    Die Lösungen sehen dann nicht blos verbesserungsbedürftig aus.
    Die statischen Griffe in die Haltekonstruktionskiste fordert dann schon auch noch ihren teilweise heftigen optischen und finanziellen Tribut.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. #6 Rheinland, 10.06.2011
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    Versteh ich es richtig, dass ein Schornstein auf jeden Fall vom Schornsteinfeger abgenommen werden muss hinsichtlich Position, HÖhe etc.?

    Gruß
    Rheinländer
     
  7. #7 Rheinland, 10.06.2011
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    Versteh ich das richtig, dass das auch aus praktischen bzw. sicherheitstechnischen Gründen notwendig ist oder es sogar gefährlich sein könnte? Für das Gaubenfenster dürfte dann dasselbe gelten?
     
  8. #8 ecobauer, 10.06.2011
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    Das ist nicht nur richtig, sondern zwingend erforderlich.
    Ein nicht abgenommener Schornstein darf erst überhaupt nicht in Betrieb genommen werden!
    Und der Schorni ist auch verantwortlich für den sicheren Betrieb des Schornsteins.
     
  9. R.B.

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    Natürlich muss der Schorni den Schornstein abnehmen. Dabei muss er die Einhaltung der FeuVo etc. überprüfen, das ist sein Job.

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 Wieland, 10.06.2011
    Wieland

    Wieland Gast


    Kommt ganz auf die KW an ansonsten sind die Baubestimmungen der
    Länder zwingend.

    :bau_1:
     
  11. #11 Rheinland, 11.06.2011
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    Danke für die Antworten.
     
Thema: Schornstein niedriger als Dachfenster?
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