Suche Presse-Baumängel EFH sechsstellig

Diskutiere Suche Presse-Baumängel EFH sechsstellig im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, vor über 2 Jahren kauften wir ein älteres EFH in Köln. Für die Sanierung und den Aufbau einer Halbetage in Split-Level-Bauweise...

  1. Rohan

    Rohan

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    Hallo zusammen,

    vor über 2 Jahren kauften wir ein älteres EFH in Köln. Für die Sanierung und den Aufbau einer Halbetage in Split-Level-Bauweise engagierten wir zur Bauplanung und Überwachung einen Bauingenieur, sofern er denn wirklich einer ist.
    Für die energetische Sanierung hat ein Energieberater einen Sanierungsfahrplan erstellt.
    Dieser wurde, wie sich herausstellte, von dem Bauingenieuer komplett ignoriert. So wurden Fenster mit falschen U- Werten eingebaut, die neu gegossene Bodenplatte unzureichend gedämmt, Estrich über Fußbodenheizschlangen zu dünn und ohne Dämmung verlegt...
    Das Mängelgutachten hat rund 100 Seiten.
    Der größte Knaller ist der, dass der Architekt, der die Bauantragspläne erstellt hat, von der alten 1. Etage zur daneben liegenden neuen ersten Etage nur eine Stufe geplant hat. Fakt ist, dass der Höhenunterschied schon im Altbaubestand rund 1m betrug. Folge der Fehlplanung: es passt keine Treppe vom alten 1.OG zum neuen 1 OG ins Treppenhaus, da die Kopfhöhe fehlt.
    Ohne Treppe ist das Haus unbewohnbar!
    Hinzu kommen statische Bedenken der ganzen neuen Fassade, da die Ausführung nicht den Plänen des Statikers entspricht.
    Wir haben bereits einen neuen Architekten. Leider rückt Architekt Nr.1 die Pläne in digitaler Form nicht heraus und weist jede Schuld von sich.
    Auch andere Firmen wie der Heizungsbauer stellen sich tot.
    Unser Baurechtsanwalt ist mehr als träge. Für jeden Brief und jeden Schritt warten wir Wochen. Teilweise war er für uns lange gar nicht erreichbar.
    Uns fällt nur noch ein, uns Hilfe bei der Presse zu suchen. Wir haben an mehreren Punkten den Verdacht des Betruges. Uns sind 2 weitere Baustellen bekannt, die von dem Bauingenieur auch nicht ordnungsgemäß beendet wurden. Für eine Anzeige reicht es aber wohl (noch) nicht.
    Wer kennt einen guten Bauleiter Nähe Köln, der bezahlbar ist? Hat jemand Kontakt zur Presse?
    Sonstige Ideen?
    Dass das Problem existenzbedrohend ist, muss ich vermutlich nicht erwähnen.

    Vielen Dank!
     
  2. #2 petra345, 02.09.2024
    Zuletzt bearbeitet: 02.09.2024
    petra345

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    Die Presse wird sich nur dann für so einen Pfusch interessieren, wenn es eine große Wohnanlage oder ähnliches ist. Außerdem, was soll die Presse tun?

    Wenn sie den Zustand als Pfusch darstellt, hat sie sofort einen Anwalt am Hals, der mit seinem "Gutachter" eine völlig fehlerfrei Arbeit bescheinigt.

    Man kann zwar gegen ein Gefälligkeitsgutachten auch dann vorgehen wenn man selbst kein Vereidigter Gutachter ist, Aber man muß Fachkenntnisse mitbringen, um in einer klaren logischen Analyse seine Darstellung zu widerlegen. Es ist möglich aber sehr aufwendig.

    Der bessere Weg ist, baubleitend alle Arbeiten täglich zu kontollieren und sich ggf. einen eigenen Fachmann dazu zu holen.

    Die unzureichende Dämmung einer FBH und die fehlenden Stufen einer Treppe muß man mit den Plänen erkennen.
    Einen anderen u- Wert der Fenster halte ich gegenüber den anderen Mängeln eher für einen Schönheitsfehler. Wozu gab es einen Architekt, wenn man darüber hinaus einen Bauingenieur beauftragt. Einer von beiden ist zuviel. Aber einer, und das wäre der Bauingenieur, hätte die Pläne des Architekten prüfen können. Wenn es einen Energieberater gibt und der Bauingenieur ignoriert ihn, muß man das rechtzeitig bemerken und eingreifen. Was hatte der Architekt an dieser Stelle für eine Aufgabe?

    - Wer da die Augen nicht aufmacht, macht sie später auf.

    Viele Beispiele zu solchen Problemen gibt es in den Büchern von Ansorge.
    Rechtsanwälte sehe ich eher als teuere Schreibmachine. Sie können von selbst nichts und erwarten entsprechende Gutachten damit sie einen weiteren Schriftsatz erstellen können.
    .
     
  3. #3 Fabian Weber, 02.09.2024
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    Klingt schlimm, aber für einen richtigen Rat fehlen dann doch die ganzen Fakten.

    Zur Presse würde ich nur gehen, wenn ich mir ganz ganz sicher wäre.

    Die von Dir genannten Mängel bei Fenstern und Estrich können zum Beispiel auch Ausführungsfehler sein, die bislang noch vor Abnahme liegen.

    Das soll kein Freibrief für den Bauleiter sein, aber Vorsicht ist bei solchen Behauptungen immer geboten.

    Bleibt zum Beispiel die Frage offen, mit welcher Leistungsphase der ursprüngliche Architekt beauftragt war.
     
  4. Rohan

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    Vor Abnahme? Der Bauleiter, wie alle Gewerke, wurde zur Mängelbeseitigung aufgefordert und hat die Frist verstreichen lassen. Seinen Vertrag hat er zuvor gekündigt, nachdem er den Großteil der Vertragssumme kassiert hatte.
    Der 1.Architekt wurde vom Bauingenieur, den ich nicht für einen halte, für die Anfertigung der Bauantragspläne beauftragt. Dass er das nicht selber macht, war uns nicht bekannt.

    Ich finde Presse schon deshalb gerechtfertigt, weil man nicht auf die neue Etage gelangt und der Architekt völlig abblockt.
     
  5. #5 ClausR7, 02.09.2024
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    Wir haben bei den Sanierungen hier in RLP und NRW nach der Flut Baumängel, die in die Millionen gehen, Generalunternehmer, die von einem auf den anderen Tag nicht mehr auftauchen, 60% Vorkasse nehmen und und und. Auch da interessiert sich die Presse nicht wirklich dafür, weil das alles am Ende Fälle für die Juristen sind. Der klassische Weg Mängelanzeige mit Fristen - Mahnung - Inverzugsetzen - Ersatzvornahme mit Schadensersatzforderung - Klage usw. ist da immer noch der beste, auch wenn es dauert. Ich habe mehrere solche Baustellen, die ich als Bauleiter betreue und bisher ist am Ende doch meistens alles gut geworden. Meistens hilft schon strukturiertes Aufdröseln und Rückzug auf sachliche Diskussionen.
     
  6. Rohan

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    Vielen Dank, dass man mir "Augen zu" unterstellt. Ich war i.d.R.täglich auf der Baustelle.

    Es freut mich, dass du in den Plänen sofort siehst, wenn die Dämmung nicht stimmt. Wenn man nicht weiß, wann man welche Pläne überhaupt hätte bekommen sollen, fällt das ggf. zu spät auf.
    Unser größter Fehler war es, dem falschen Menschen zu vertrauen, der für die Überwachung hoch bezahlt wurde.
     
  7. Rohan

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    Flut-Baumängel-wirklich übel. Kenne da auch eine Geschädigte.
    Unser Baurechtsanwalt kommt m.M.n.nicht wirklich aus den Schuhen. Die Fristen sind abgelaufen. Der neue Architekt hat auch versucht, Architekt Nr.1 nach den digitalen Plänen zu fragen- ohne Erfolg. Alles 2x zu bezahlen/vorzulegen ist für uns nicht möglich.
     
  8. #8 Fabian Weber, 02.09.2024
    Fabian Weber

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    Also gab es gar keine Ausführungspläne? Wonach haben die Firmen gebaut?

    Welche Verträge gab es mit den Firmen? Gab es Leistungsverzeichnisse oder wie lief das ab?
     
  9. Rohan

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    Es gab Ausführungspläne, aber ich denke, nicht so viele/ ausführliche, wie es hätte geben müssen.
    Manche Firmen haben Leistungsverzeichnisse bekommen, aber die Wenigsten. Daran, und an Ausschreibungen, hat der Bauleiter ("Ingenieur") gespart. Die meisten Firmen haben nach seiner vor Ort Anweisung gebaut.
    Mit wenigen Firmen haben wir Verträge. Die ersten Rechnungen des Rohbauers, die der Bauleiter absegnete, beinhalteten z.B. bloß die Angaben nach dem Schema "17.000 Euro Abschlagsrechnung für Rohbauarbeiten". Erst nach Einschalten des Anwalts haben wir eine detaillierte Schlussrechnung nach fast 2 Jahren bekommen, aus der z.B. zu geringe Dämmdicken der Bodenplatte hervorgehen. Da war die Heizung und der Estrich längst drauf. Alle Förderungen sind im Eimer, sogar die für die Wärmepumpe. (Fehlende Formulare der Firma).
    Das neue Dach hat auch heftige Mängel, aber der Dachdecker will diese (angeblich) beheben.
     
  10. #10 Fabian Weber, 03.09.2024
    Fabian Weber

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    Ok das klingt jetzt hart, aber da trifft Dich eine gehörige Mitschuld.

    Du bist doch der Bauherr! Die Verträge mit den Firmen machst Du. Der Bauleiter unterschreibt keine Verträge.

    Wenn Du täglich auf der Baustelle warst, dann hättest Du doch merken müssen, dass da Firmen tätig sind, die gar keinen Vertrag mit Dir haben?!

    Aus einer nachträglich erstellten Schlussrechnung eines Rohbaues auf falsche Dämmstärken zu schließen, ist gewagt. Der Rohbauer könnte genauso auf eine falsche Angabe in der Rechnung haben.

    Nachschauen, wie dick gedämmt ist, ist der einzig eindeutige Weg.


    Trotzdem ist der Weg über den Anwalt hier der einzig richtige.
     
    Fred Astair gefällt das.
  11. Rohan

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    Ohne Vertrag wurde stundenweise abgerechnet.
    Ich habe vorher noch nie ein Haus besessen, saniert oder aufgebaut. Für die Planung, Ablauf und die Überwachung hatten wir einen Vertrag mit dem Bauleiter.
    Mit einigen der Handwerker arbeitet der Bauleiter öfter zusammen, weshalb ich nicht ausschließen möchte, dass das Vorgehen System hat.
     
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