Sicherheitsleitungen bei Einzelvergabe und Architekt

Diskutiere Sicherheitsleitungen bei Einzelvergabe und Architekt im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ist es sinnvoll bei Bau mit Architekt und Einzelvergabe folgende Sicherheitsleitungen als Bankbürgschaften mit den Gewerken vertraglich...

  1. Gwenny

    Gwenny

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    Hallo,

    ist es sinnvoll bei Bau mit Architekt und Einzelvergabe folgende Sicherheitsleitungen als Bankbürgschaften mit den Gewerken vertraglich aufzunehmen?:

    1. Vertragserfüllungsbürgschaft
    2. Gewährleistungsbürgschaft
    3. Abschlagzahlungsbürgschaft
    4. Vorauszahlungsbürgschaft

    Gruß,
    Gwenny
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Aufwand und Kosten dafür werden letztendlich auf den Preis umgelegt.

    Zahlt man lediglich Abschlagrechnungen und vereinbart einen 5% Gewährleistungseinbehalt (mit möglicher Ablösung duch eine Bürgschaft), ist man kaum in Vorleistung gegangen. Bei guter Bauleitung/Überwachung besteht dann das grösste Risiko noch in einer Insolvenz eines AG, durch Abschlagzahlung nach erbrachter Leistung und Zahlungsfrist ist aber auch das Überschaubar.
     
  3. #3 Gast036816, 21.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    abschlagszahlungsbürgschaft kenne ich nicht. vorauszahlungsbürgschaft kommt auch nur bei vorauszahlungen in betracht. hast du gewerke mit hoher vorfinanzierung, z. b. metallbau und glas?
    du kannst das nicht festlegen. du kannst lediglich in der ausschreibung vorgeben, dass du sicherheit verlangst. ob der auftragnehmer dann den vereinbarten einbehalt vom rechnungsbetrag akzeptiert oder durch bürgschaft ablöst, musst du dem auftragnehmer überlassen. verlangst du zu viel sicherheit vom AN, verlangt er u. u. von dir die entsprechende sicherheit nach BGB. bekommst du da auch immer die bürgschaft deiner bank?
     
  4. Julius

    Julius

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Sicherheitsleitungen bei Einzelvergabe und Architekt

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