Stützmauer erhöhen und absichern

Diskutiere Stützmauer erhöhen und absichern im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Ich habe eine Bestandsmauer im Garten, Stahlbeton, 30cm stark und 85cm hoch, entlang einer abfallenden Straße ohne Geweg. Diese möchte ich erhöhen...

  1. #1 Kernes78, 18.05.2024
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    Ich habe eine Bestandsmauer im Garten, Stahlbeton, 30cm stark und 85cm hoch, entlang einer abfallenden Straße ohne Geweg. Diese möchte ich erhöhen und die Rückseite mit Erde auffüllen, um den Garten einzuebnen. Die maximale Höhe wird ca. 1,80m oberhalb der Straße sein. Angebote mit L-Steinen habe ich eingeholt, das kostet jedoch über die gesamte Länge von 35m (Abriss, Aushub, Setzen L-Steine, Auffüllen) die Summe eines Wagens der gehobenen Klasse. Ein Alternativangebot mit Bewehrstahl einkleben, Einschalen und Betonieren kostet ein Bruchteil! Zur Absicherung plane ich im 2m Abstand 2m lange A2-70 M20 Gewindestangen einzusehen, mit je einer Ankerplatte 400x200x12mm (oder Betonklotz). Ich habe Kräfte durch Erddruck von ca. 1,5t/m abgeschätzt, was die Stangen und Anker problemlos abkönnen sollten.

    Was meint ihr zur Anordnung (Position und Winkel) der Anker? Ist die Abschätzung von 1,5t/m einigermaßen korrekt (es handelt sich um lehmigen, rech festen Boden)? Habt ihr Alternativvorschläge?
     

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  2. #2 VollNormal, 18.05.2024
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    Die erste Frage ist, wie so oft, die nach der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens.

    Falls die Antwort in deinem Sinne ist, wird vermutlich ein Genehmigungsverfahren mit allen dazugehörigen Unterlagen, nicht zuletzt dem Standsicherheitsnachweis, durchlaufen werden müssen.

    Unabhängig davon, ob deine angedachte Erhöhung der Wand mittels eingeklebter Anschlussbewehrung funktionieren würde (woran ich doch erhebliche Zweifel habe), müssen die Bestandswand und deren Gründung die höheren Kräfte auch aufnehmen und sicher in den Baugrund einleiten können. Ohne statischen Nachweis machst du da lieber nix.

    Aber vor Oktober machst du da so wie das aussieht sowieso nix.
     
  3. #3 Kernes78, 18.05.2024
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    Stützmauern bis 2m sind laut LBauV §50 (1) verfahrensfreie Vorhaben. Unterlagen sind keine mehr vorhanden, aber ich will auf der Gartenseite mal runtergraben um Mauer-Tiefe und -Gründung zu erfahren.

    Worin bestehen die erheblichen Zweifel?

    Ja, das wird ein Winterprojekt.
     
  4. #4 VollNormal, 18.05.2024
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    Was im Klartext bedeutet, dass du ganz alleine dafür sorgen musst, dass alle zu beachtenden Vorschriften eingehalten werden. Die Behörde prüft nicht und macht dich auch nicht auf Mängel aufmerksam. Umso wichtiger, dass das Vorhaben von einer Person begleitet wird, die wirklich weiß, was alles benötigt wird. Zumal im Falle eines Versagens des Bauwerks Menschen ernsthaft zu Schaden kommen können.

    Darin, ob mit einem (in Zahlen: 1) Anker alle zwei Meter sich ein wirklicher Verbund zwischen Bestand und Neubau herstellen lässt. Deine übrigen Annahmen habe ich angesichts der ungewissen Gründung gar nicht erst weiter hinterfragt ...
     
    Fred Astair und Oehmi gefällt das.
  5. #5 Fred Astair, 18.05.2024
    Zuletzt bearbeitet: 18.05.2024
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    Ich hoffe, dass Dir die Gemeinde noch einen Strich durch die Rechnung macht und die Bürger nicht an einer mannshohen Mauer vorbeischleichen müssen.

    Wie Du den Nachweis erbringen willst, dass die Altmauer die jetzigen plus die neu hinzukommenden Kräfte gefahrlos ableiten kann, erbringen willst, wird ein aufwändiges Unterfangen.
    Oben drauf muss ja noch eine Absturzsicherung, die ebenfalls nicht unerhebliche Kräfte aufnehmen muss und die Gesamthöhe des Monsters noch weiter erhöht.
     
  6. #6 Ettlingen, 18.05.2024
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    Stelle mir die Frage nach dem gestalterischen Eindruck, den eine 1,80 m hohe Betonwand entstehen lässt. Aus der Gartenperspektive ist die Mauer ja nicht sichtbar, aber von der Straße aus gesehen fügt sich das geplante Bauwerk vermutlich nicht so gut in die Umgebung ein.
    Wäre eine Mauer aus Muschelkalkblöcken mit einer Höhe von 50 cm (also zwei Schichten) keine optisch ansprechendere Lösung? Würde diese Mauer übrigens nicht direkt auf die vorhandene Betonstützmauer setzen, sondern im Abstand von ca. 50 cm zu dieser. Der vorhandene Bewuchs würde also bleiben bzw. könnte noch neu gestaltet werden. Vorteil dieses Pflanzstreifens: Er nimmt dem Bauwerk etwas von seiner optischen Höhe. Damit würde sich das Ganze harmonischer in die Umgebung einfügen. Als Untergrund ist ein verdichtetes Schotterfundament 0/45 ausreichend. Die zweite Steinreihe etwas nach hinten versetzt (treppenartig).
     
  7. #7 Kernes78, 18.05.2024
    Zuletzt bearbeitet: 18.05.2024
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    Bau und Nachweis in Eigenverantwortung
    Ich bin als Ingenieur prinzipiell und rechtlich in der Lage, die Vorgaben zu verstehen und sinnvoll umzusetzen. Aber im Tiefbau ich keine Erfahrung, mit Mauererhöhungen dagegen sehr wohl. Da mir konkreten Kennwerte des Bodens unbekannt sind, habe ich konservativ 1,5t/m laterale Last als Erstdruck angenommen. Diesen Wert stelle ich hier zur Diskussion, da mir Erfahrungswerte fehlen und die DIN 4085 aufgrund der unbekannten Kennwerte letztendlich nicht weiter hilft.
    Dazu frage ich nach Ratschlägen, wie eine solche Last mittels Erdankern abgeleitet wird. A2-70 M20 hält 17t. Bei einem Abstand von 2m und der konservativen Annahme von 1,5t/m entspricht das eine Sicherheit von >5!

    Kraftschlüssige Verbindung an die Bestandsmauer
    Umgesetzt wird dies von einem Bauunternehmer, welcher auch Keller, Bodenplatten etc. baut. Ich persönlich würde mindestens im 30cm Abstand paarweise Bewehrungsstahl einkleben, das soll aber das Bauunternehmen festlegen. Zur dichten Anbindung wird die Bestandsmauer gereinigt, aufgerauht und ein Quellband eingelegt.

    Gestalterischen Eindruck & Einfügen in der Umgebung
    Die Mauer grenzt an ein eine gehwegfreie Straße an. Gegenüber ist ein großer Parkplatz, der nächste Nachbar ist 40m diagonal gegenüber. Und mit weniger als 2m fügt sich die Mauer sehr wohl in die Gegend ein, hier ein Beispiel mit über 4m und deutlichem Versatz der Nachbarschaft.
     

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  8. #8 VollNormal, 18.05.2024
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    Als Ingenieur solltest du aber auch in der Lage sein, die Randbedingungen (zu denen ebenfalls die eigene Qualifikation gehört) so darzustellen, dass der geneigte Leser die genaue Aufgabenstellung erkennen kann. Ansonsten wird hier auf Grund von Erfahrungswerten davon ausgegangen, dass das Posting von einem Laien kommt.

    Die brauchst du aber für den Standsicherheitsnachweis. Sowohl für den anstehenden Boden als auch für die geplante Auffüllung.

    Das ist aber sehr konservativ. Dass die Einheit "kg" (fälschlich) für die Bezeichnung einer Kraft benutzt wurde, kenne ich nur aus Berechnungen, die bis in die 1960er Jahre aufgestellt wurden. Mutmaßlich von Personen, die zu der Zeit bereits am Ende ihres Berufslebens standen. Spätestens seit 1978 ist das Newton als Einheit üblich, weil in D verbindlich eingeführt.

    Neben der Größe des Erddrucks (die ich immer noch nicht bereit bin, in Frage zu stellen oder gar zu überprüfen) ist auch dessen Angriffspunkt und Richtung für die weitere Berechnung erforderlich.

    Und was nützen dir die 1/2 * 2 * 0,4 * 0,2 = 0,08 [N/m] als Haltekraft, wenn dem (von dir angenomme) 15 kN/m entgegen wirken?
    Die Zugfestigkeit der Gewindestange darfst du nicht als Haltekraft rechnen.

    Auf welcher Grundlage?
    "Hamwa schon imma so gemacht" oder "paaßt schon" sind jetzt nicht unbedingt die besten Voraussetzungen für den Bauunternehmer, um in die Planerhaftung einzutreten.

    Da hätte ich mich als Nachbarschaft auch versetzt gefühlt. Oder doch vernatzt? Auf jeden Fall in meinem ästhetischen Empfinden arg gekränkt.
     
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