Strafe wegen Sanierungspflicht

Diskutiere Strafe wegen Sanierungspflicht im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, kurz zu mir: vor ca. einem Jahr ein älteres Haus mit uralter Ölheizung gekauft. (über 30 Jahre Festwert...) Ich muss also...

  1. #1 TRMxViper, 27.01.2025
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    Hallo zusammen,

    kurz zu mir: vor ca. einem Jahr ein älteres Haus mit uralter Ölheizung gekauft. (über 30 Jahre Festwert...)

    Ich muss also innerhalb von 2 Jahren nach Kauf diese Heizung tauschen (neben Geschossdecke dämmen, Rohre isolieren was schon erledigt ist)
    Nicht das ich diese Ölheizung auf ewig behalten möchte... Aber schon aus finanzieller Sicht so kurz nach Kauf würde ich das Thema gerne noch länger hinauszögern (und hoffen das die alte Heizung weiter funktioniert)

    So, nun zu meiner konkreten Frage: Habt Ihr, oder kennt Ihr einen der einen kennt der, eine konkrete Strafe bekommen bzw. eine Aufforderung oder Mahnung wegen überschreiten dieser Fristen?
    (...weil ich immer und überall nur lese ...kann zu bis zu 50.000€ Bußgeld führen)

    Danke und Gruss
    Hans
     
  2. #2 nordanney, 27.01.2025
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    Wir hatten das Thema hier zuletzt schon. Vom Blitz erschlagen zu werden ist wahrscheinlicher, als dass der Schorni meckert. Von Strafen habe ich persönlich tatsächlich noch nie gehört.

    Da Du das Haus ja schon seit einem Jahr hast, kannst Du doch bestimmt schon von einem ersten Gespräch mit dem Schorni berichten, oder?
     
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  3. BaUT

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    Welche Heizung hast du denn?
    Ist das tatsächlich ein Standard-Kessel oder doch schon ein NT-Kessel?
    Letzterer muss nämlich nicht getauscht werden auch wenn er Ü30 ist.
     
  4. #4 chris84, 27.01.2025
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    Das ist meines Erachtens eine ganz schlechte Idee.
    Wie sieht dein Plan aus, wenn der Kessel kurzfristig den Alterstod stirbt?
     
  5. #5 TRMxViper, 27.01.2025
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    der Schorni sagt das meine Heizung, wenn auch zu alt, einwandfrei läuft, werte sind optimal. Er sagte dann leicht grinsend "wenn ich Sie nicht melde weiss keiner das sie eine tauschpflichtige Anlage haben" ... ich könnte aus dem Verhalten interpretieren, das er das nicht vorhat. Aber sicher sein!?
     
  6. #6 TRMxViper, 27.01.2025
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    ja, Schorni und Heizungsbauer haben beide geguckt, datt Ding muss raus...
     
  7. #7 TRMxViper, 27.01.2025
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    Naja, was ist der Plan von jedem Hausbesitzer wenn die Heizung kaputt geht? Okay, neuere reparieren was man bei meiner glaub ich auch noch ne Zeit lang darf... Ich hab aber auch schon Angebote für ne Wärmepumpe und so...
     
  8. #8 simon84, 27.01.2025
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    Puhhh wenn mein Schorni so kulant wäre (da gibts eigentlich gar nix mehr zu interpretieren) dann würde ich vermutlich beim nächsten mal kehren einen Kasten Bier in seinem Kastenwagen verschwinden lassen
     
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  9. #9 TRMxViper, 27.01.2025
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    Ach so, vielleicht noch erwähnenswert. Der Brenner, die Pumpen und alles was man so erneuern kann, wurde vor ein paar Jahren gemacht. Das macht aus dem Ding aber noch kein Nieder- oder Brennwertkessel. Meine nur, das ich guter Dinge bin, das das Ding nicht in 1-2 Jahren die Grätsche macht...
     
  10. #10 TRMxViper, 27.01.2025
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    Heisst im Umkehrschluss das Dir Dein Schorni klipp und klar gesagt hat "tausch oder ich melde Dich"?
     
  11. #11 nordanney, 27.01.2025
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    Damit wäre für mich das Thema klar. Schorni ist mit der Anlage zufrieden. Sache erledigt.
    Daumen hoch!
     
  12. #12 simon84, 27.01.2025
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    das nicht aber es gab ewige Diskussionen wegen einem
    Pufferspeicher für die pellets Anlage die bereits seit sehr langer Zeit in Betrieb genommen wurde, als noch kein Puffer „vorgeschrieben“ war.
    Und eine Dämmung vom abgasrohr die damals auch nicht nötig war.

    und dann noch eine zusätzliche abgasmessung die meiner Meinung nach erst wesentlich später fällig gewesen wäre.

    also ich sag mal so, richtig ist dass meine Heizungsbaustelle lange gedauert hat, richtig stillgelegt war meine Anlage aber nie.

    nach langem hin und her haben wir uns dann auf einen Kompromiss geeignet, Puffer hab ich nicht eingebaut da in 2-3 Jahren der pelleter eh raus fliegt wegen Umrüstung auf Wärmepumpe. Warmwasser habe ich schon aus anderen Gründen seit einiger Zeit komplett separat von der Heizung als Wärmepumpe. Wird auch erstmal so bleiben.

    das abgasrohr hab ich gedämmt so wie er es wollte, war keine große Aktion.

    Hebepumpe für Kondensatablauf auch installiert obwohl da nie was runter kommt außer bei bestimmten Regensituationen (Eimer reichte jahrelang)
    Und noch paar Kleinigkeiten.

    den Termin für die abgasmessung habe ich so oft verschoben bis er zum „normalen“ Datum gepasst hat. War nach ausführlicher Kessel Reinigung auch einwandfrei.

    ich kann dem schorni auch nicht alles alleine zuschreiben, der hatte halt leider auch viele bezirkswechsel, bzw. Ansprechpartner Wechsel über die Jahre, fehlende Unterlagen (auch auf meiner Seite), Personalmangel etc.

    Ach ja, Schamotte am Holz Kamin in der Diele musste ich auch neu machen wegen ein paar kleinen Rissen.
    Naja das tat nicht weh, aber war halt ein ganz genauer :)
     
  13. #13 Tikonteroga, 27.01.2025
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    Du könntest ja mal mit dem Schornsteinfeger und der örtlichen Baubehörde darüber sprechen, ob in deinem Fall ein Antrag auf teilweise Befreiung eine Aussicht auf Erfolgt hätte. Also ich meine jetzt nicht eine gänzliche Befreiung aber zumindest eine Fristverlängerung, so dass du nicht nach 2 Jahren nach Eigentumsübergang sondern stattdessen nach z. B. 5 Jahren nach Eigentumsübergang den Heizkessel ausgetauscht haben musst. Das der Brenner vor ein paar Jahren erneuert wurde, könnte ja als Teil der Begründung verwendet werden, wenn mit "ein paar Jahren" tatsächlich nur wenige Jahre gemeint sind.
     
  14. Oehmi

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    Warum sollte man schlafende Hunde wecken?
    Die Baubehörden haben doch auch genug zu tun. Mit sowas tut man niemandem einen Gefallen und dann muss der Mensch im Amt sich auch noch eine Begründung für die Ausnahme ausdenken, die ihm nicht noch auf die Füße fallen kann (mein Nachbar hat, warum ich dann nicht? etc.)

    Ich würde es laufen lassen, solange der Schorni auf meiner Seite ist.
    In der Zwischenzeit Gedanken machen, welche sinnvollen Maßnahmen die Heizlast senken, Wärmemengenzähler einbauen, sofern noch nicht vorhanden etc.
    Wenn der Kessel den Löffel schmeißt, braucht man halt Plan B, ansonsten erst rausreißen wenn klar ist wie groß die neue Heizung sein muss. Bei der aktuellen Entwicklung neuer Heizungsanlagen kann es sich lohnen noch ein paar Jahre zu warten.
     
  15. #15 simon84, 27.01.2025
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    genau
    Reden ist Silber, schweigen ist Gold

    ich finde es aber prinzipiell super dass diese Regelung zumindest das Bewusstsein weckt dass mal was gemacht werden muss und die alten „stinker“ irgendwann schon mal durch ein besser durchdachtes gesamtsystem
    Ersetzt werden
     
  16. SIL

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    Doch BauT bei Kauf und über 30 Jahre gibt es da keine Ausnahme mehr.
     
  17. Oehmi

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    Ich bin der Meinung, dass das beim Übergang von ENEV zu GEG aufgeweicht wurde. 100% sicher bin ich mir aber nicht. Meinen Kessel lasse ich trotzdem laufen, sofern er denn bis zum Ende der Sanierung durchhält. *klopfaufholz
     
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  18. #18 VollNormal, 27.01.2025
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    Da wurde nix aufgeweicht, 30 Jahre alte Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden, müssen ausgetauscht werden außer:
    Kuckst du: § 72 GEG - Einzelnorm
    (Und bevor gleich wieder einer kommt - es wird nicht nach der tatsächlichen Betriebsart gefragt, nur nach der Bauart.)

    Was in jedem Fall gefordert ist, unabhängig von der Art des Heizkessels, ist eine Regelung in Abhängigkeit von Außentemperatur (oder einer anderen geeigneten Führungsgröße) und Zeit.
    Kuckst du GEG §61
     
  19. Oehmi

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    Ich bezog mich auf den Beitrag #3 von @BaUT. NT-Kessel dürfen gemäß GEG bleiben. Nach ENEV galt die Austauschpflicht bei Eigentümerwechsel auch für 30 Jahre alte NT Kessel, zumindest hat mir das der alte Schorni mitgeteilt. Kurz darauf kam der erste Entwurf vom GEG und dann ging der alte Schorni in Rente.

    Ich hab eben nochmal nachgeschaut, scheinbar waren NT-Kessel schon immer ausgenommen. Dann hat mich der Alte wohl schlecht beraten.
     
  20. #20 Tikonteroga, 27.01.2025
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    Ich stimme dir hier nicht zu. Man hat mehrere Unterschriften geleistet, dass man die Gesetze akzeptiert. Stellt sich halt die Frage, ob man die eigene Unterschrift entwerten möchte....
     
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