Strafe bei Nichteinhaltung des Bauplans wegen Dachneigung

Diskutiere Strafe bei Nichteinhaltung des Bauplans wegen Dachneigung im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe hier ein Problem mit dem Architekten und Bauplan. In dem Baugebiet ist eine Dachneigung von 25 Grad vorgesehen. Der...

  1. #1 karlhubert, 15.10.2008
    karlhubert

    karlhubert Gast

    Hallo,

    ich habe hier ein Problem mit dem Architekten und Bauplan.

    In dem Baugebiet ist eine Dachneigung von 25 Grad vorgesehen. Der Architekt hat den Bauplan mit 18 Grad gezeichnet und uns dieses nicht mitgeteilt, dass eine 25-gradige Dachneigung vorgesehen ist. Jetzt wollte ich den Plan genehmigen lassen, da meinte der Bürgermeister nur, ich soll den Plan auf 25 Grad zeichnen lassen und anfangen zu bauen. Das war vor ca. 1 Woche.
    Das Haus im Toskanastil sieht aber mit 25 Grad nicht gerade ansehlich aus, auch die Terrassenüberdachung und Garage sieht nicht schön aus. Deswegen hatten wir uns für die 18 Grad entschieden. Ebenfalls müssten einige Fenster verkleinert werden, weil sie nicht mehr in das Konzept passen.

    Ich muss dazusagen in dem Baugebiet sind etliche nicht genehmigte Dachneigungen, sprich es gibt Häuser die auf keinen Fall die 25 Grad einhalten. Ebenfalls habe ich einfach bei ein paar Nachbarn geklingelt und mich durchgefragt. Es hat hier anscheinend jeder so gebaut, wie er es wollte.

    Kommt da jemand zum Nachmessen oder wie muss ich mir das vorstellen? Was kann schlimmsten Falls passieren bzw. mit welcher Strafe müsste ich rechnen?

    Das Problem hierbei ist, dass bereits alles in die Wege geleitet ist und in 3 Wochen das Bauunternehmen anrückt und loslegt.

    Wie soll ich mich jetzt verhalten? Bin echt am Verzweifeln hier.

    Gibt es eine Nachgenehmigung, die ich stellen könnte? Wenn ich zum Landratsamt gehe, dann kann es bis zu 6 Wochen dauern, das geht sich zeitlich nicht mehr aus.

    Vielen Dank für eure Antworten

    Gruß
    Karlhubert
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 15.10.2008
    VolkerKugel (†)

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    Welche Landesbauordnung ...

    ... gilt denn in somewhere ?
     
  3. #3 karlhubert, 15.10.2008
    karlhubert

    karlhubert Gast

    Habs geändert, aber warum ist das so wichtig?
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 15.10.2008
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    Weil ...

    ... es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Bauordnungen mit unterschiedlichen Regelungen gibt.
    Mit der bayrischen (wie ich jetzt weiß :konfusius ) kenn ich mich nicht so aus.
     
  5. #5 karlhubert, 15.10.2008
    karlhubert

    karlhubert Gast

    nur mal so interessehalber, wie würde es in ihrem Bundesland aussehen?
     
  6. R.J.

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    Das kann sogar von Viertel zu Viertel variieren. Die eine Gemeinde ist gemein und die andere nicht. Die einen wollen Rückbau, die anderen lassen es sich bezahlen und wieder andere juckt das nicht.
    Da ist nichts zu verallgemeinern.

    Das ist m.M. nach ein besonders gelungenes Exemplar. :respekt
     
  7. jman

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    Das mit der Einfriedung, Mülltonnen und SAT Anlagen ist ja geile Diktatur! Klingt sofort nach Kleingartenanlage, da spinnen die auch so rum! :irre
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 16.10.2008
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    Ähhhh, wieso muss ER Ihnen das mitteilen. Ist doch IHR Grundstück - oder?
    Das sollten SIE doch vorher klären, ob das Häusel so wie gedacht drauf realisierbar ist.
    ***
    Natürlich hätte der Kollege Sie auf die mögliche (oder besser sehr wahrscheinliche) Ablehnung hinweisen müssen.
    ***
    Schlimmstmögliche Strafe (unabhängig vom Bundesland) = Rückbauverfügung = Abriss der gegen den B-Plan verstossenden Gebäudeteile.
    Während der Bauzeit -> Baustopp. Am besten 3 Wochen vor Einzug :yikes
     
  9. Dingo

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    @ R.J.: :respekt vor allem 3m² Abfallbehälter-Lagerboxen-Grundfläche :mega_lol: : für schwarze Tonne, Blaue Tonne, Gelbe Tonne und Braune Tonne :yikes
     
  10. #10 VolkerKugel (†), 16.10.2008
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    Im Allgemeinen ...

    ... locker (bis auf ein paar Betonköpfe).

    Im Zuge der allgemeinen Deregulierung hat sich fast überall die Erkenntnis durchgesetzt, dass ein B-Plan nicht sakrosankter ist wie das Grundgesetz, das ja auch ständig geändert wird :biggthumpup: .

    Darüberhinaus ist die Festsetzung 18° totaler Unfug. Die Regeldachneigung für Ziegel ist mindestens 22°.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 16.10.2008
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    Volker - B-Pläne stellen Städtebauer auf.
    Mit solchen Kleinigkeiten ;) wie Regeldachneigung oder kostengünstigem Bauen (ohne wasserdichtes Unterdach) können die sich doch nicht aufhalten.
    Die haben genu damit zu tun, sich ums grosse Ganze (=Ihren höchsteigenen Geschmack) zu kümmern.

    Ich bleibe dabei - Ortssatzungen gehören ganz stark eingeschränkt.

    MfG
     
  12. #12 VolkerKugel (†), 16.10.2008
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    Ralf ...

    ... seit wann datt denn ;) .

    Das gilt vielleicht für Frankfurt, aber nicht fürs Umland.
    Da macht´s der Karl, der´s immer schon gemacht hat und der Gemeinderat nickt´s ab, weil er eh´ nix davon versteht :shades .
     
  13. Terra

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    Ich sags ja, im Süden D ist alles irgendwie anders. Bei uns stellen die B-Pläne auch die Städteplaner auf. Wer denn sonst, die Bauern?

    Im übrigen war die Festsetzung im B-Plan 25°, der Archi hat doch mit 18° geplant.
    Wer plant denn ohne den B-Plan mit Art und Maß der baulichen Nutzung zu kennen:irre

    Ich kenne ein Baugebiet wo Art und Maß der baulichen Nutzung sehr gelockert ist.
    :eek: Schrecklich! Dort steht nen Bungalow neben einer Stadtvilla, tolles Erscheinungsbild.
    Kraut und Rüben sach ich nur:irre
     
  14. #14 Bob Barker, 16.10.2008
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    Find ich persönlich gut, wenn es unterschiedliche Gebäude gibt in einer Straße! Diese verordnete Uniformierung ist doch fürchterlich.

    Der B-Plan sollte Höhen und Abstände regeln. Aber Dachneigungen und Formen etc den Bauherren überlassen.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 16.10.2008
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    Ich kenne Innenstadtplätze, da steht Jugendstil neben Barock, Fachwerk neben Biedermeier, Gotik neben Gründerzeit. Kraut und Rüben sag ich nur.











    Und alle stehen da, knipsen und schreien nach dem Weltkulturerbe :p

    Nicht Einfalt der Baugebiete macht gute Architektur, sondern vielfältige gute Architektur macht schöne Baugebiete.

    Satzungen verhindern weder Einfalt noch Chaos noch schlechte Architektur, sie verhindern nur GUTE Architektur!!!
     
  16. Terra

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    ...und dann kamen Le corbusier und Walter Gropius;)

    Naja, wer´s mag!

    Es gibt schon genug Grenzstreitigkeiten, da find ich es gut, dass nicht noch jeder bauen darf wie er will, sonst hängt noch der erste Tote übern Nachbarzaun ;)
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 16.10.2008
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  18. #18 RoofMaster, 16.10.2008
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    Zuletzt hat ein Kunde von mir, seine neugebaute Gaube um ca. 5cm zu hoch gebaut. Das Bauordnungsamt hat ihm eine Strafe von 5000€ aufgebrummt - in seinem Fall war es wiederum günstiger die Strafe zu zahlen als es abzureißen und neu zu machen. Es gibt aber auch Fälle die nicht so gut ausgeganngen sind.
     
  19. #19 koschi, 16.10.2008
    Zuletzt bearbeitet: 16.10.2008
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    B-Plan in Mexiko. Die Bilder sind nicht bearbeitet. Das steht da wirklich so.
     
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