Stümperhafte Erdarbeiten - Auftragsentzug sinnvoll/möglich?

Diskutiere Stümperhafte Erdarbeiten - Auftragsentzug sinnvoll/möglich? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo wertes Forum, ganz kurz eine Schilderung unserer Sachlage. Wir habe vor ca. einem Monat einen Erdbauern damit beauftragt, eine...

  1. #1 Rogalon, 27.05.2010
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    Hallo wertes Forum,
    ganz kurz eine Schilderung unserer Sachlage. Wir habe vor ca. einem Monat einen Erdbauern damit beauftragt, eine Regenwasserversickerung (ca. 60m Rohr und 5m3 Zisterne mit Sickerlöchern in den oberen beiden Ringen, Drainage und Kiesschüttung), Schmutzwasserschacht und Frischwasseranschluss zu erstellen sowie Leerrohren für Strom und Telekom zu setzen.
    Vereinbarter Fertigstellungstermin war vor genau 14 Tagen. Da es auf unserer Baustelle einen recht engen Zeitplan gibt waren wir darauf auch angewiesen. Seit 14 Tagen werden wir immer auf den nächsten Tag vertröstet. Mal kommt er, macht eine Stunde ein paar Handgriffe - fährt dann wieder weg. Mal fehlt ihm der richtige Bagger mal hat er woanders mehr zu tun.

    Dazu kommt, dass alle bisherigen Arbeiten recht stümperhaft oder vertragswidrig ausgeführt wurden. (Sickerschacht ohne Kies und ohne Drainage, Neigung der Regenwasserrohre 2-3cm pro Meter, Sielschacht mit Stufen Richtung Strassenanschluss...) Stromleitungen im selben Schacht wie Wasser - nebeneinander - Leerrohre ganz vergessen... :mauer:mauer:mauer

    Bei jeder Bitte um Nachbesserung wird man auf den nächsten Tag vertröstet oder... jetzt mit dem Vorschlag den Sickerschacht doch erstmal ohne Kiesschüttung zu belassen und in 6 Monaten zu gucken wie alles bis dahin versickert und evtl dann nachzubessern (natürlich ohne Minderung).

    Wir haben dem Unternehmen jetzt zweimal - auch unter unabhängigen Zeugen - eine Frist von jeweils 24h gesetzt um Restarbeiten zu erledigen (Kürze der Frist, da sonst andere Gewerke in Verzug geraten bzw ein Weg unserer Nachbarn gepflastert wird und eine Einfahrt in den Garten mit grossem Bagger nicht mehr möglich ist). Bei Nichteinhalten der Frist wurde vereinbart, ein anderes Unternehmen zu Lasten des ursprünglichen Unternehmers zu beauftragen. Auch das wurde unter Zeugen gesagt und der Unternehmer hat sich per Handschlag einverstanden erklärt.

    Das Vertrauen zum Ursprungsunternehmer ist dahin. Ich glaube nicht, dass mit einer sachgerechten Ausführung der Restarbeiten zu rechnen ist. Von der Rechnung sind 60% als Abschlag bezahlt - der Rest wird wahrscheinlich auch für einen neuen Unternehmer fällig werden.

    Wie würdet ihr euch verhalten - meine Tendenz geht in die Richtung, ihm heute noch den Auftrag zu entziehen und ihn aufzufordern bis 17.00 Uhr seinen Bagger und liegengebliebenes Material vom Grundstück zu entfernen. Kostenvoranschlag eines anderen Unternehmens liegt bereits vor. Die Verzögerung (wg. Genehmigung etc) liegt dann bei etwa noch einer Woche.

    Viele Dank und Gruesse, Roga
     
  2. #2 RMartin, 27.05.2010
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    Sowas gehört eher in das Thema 'Bauvertragsrecht'.
    Kann man so aus der Ferne wenig zu sagen/ schreiben. Die Baufirma würde jetzt wahrscheinlich Ihre Sicht der Dinge auf Anfrage anders schildern
    Daher ist im Falle einer Kündigung oder Ersatzvornahme eine saubere Dokumentation Deinerseits unerläßlich. Sprich, dass entspr. Mängelrügen, Inverzugsetzungen, etc. gem. VOB oder was bei Euch gilt, offiziell versendet wurden.
    Weiter auch überlegen ob Du selber 'sauber' bist. Z.B. lag die Ausführungsplanung dem Unternehmer rechtzeitig vor (die Planung macht die Baufirma nicht?!)? Hat es kurzfristige Änderungen in dieser Planung gegeben? Hast Du sonst alle Deine AG-Pflichten ordnungsgemäß erfüllt?
    Gibt es Schriftverkehr vom Unternehmer? Hat dieser mal Bedenken oder Behinderung angemeldet?
    Undsoweiterundsofort.

    Kommt es evtl. später zum Streitfall, zählen irgendwelche 'Handschläge' oder sonstige mündliche Gespräche (selbst von Zeugen bestätigt) wenig. Am aussagekräftigsten sind dann schriftliche, offizielle Dokumente, die 'auf den Tisch gelegt werden'.
     
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