Sofortigen Baustop wie erwirken / bei Verstoß gegen Bayerische Bauordnung (BayBO)

Diskutiere Sofortigen Baustop wie erwirken / bei Verstoß gegen Bayerische Bauordnung (BayBO) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wie kann ich ein Bauvorhaben (Freistellungsverfahren) stoppen? Das Freistellungsverfahren wurde eingereicht, jedoch soweit mir bekannt...

  1. #1 andreas123, 26.10.2024
    andreas123

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    Hallo,

    wie kann ich ein Bauvorhaben (Freistellungsverfahren) stoppen?

    Das Freistellungsverfahren wurde eingereicht, jedoch soweit mir bekannt ist nicht im Detail von der Behörde geprüft.

    Mein Nachbar will einen 9m Carport an meine Grundstücksgrenze bauen und verstößt somit gegen die Bayerische Bauordnung (BayBO) weil er diverse Grenzbebauungen hat und somit über die 15m Regelung verstößt.

    Dies wurde beim Freistellungsverfahren nicht beachtet, da Saunaanbau und Gartenhaus nicht gemeldet bzw. im Katastamt Lageplan eingezeichnet sind.

    im Detail:
    - Saunaanbau über Grundstücksecken 3Meter + 3Meter = 6Meter
    - Gartenhaus über Grundstücksecken 3Meter + 3Meter = 6Meter

    Mit seiner genehmigten Garage 9 Meter Grenzbebauung würde er somit auf insgesamt 30 Meter kommen!

    Im Freistellungsverfahren wurden somit entscheidende Dinge missachtet bzw. nicht erwähnt nämlich die Sauna & das Gartenhaus.

    Das Amt wimmelt uns ab. Wir bekommen keinen Termin da der Sachbearbeiter krank ist und die Vertreterin im Mutterschutz ist und der Vorgesetze keine Termine annimmt.

    Da mein Nachbar nun demnächst Tatsachen schafft gilt es das Thema zu verhindern und erst mal einen Baustopp zu erwirken bzw. die Genehmigung ggf. erst mal temporär zurückziehen zulassen seitens Bauamt oder zu stoppen bis ggf. die Gegebenheiten noch einmal ausführlich geprüft wurden.

    Danke für eure Rückmeldung.
    Grüße Andreas
     
  2. SIL

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    Grundsätzlich gibt es 2 Möglichkeiten, einmal über eine Baueinstellungsverfügung vom Amt was in deinem Fall offenkundig seiner Obligo nicht nachkommt , hier wäre die übergeordnete Behörde in Kenntnis zu setzen oder beim zuständigen VG eine einstweilige Verfügung erwirken mit FA.
     
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  3. Dimeto

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    Du kannst das gar nicht, jedenfalls nicht legal.
    Das ist auch der Zweck des Freistellungsverfahrens.
    Wenn wir mit Freistellungsvefahren das gleiche meinen, nämlich ein Bauvorhaben nach Art. 58 BayBO, dann wurde die Garage nicht genehmigt, weil sie auch keiner Genehmigung bedurfte.
    Briefe wird es sicher nicht abwimmeln. Also mit rechtssicherer Zustellung den Bauverstoß anzeigen und zum bauaufsichtlichen Einschreiten auffordern. Angemessene Fristsetzung nicht vergessen.
    Diese dringende Notwendigkeit sehe ich bei einer Garage nicht, da hier durchaus auch nach Fertigstellung eine Rückbauverfügung angemessen ist. Sicherheishalber den Nachbarn ebenfalls durch rechtssichere Zustellung schriftlich auf seine rechtswidrigen Bautätigkeiten hinweisen und die Unterlassung fordern.
    ... läuft ins Leere, da es keine Genehmigung gibt.
     
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  4. #4 Fabian Weber, 26.10.2024
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    Warum die Eile, den Abriss der Schwarzbauten (Sauna und Gartenhaus) kann das Amt ja immernoch anordnen.

    Oder halt den Abriss der Garage.

    Erstmal kannst Du doch auch Deinen Nachbarn über die Abweichung und ggfs. den Rechtsverstoß und dessen Folgen in Kenntnis es.

    Wenn er schlau ist, stoppt er dann selbst seinen Bau.
     
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  5. #5 msfox30, 26.10.2024
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    Oder, die Nachbarschaft ist ein geben und nehmen. Vielleicht kommst du ja mal in die Situation, wo du auf deinen Nachbarn angewiesen bist. Wenn du ihn jetzt ansch..., spuckt er dir beim nächsteb mal in die Suppe.
    Stört sich sein Carport?
     
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  6. #6 Kriminelle, 26.10.2024
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    Ich komme auf 21 Meter, 12 die Hütte und Sauna, jetzt noch 9 Meter Carport.
    Wieviel ist denn in Bayern erlaubt?
    Bist Du denn von Hütte und Sauna jeweils betroffen als auch von dem Carport?
    Oder geht es um das Prinzip?
     
  7. #7 Fabian Weber, 26.10.2024
    Fabian Weber

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    Oder anders gefragt, wenn Sauna und Gartenhaus verschwinden, wäre dann alles ok?
     
  8. Oehmi

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    Ist bei dir alles regelkonform?
    Bei uns gilt, wer andere anschwärzt, wird auch überprüft. Nicht, dass die Aktion zum Bumerang wird.
     
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  9. #9 Markl, 27.10.2024
    Zuletzt bearbeitet: 27.10.2024
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    • 9,00mr an jeder Grundstücksgrenze
    • Gebäudehöhe (mittlere Höhe) maximal 3,00m
    • bei Garagen bis 50m² sind keine Abstandsflächen notwendig
    https://www.schwabach.de/images/ref...rmulare/Bauordnung/verfahrensfreie_Gebude.pdf

    Das Ganze Projekt ist aufjedenfall Genehmigungspflichtig.., vielleicht hat er eine Sondergenehmigung erwirkt??

    Ich würde das ihm so lassen, wie gesagt das kannst du dann auch zu deinen Gunsten ausnutzen..
    Das heißt, du kannst im endeffekt das Gleiche machen, da wird kein Bauamt dir Steine im Weg stellen, falls doch forderst du das Bauamt auf das der Nachbar das Abreißen muss.. Weil die müssen das ja dann auch im Endeffekt dir begründen warum es bei dir nicht geht aber bei den Nachbarn.. Aber ich glaube nicht das dies ein Schwarzbau ist, schon alleine die Strafen sind verdammt hoch bei so etwas, da ist der abriss das kleinste Problem..
     
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