Spitzbodenausbau nach vorherigem Rückbau genehmigungspflichtig?

Diskutiere Spitzbodenausbau nach vorherigem Rückbau genehmigungspflichtig? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Habe vor, alle Um- und Einbauten (3 Wohnräume) auf dem Spitzbogen zu entfernen. Der Umbau stammt vermutlich aus den 60er Jahren. Strohbewehrte...

  1. webber

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    Habe vor, alle Um- und Einbauten (3 Wohnräume) auf dem Spitzbogen zu entfernen. Der Umbau stammt vermutlich aus den 60er Jahren. Strohbewehrte Gipsplatten, Sauerkrautplatten und massiver Drempel.
    Komplett ungedämmt, keine Unterspannbahn. Oldschool eben.
    Wollte jetzt alles neu machen oder machen lassen. Gleiche Raumaufteilung, nur eben sinnvollerweise mit Erkenntnissen und Materialien aus diesem Jahrtausend.
    Wäre da ggf. eine neue Genehmigung fällig?
     
  2. #2 simon84, 25.07.2019
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    War der Ausbau denn jemals genehmigt?
     
  3. webber

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    Ich bin mir recht sicher, daß solche Umbauten in der damaligen DDR nicht genehmigt werden mußten. Da war man sicher froh, wenn irgendwer für Wohnraum sorgte. Und eine EnEV gab's da auch noch nicht. :-)
     
  4. #4 simon84, 26.07.2019
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    Na dann musst du es erstmal genehmigen lassen.
     
  5. #5 Jo Bauherr, 26.07.2019
    Zuletzt bearbeitet: 26.07.2019
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    'Erstmal' rein vorsorglich oder 'erstmal' in voraus eilendem Gehorsam??

    Vielleicht zuerst doch mal die Baugenehmigung suchen? Bauamtsarchiv?
    Anleiterbares Fenster in DG vorhanden? (2. Rettungsweg? - Wichtig!!)
    Bestandsschutz? (Wird durch Innen-Sanierung ohne Nutzungsänderung ja nicht gebrochen.)
     
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  6. webber

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    Eines der Giebelfenster ist mit einer (dann aufzustellenden) Leiter zu erreichen.

    Eben im Netz gefunden:
    Für Bauwerke, die zu DDR-Zeiten auf dem Gebiet der DDR ohne Baugenehmigung errichtet wurden, aber dem damaligen Baurecht entsprachen, soll der dargestellte Bestandsschutz nicht gelten, da es im Recht der DDR an einer vergleichbaren grundrechtlichen Eigentumsposition wie aus Art. 14 Grundgesetz gefehlt hat. Hier wird sich der Bauherr in aller Regel auf Vertrauensschutz berufen können, der sich aus der zu DDR-Zeiten geltenden Verordnung über Bevölkerungsbauwerke (GBl. der DDR, Teil I, 1984, S. 433) ableitet. Hiernach durfte fünf Jahre nach Errichtung eines illegalen Bauwerks eine Beseitigungsanordnung nicht mehr ausgesprochen werden. Im Falle, dass ein Schwarzbau dem Baurecht der DDR seinerzeit entsprach, ist der Vertrauensschutz bei der Ermessensausübung durch die Bauaufsichtsbehörde zu berücksichtigen und wird in aller Regel Vorrang genießen, nämlich dann, wenn auch nach DDR-Recht eine Nutzungsuntersagung oder Beseitigungsanordnung nicht mehr hätte verfügt werden können."
    Quelle: Bestandsschutz - wer sich wann darauf berufen kann (neues deutschland)
     
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  7. #7 Jo Bauherr, 26.07.2019
    Zuletzt bearbeitet: 26.07.2019
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    Also -wie so oft am Bestandsbau-
    ein klassischer Fall von: Besser hinterher um Entschuldigung bitten als vorher um Erlaubnis fragen. :)
     
  8. #8 Stadtbaumeister, 16.08.2019
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    Ist der Spitzboden denn als Aufenthaltsraum geeignet?
     
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Spitzbodenausbau nach vorherigem Rückbau genehmigungspflichtig?

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