Stromkabel durchtrennt, wer haftet?

Diskutiere Stromkabel durchtrennt, wer haftet? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, Ich habe eine Baufirma beauftragt, zwei Wände auf Grundlage einer Statikberechnung zu entfernen. Nun hat die Firma ein Stromkabel welches...

  1. #1 Fabolousbasti, 08.06.2024
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    Hallo,
    Ich habe eine Baufirma beauftragt, zwei Wände auf Grundlage einer Statikberechnung zu entfernen.
    Nun hat die Firma ein Stromkabel welches in der Wand verlegt war durchtrennt. Schein ein Hauptkabel gewesen zu sein, da jetzt kein Licht mehr funktioniert.

    Meine Frage ist nun, wer haftet dafür, das Kabel wieder instandzusetzen?

    Ich selber oder die Baufirma?
     
  2. #2 simon84, 08.06.2024
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    Welche Argumente gäbe es denn, dass die Baufirma dafür haften sollte?

    Also wenn jetzt nicht gerade der Sicherungskasten IN der zu entfernenden Wand ist würde ich behaupten du hast bekommen was beauftragt war und etwaige weitergehende Prüfungen auf Leitungen/Rohre usw. hättest du vorab anstellen müssen.
     
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  3. #3 VollNormal, 08.06.2024
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    Und wie soll das Kabel "instandgesetzt" werden, wenn die Wand, entlang der es verlegt war, nicht mehr existiert?

    Das ist für mich ein ganz klarer Planungsfehler.
     
  4. #4 simon84, 08.06.2024
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    Nun gut, das sehe ich noch als einfachstes, so ein Stromkabel ist ja in der Regel nicht außergewöhnlich dick, das wird halt an der Decke verlegt und gut ist :)
    Ggf. klein abkoffern. Oder gross abkoffern so auf Höhe Türstürze, je nach Raumaufteilung sieht das nicht schlimm aus.
     
  5. #5 VollNormal, 08.06.2024
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    Eine allzu große Herausforderung sehe ich auch nicht, aber das ist dann keine Instandsetzung sondern eine Neuverlegung. Da kann man ja nicht mal eben an der Trennstelle die beiden Enden der Leitung wieder zusammenknoten ...
     
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  6. #6 Baggerbedrieb, 09.06.2024
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    Was soll denn ein "Hauptkabel" sein und wo geht kein Licht mehr? Im gesamten Haus, im der Wohnung, im Zimmer?

    Ansonsten haftest wer (nicht) geplant, wahrscheinlich du.
     
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