Sind Dehnungsfugen Teil von Fenster- und Türeinbau?

Diskutiere Sind Dehnungsfugen Teil von Fenster- und Türeinbau? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe eine Garage durch ein BU erstellen lassen. Das erste Angebot wurde mir nur für den Rohbau (inkl. Fester, Tür und Tor) gemacht,...

  1. Brauns

    Brauns

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    Hallo,

    ich habe eine Garage durch ein BU erstellen lassen. Das erste Angebot wurde mir nur für den Rohbau (inkl. Fester, Tür und Tor) gemacht, auf Nachfrage wurde mir dann allerdings ein "Komplettangebot Garage" mit dem bereits bekannten Rohbauangebot sowie Zimmer- und Elektroarbeiten erstellt. In dem ersten Rohbauangebot ist die Ausführung von Dehnungsfugen nicht erwähnt. In dem Komplettangebot wird nur Bezug auf das Rohbauangebot genommen.

    Nachdem die Garage nun fast fertiggestellt ist, kam der BU auf mich zu und sagt, dass die Dehnungsfugen für Fenster, Tür und Tor nicht im Angebot enthalten seien und ich diese extra zahle müsse. Bisher sind die Fenster nur durch Bauschaum eingesetzt und ohne weitere Abdichtung (innen und außen). Ebenso wurden Tür und Tor eingesetzt/angeschraubt ohne weitere Verfugung. Insbesondere beim Tor sind z.T. 1cm große Lücken zum Verblender, so dass es bei starkem Regen durchsickert.

    Ist es korrekt dass ich die Dehnungsfugen separat zahlen muss? Oder ist die Ausführung der Dehnungsfugen in einem Komplettangebot für einen Bauunkundigen eigentlich enthalten? Ich habe im Internet mal geschaut, und es scheint für mich dass nach VOB/C oder Din 18355 eigentlich doch eine Abdichtung erstellt werden müsste, oder?

    Viele Grüße
    Brauns
     
  2. #2 Gast036816, 11.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ist denn die vob/c wirksam im vertrag vereinbart? wie ist der vertrag zustande gekommen?

    du meinst bestimmt nicht die klassischen dehnungsfugen, sondern es handelt sich um die anschlussfugen von einbauelementen an den baukörper. din 18355 würde auch nur gelten, wenn alles aus holz ist, was ich mir bei heutigen garagentoren nicht vorstellen kann. unter din 18299 und din 18360 ist das herstellen der dichten anschlussfugen keine nebenleistung.

    hat der auftragnehmer die mehrleistung vor der ausführung wenigstens angemeldet?
     
  3. Mark

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    Hier müsstest du schon den genauen Angebotstext bzw. das , was ihr wirklich genau vereinbart habt bennen.

    Die Bezeichnung "Komplettangebot" könnte natürlich schon als funktionale Leistungsbeschreibung interpretiert werden.
     
  4. #4 Gast036816, 11.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    auch in einer funktionalen leistungsbeschreibung gehört zumindest beschrieben dass die elemente umlaufend zu dichten sind und die fugen wie aussehen sollen.
     
  5. Brauns

    Brauns

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    Wie bereits geschrieben wurden im ersten Angebot nur Rohbauarbeiten angeboten. Text: Fenster.. Tür .. Tor .. "liefern und einbauen".
    Das ist alles, was hierzu geschrieben steht. Auf meine Nachfrage nach einem Komplettangebot wurden dann die Tischlerarbeiten für das Dach sowie Elektroarbeiten zusätzlich aufgenommen und unter der Überschrift "Komplettangebot" mit einem pauschalpreis angeboten.
     
  6. Brauns

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    Ich meine natürlich die Anschlussfugen an Fenster und Türen!
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 11.10.2012
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    Das geht aus wie´s Hornberger Schiessen.

    Ich würde zwar sagen, dass der BU zumindest die äussere Schlagregendichtung entweder mitliefern musste oder dem AG rechtzeitig hätte Bescheid geben müssen, dass diese seine Aufgabe seien.
    Warum - weil er sowohl die Montage der Fenster/Türen als auch die Verblendung im Auftrag hatte und so die Schlegregendichtigkeit herstellen muss (wofür Silikon nicht geeignet ist).
    Aber der Aufwand, das jetzt durchzupauken, dürfte X-mal grösser sein als sich einen Tischler zu holen, der das nachträglich ordentlich macht!
     
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