Steuerliche Förderung §35c EStG

Diskutiere Steuerliche Förderung §35c EStG im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum, ich bin gerade beim Zusammenstellen der Steuererklärung und wollte den Steuervorteil nach §35c für energieeffizientes Sanieren...

  1. #1 Chris922, 30.12.2022
    Chris922

    Chris922

    Dabei seit:
    16.06.2020
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    1
    Hallo Forum,

    ich bin gerade beim Zusammenstellen der Steuererklärung und wollte den Steuervorteil nach §35c für energieeffizientes Sanieren nutzen.
    Nun verstehe ich nicht ganz, wie das funktiniert, wenn Bezahlung und Abschluss in verschiedenen Jahren liegen.

    Voraussetzungen sind alle erfüllt bzw. werden erfüllt sein:
    -...[Anforderungen an die Ausführung ]
    - ...[vom Fachunternehmer und mit amtlicher Bescheinigung des Unternehmers oder Energieberaters]
    - ...[selbst bewohntes Eigentum]
    - ... [keine Doppelförderung]
    - ... [Rechnung erhalten und unbar bezahlt]

    Es heißt ja:
    "Für energetische Maßnahmen [...] ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer [...] im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr um je 7 Prozent der Aufwendungen [...], höchstens jedoch um je 14 000 Euro und im übernächsten Kalenderjahr um 6 Prozent der Aufwendungen [...], höchstens jedoch um 12 000 Euro [...].

    Was ist nun, wenn sich mache Maßnahmen länger hinziehen.
    Also: Beginn im Jahr 2021, Bezahlung (Abschläge) aber schon im Jahr 2021 und 2022, Abschluss erst im Jahr 2023?
    Ich verstehe es so dass man dann ab 2023 die volle Summe zu 7%, im Jahr 2024, zu 7% und im Jahr 2025 zu 6% von seiner Lohnsteuer abziehen darf (bzw. sollte das Finanzamt es so machen).
    Habe aber auch schon gelesen, dass man grundsätzlich nur in dem Jahr Absetzen darf, in dem das Geld geflossen ist.
    Hat jemand Erfahrung, wie das geht?

    Weitere Frage:
    Es sind ja konkrete Dinge aufgezählt, die gefördert werden:
    z.B. Wärmedämmung von Wänden.

    Ich habe nun unser Haus dämmen lassen (Auch die Kellerwand musste mit einbezogen werden, sonst hätten wir KFW Förderung nicht geschafft). Entsprechend wurde natürlich die Terasse und der gepflasterte Weg ums Haus zerstört. Das hat natürlich nicht die Dämmfirma (Fachhandwerker Dämmung), sondern ein Gartenbau Unternehmen repariert.
    Werden diese Kosten mit anerkannt? Terasse bauen und Weg Pflastern wird ja an sich nicht wirklich gefördert, ist aber nötig um den Ursprungszustand wieder herzustellen.

    (Hintergrund der Fragerei: Meine Kosten übersteigen den von BAFA geförderten Betrag für den Investitionszuschuss deutlich und ich muss sortieren, was ich bei der BAFA einreiche und was ich über die steuerliche Förderug hinbekomme)

    Gruß
    Christian
     
  2. #2 simon84, 01.01.2023
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    23.026
    Zustimmungen:
    6.776
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Probier es so wie es für dich am vorteilhaftesten ist wenn sie es akzeptieren gut wenn nicht dann nicht.
    Wenn du es als Laie so machst wird dir keiner nen Strick draus drehen.

    normalerweise nach Geldfluss sprich am besten Ende 2021 eine ungefähr dem Baufortschritt entsprechende Abschlagrechnung geben lassen und diese bezahle, die kannst du auf jeden Fall ansetzen
     
  3. #3 Chris922, 01.01.2023
    Chris922

    Chris922

    Dabei seit:
    16.06.2020
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    1
    Voraussetzung ist da der Abschluss der Maßnahme. Solange die nicht abgeschlossen ist, wird mir keiner (weder Energieberader, noch der Handwerker selbst) eine Bestätigung ausstellen, dass das so ist.
    Mein Heizungsbauer, baut schon seit Herbst 2021. Damals hatte ich ca. 50% bezahlt. Seitdem hat er nur noch gepfuscht, nicht ordentlich nachgearbeitet, lässt mich monatelang warten um weiterzumachen. Der wird erst eine Bestätigung ausstellen, wenn ich voll gezahlt habe, was ich natürlich erst dann tue, wenn er fertig ist, sonst hat er ja gar keine Motivation mehr.
    Ich denke, ich frage nach den Feiertagen beim Finazamt nach, dann kommt die Steuererklärung eben ein paar Wochen zu spät.

    Gruß
    Christian
     
  4. #4 Chris922, 08.01.2023
    Chris922

    Chris922

    Dabei seit:
    16.06.2020
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    1
    Habe die Lösung selbst gefunden (Finanzamt ist "zwischen den Jahren" praktisch nicht erreichbar):
    Zitat aus: https://www.bundesfinanzministerium...agraf-35c-EStG.pdf?__blob=publicationFile&v=2
    "Auch soweit bei einer mehrteiligen Maßnahme für einzelne Teilleistungen
    Teilrechnungen erstellt und diese von der steuerpflichtigen Person beglichen wurden, wird die
    Steuerermäßigung abweichend vom Abflussprinzip gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 EStG erst ab
    dem VZ des Abschlusses
    der energetischen Maßnahme gewährt."

    Gruß
    Christian
     
Thema: Steuerliche Förderung §35c EStG
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. hausbau steuerliche förderungen estg

Die Seite wird geladen...

Steuerliche Förderung §35c EStG - Ähnliche Themen

  1. Somfy Markisenmotor mit SELVE Commeo steuern

    Somfy Markisenmotor mit SELVE Commeo steuern: Ich beabsichtige, eine Pergolamarkise, Lieferant soll die Firma Heim und Haus sein, über meiner Terasse nachzurüsten. Heim und Haus hat als...
  2. Steuerliche Aspekte bei neuen Dachfenstern

    Steuerliche Aspekte bei neuen Dachfenstern: Habe alle Dachfenster ausgetauscht und durch Dreifachverglasung ersetzt. Habe eine 20%-en Zuschuss erhalten. Frage: kann man die Arbeitsstunden...
  3. Sanierung und Steuern

    Sanierung und Steuern: Hallo zusammen, wir haben zwei Häuser mit Grundstück. Eines war bisher vermietet. Nun sollen die Schwiegereltern dort einziehen. Dafür wird es...
  4. Innensanierung einer 69er DHH. BEG EM oder Steuer?

    Innensanierung einer 69er DHH. BEG EM oder Steuer?: Hallo liebes Forum, ich habe eine DHH BJ 1969 erstanden mit etwa 200qm Wohnfläche und plane nun die Sanierung. Dieses Haus wurde schonmal vom...
  5. § 35c EStG Steuerliche Förderung

    § 35c EStG Steuerliche Förderung: Hallo beisammen, wir haben eine DHH aus den sechziger Jahren komplett saniert und auch mehrere energetische Maßnahmen wie VWS, dezentrale...