Sickerschacht abpumpen

Diskutiere Sickerschacht abpumpen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum, die Entwässerungsplanung unseres GU sah zwar eine Drainage vor, diese endete aber an der Hausecke. Die Drainage war eine...

  1. #1 Kilian1964, 11.12.2014
    Kilian1964

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    Hallo Forum,

    die Entwässerungsplanung unseres GU sah zwar eine Drainage vor, diese endete aber an der Hausecke.
    Die Drainage war eine bauseitige Leistung, die wir an unseren Rohbauunternehmer beauftragt haben.
    Unser Rohbauunternehmer hat dann vorgeschlagen, das Oberflächenwasser aus der Drainage in einen Sickerschacht abzuleiten.
    Wir haben dann den Sickerschacht beauftragt und im Garten einen Sickerschacht einbauen lassen.
    Das Oberflächenwasser aus der Drainage sollte dann im Sickerschacht versickern.

    Unser Sickerschacht läuft nun in regelmässigen Abständen voll, sodass es zu einem Rückstau in der Drainage kommt.
    Ich pumpe jetzt den Sickerschacht mind. 2-3 mal im Monat leer.
    Das Wasser pumpe ich mit einer mobilen Pumpe jetzt regelmässig auf das noch nicht bebaute Nachbargrundstück.
    Wir haben dem Rohbauunternehmer den Mangel schriftlich angezeigt. Dieser hat die Mängelanzeige vollumfänglich zurückgewiesen.
    Unser beauftragter RA hat dann den Rohbauunternehmer aufgefordert, den Mangel zu beseitigen.

    Nach meinen Informationen ist im Zusammenhang mit dem Einbau von Sickerschächten für die Rückführung von
    Niederschlagwasser in den natürlichen Wasserkreislauf weder einen Notablauf noch eine Pumpe vorgesehen.
    In einem Sickerschacht soll das Wasser versickern und nicht weggepumpt werden. Der Sickerschacht sollte daher entsprechend
    der gegebenen Bodenverhältnisse dimensioniert werden und ist auf versickerbaren Boden hinab zuführen.
    Ein Abpumpen von Oberflächenwasser in den Schmutzwasserkanal der Gemeinde ist in unserer Gemeinde nicht zulässig.

    Unser Rohbauunternehmen hat uns nun folgendes über seinen RA schriftlich mitgeteilt:
    Rein fürsorglich wird darauf hingewiesen, dass es eine bauliche Selbstverständlichkeit ist, dass ein Sickerschacht über einen
    Notablauf verfügt, damit, wen der Boden gesättigt ist und kein weiteres Wasser aufnehmen kann, ein Abführen des Wassers
    gewährleistet ist. Wenn nun, wie vorliegend, der Anschluss an die Entwässerung höher liegt als der Sickerschacht, bedarf es
    hierfür eine Pumpe. Aus dem gleichen Grund verfügt das Anwesen ja auch im Haus über eine Hebeanlage, da dort dieselbe
    physikalische Situation vorliegt.
    Aus diesem Grund ist das, in Abhängigkeit von den Niederschlägen, gelegentliche Abpumpen aus dem Sickerschacht keine
    Massnahme, um etwas einen Mangel auszugleichen, sondern eine bauliche und physikalische Notwendigkeit.
    Der Antragsteller hat aber keine Pumpe in den Sickerschacht eingebaut.

    Hat unserer Rohbauunternehmer Recht?
     
  2. #2 Ralf Wortmann, 11.12.2014
    Ralf Wortmann

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    Aha, die Sache ist schon weit gediehen. Ihr seid schon im Selbständigen Beweisverfahren?
     
  3. Taipan

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    Die Prargraphen sollen sich mal die Ritter in Robe um die Ohren hauen ... Ich stelle mal pragmatische Fragen ...

    Warum wurde die Drainung errichtet?
    Was sagt das Baugrundgutachten zur Versickerung aus.
    Was sagt das Baugrundgutachten zu Wassrer am Gebäude grundsätzliche aus (Lastfall nach 18195)
    Was sagt das Baugrundachten zum Grundwasserstand aus?
    Wie ist der Gebäudekeller errichtet und abgedichtet?
    Wie sieht der Sickerschacht aus? (Kontruktion und Einbausituation)
    Wie tief ist die Kellersohle und wie tief ist der Sickerschacht?
    Welches Volumen hat der Sickerschacht?
    Fließt das Grundwasser und wenn ja, ist der Sickerschacht auf der Abflussseite errichtet?
    Wer hat die Entwässerungsplanung gemacht und wer hat sie genehmigt und wer hat die Entwässerungsanlage abgenommen?
    Wie kommt man überhaupt auf die Idee eine Dräinung zu bauen? Das geht heute anders, besser, sicherer.
     
  4. #4 Kilian1964, 11.12.2014
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    Nein, noch nicht. Die Frage ist aber ob es sich lohnt ein Beweisverfahren anzustrengen.
    Schliesslich ist dies mit hohen Kosten für mich verbunden.
     
  5. #5 Manfred Abt, 11.12.2014
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    diese Frage ist beantwortet, was es allerdings nicht besser macht

    ansonsten: schöne Fragen von Taipan
     
  6. #6 Kilian1964, 11.12.2014
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    Hallo Taipan,
    um deine pragmatischen Fragen zu beantworten, fehlt mir wahrscheinlich das know how. Ich versuche es mal
    1. Warum wurde die Drainung errichtet?
    Der Architekt unseres GU hat die Drainung geplant. Sie ist auf dem Werkplan eingezeichnet. Die Drainung war aber kein Leistungsumfang des GU
    sondern wurden als Baunebenkosten ausgewiesen. Wir haben vom GU eine Aufstellung der Baunebenkosten erhalten.
    Damit haben wir den Rohbauunternehmer des GU beauftragt. Eine Alternative zur Drainung wurde uns nicht vorgeschlagen.
    In der Baubeschreibung des GU steht nichts zum Thema Drainung.
    2. Was sagt das Baugrundgutachten zur Versickerung aus
    Ein Baugrundgrundgutachten gibt es nicht. War auch nie ein Thema in den Gesprächen mit dem GU.
    3. Was sagt das Baugrundgutachten zu Wasser am Gebäude grundsätzliche aus (Lastfall nach 18195)
    siehe 2.
    4. Was sagt das Baugrundachten zum Grundwasserstand aus?
    siehe 2.
    5. Wie ist der Gebäudekeller errichtet und abgedichtet?
    Aus der Baubeschreibung: Kelleraussenwände in Stahlbeton d=20. Die Aussenwände und die Hohlkehle werden im erdberührten Teil zur sicheren Abdichtung des Kellers
    mit einer Bitumendickbeschichtung , Trockenschichtstärke 3 mm, nach DIN 18195 gegen nicht drückendes Wasser versehen.
    6. Wie sieht der Sickerschacht aus? (Konstruktion und Einbausituation)
    Aus der Rechnung des Bauunternehmens: Herstellen eines Sickerschachtes für Drainage in DN 100 cm inkl. Abdeckung. Aushub und Sickerpackung aus Kies 16-32mm.
    Der Sickerschacht wurde in drei Meter Tiefe erstellt und besteht aus Betonfertigteilen. Die Zulauf aus der Drainung ist ca. 2 Meter von der unteren Ecke des Hauses entfernt.
    7. Wie tief ist die Kellersohle und wie tief ist der Sickerschacht?
    Der Sickerschacht ist ca. 3 Meter tief. Tiefe Kellersohle keine Informationen vorhanden
    8. Welches Volumen hat der Sickerschacht?
    Volumen ca. 3.000 l
    9. Fließt das Grundwasser und wenn ja, ist der Sickerschacht auf der Abflussseite errichtet?
    Es fliesst meines Wissens kein Grundwasser
    10. Wer hat die Entwässerungsplanung gemacht und wer hat sie genehmigt und wer hat die Entwässerungsanlage abgenommen?
    Architekt des GU hat die Entwässerungsplanung gemacht. Allerdings nur im Werkplan eingezeichnet. Sonst keine Unterlagen erhalten.
    Bauleitung hatte der GU selbst. Die Nachfrage bei der Gemeinde hat ergeben, dass auf der Gemeinde keine Entwässerungsplanung für unser Haus vorliegt.
    11. Wie kommt man überhaupt auf die Idee eine Dräinung zu bauen? Das geht heute anders, besser, sicherer.
    Idee hatte wahrscheinlich unser Architekt des GU. Nachfrage bei anderen Bauherren mit dem gleiche GU hat ergeben, dass alle ein Drainung haben.

    Hoffe das hilft dir weiter und du kannst mir sagen, ob die Aussage des Bauunternehmers stimmt.
     
  7. #7 Ralf Wortmann, 11.12.2014
    Ralf Wortmann

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    Okay. Ich dachte nur wegen der ansonsten seltsamen Wortwahl des Anwalts der Gegenseite:

     
  8. Taipan

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    Das Ralf nicht gleich auf:

    angesprungen ist, wundert mich.

    Ohne Baugrundgutachten zu bauen ist grob fahrlässig.

    Als erste ist jetzt erstmal ein Baugrundgautachten nachzuholen. Erkundungstiefe mindestens 6m. Das Gutachten muss enthalten: Gründungsempfehlung (hier dann eher Überprüfung der Gründung), Setzungen, Aussagen zur Verwendbarkeit des Aushubes zur Wiederverfüllung, Aussagen zum Grundwasser (Grundwassertiefe, zu erwartende Maximalhöhe, Fliesrichtung und Geschwindigkeit), Aussagen zur Gebäudeabdichtung, Aussagen zur Versickerungsfähigkeit und Versickerungsnachhaltigkeit, Empfehlungen zur Versickerung. Daraufhin ist die Planung und Ausführung (im Speziellen die Statik und die Gebäudeabdichtung) des GU gegenzuprüfen. Ein bisschen beten könnte helfen (schreibt der Atheist).

    Es ist beim Entwässerungsbetrieb das Entwässerungsgesuch inkl. Einleitung des Drainwassers einzureichen. Ohne Einleitungsgenehmigung für die Abwässer droht u.U. Nutzungsuntersagung. Welche Unterlagen zu erbringen sind, ist beim Entwässerungsbetreib zu erfragen. Das Entwässerungsgesuch hat mMn. der GU/GÜ zu erstellen und vom Bauherren gezeichnet einzureichen.

    Die Frage 7 ist dringend zu beantworten: Was nützt es Wasser 2m weiter in gleicher Höhe zu versickern, wie die Entnahmestelle? Nichts. Dann kann es auch bleiben, wo es ist.
     
  9. Taipan

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    manchmal geb ich mir Mühe *d&r*
     
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