Terassenüberdachung Streitfall

Diskutiere Terassenüberdachung Streitfall im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo liebe Forummitglieder, ich würde mich über eien qualifizierte Einschätzung zu folgender Situation freuen. Wir sind Besitzer eines...

  1. #1 martin20, 11.03.2020
    martin20

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    Hallo liebe Forummitglieder,

    ich würde mich über eien qualifizierte Einschätzung zu folgender Situation freuen.
    Wir sind Besitzer eines Reihenendhaus in NRW, unsere Nachbarn bewohnen ein Reihenmittelhaus direkt nebenan.
    Es existiert ein Bebauungsplan, der das Gebiet als allgemeines Wohngebiet definiert, ferner existiert eine Baugrenze innerhalb welcher sich die Hauser befinden.
    Ferner wird darin folgendes ausgeführt.
    - Ortsfeste Terassenüberdachungen sowie Wintergärten sind innerhalb des allgemeinen Wohngebiets nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig
    - Im allgemeinen Wohngebiet darf die zeichnerische festgesetzte Grundflächenzahl durch die Grundflächen von Terassen um maximal 15 m2 überschritten werden.

    Nachdem andere Nachbarn im Wohngebiet Terassenüberdachungen errichtet haben, haben wir uns auch mit der Thematik beschäftigt.
    Wir wollten eine Überdachung über die volle Terassenbreite von 6m direkt bis an die Grenze des Nachbargrundstücks errichten. Unsere Grundstücke sind bereits durch eine 1.80(H)x2.5(T)m Sichtschutzwand getrennt.
    Basierend darauf haben wir den Nachbarn eine Einverständniserklärung samt Zeichnungen (Terassenüberdachung 2.2(H)x2.5(T)x6(B)m vorgelegt, welche auch von unterzeichnet wurde. Beiliegend war ebenfalls ein Schreiben, dass das laut Bebauungsplan nicht zulässig ist und wir doch bitte unsere Wünsche durchsetzten wollen aber die nicht helfen können. Unterzeichnet wurde das im Namen der Familie.
    Daraufhin wurde ein Befreiungsbescheid über die Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze um 2.5m für eine Terassenüberdachung von der Stadt/Baubehörde erwirkt.
    Daraufhin wurde die Terassenüberdachung mit einem Glasdach errichtet.

    Nach Abschluss der Arbeiten wurde ich von der Stadt kontaktiert, dass sich die (angrenzenden) Nachbarn (die Frau) beschwert haben, dass wir eine Terassenüberdachung gebaut haben, welcher die Frau und der Sohn(ihre Unterschrift ist auf der Einverständniserklärung) niemals zugestimmt hätte und sie deswegen die Sonne und den Himmel etc. nicht sehen können.
    Der Sohn wohnt in einer anderen Stadt und uns war nicht bekannt dass dieser im Grundbuch steht.

    Ein Gespräch mit den Nachbarn verlief unproduktiv - es hagelte seitens Nachbarn Vorwürfe, Beleidigungen etc. Ich gehe nicht davon aus dass mit den Nachbarn in Zukunft ein zielführendes Gespräch möglich sein wird.
    Hätten die Nachbarn von vornerein nicht dem vorhaben zugestimmt, hätten wir uns eine Marquise installiert und den ganzen Ärger erspart. Aber das Verhalten der Nachbarn soll hier nicht diskutiert werden.

    Die Baubehörte sammelt jetzt wohl erstmal Informationen.

    Folgende Fragen tauchen für mich dabei auf.
    Ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Beabuungsplan gleichzusetzen mit einer Baugenehmigung - sprich hätten wir die Terasse errichten dürfen?
    Sollte der Sohn (3 Eigentümer) tatsächlich nicht unterschrieben haben, welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Kann man hier vom Rechtsgrundsatz nach Treu und Glauben ausgehen (Schreiben im Namen der Familie unterschrieben)?
    Sind bei einem Reihenhaus bei einer Terassenüberdachung Abstandsflächen überhaupt einzuhalten im Zusammenhang mit §6 BauO NRW?
    Wie ist §6 zu interpretieren (für Nichtjuristen): Eine Abstandsfläche ist nicht erforderlich vor Außenwänden, die an Grundstücksgrenzen errichtet werden, wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften
    1. an die Grenze gebaut werden muss, oder
    2. an die Grenze gebaut werden darf, wenn gesichert ist, dass auf dem Nachbargrundstück ohne Grenzabstand gebaut wird.

    Kann die Befreiung seitens Stadt aufgehoben werden? Welche Konsequenzen und Ansprüche ergeben sich daraus?
    Wie könnte die geschilderte Situation zukünftig ablaufen? (Klage beim Verwaltungsgericht?)

    Ich wäre für ein paar nützliche Kommentare/Antworten/eigene Erfahrungen sehr dankbar.

    SG
    Martin
     
  2. Dimeto

    Dimeto

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    Klarer Fall für einen Fachanwalt, da gleich in mehrere Grauzonen des Bau- und Verwaltungsrechts eingedrungen wird. Ich würde aber warten bis Nachbarn und / oder Behörde klare Forderungen formuliert haben.
    Meine unmaßgebliche Meinung:
    Nein.
    Ja, da genehmigungsfrei. Der Vollständigkeit halber solltest Du die anzuwendende LBO nennen, also wurde vor oder nach dem 1.1.19 befreit / gebaut.
    :confused:
    Das kommt darauf an. Innerhalb des Baufensters nicht, da geschlossene Bebauung, d.h. planungsrechtlich muss an die Grenze gebaut werden. Bei Dir darf planungsrechtlich aber gar nicht mehr gebaut werden, da das Vorhaben außerhalb vom Baufenster liegt. Nun hat man Dich aber diesbezüglich vom Planungsrecht befreit - juristisch sehr kompliziert.
    Der Nachbar könnte Dich zivilrechtlich verklagen.
    Der Nachbar könnte die Behörde auffordern, ordnungsbehördlich gegen Dich vorzugehen (hat er ja anscheinend schon gemacht).
    1. Die Behörde prüft und macht nichts. Der Nachbar klagt gegen die Behörde wegen Untätigkeit.
    2. Die Behörde schickt Dir eine Rückbauverfügung. Du musst gegen die Behörde klagen.
     
    simon84 und Jo Bauherr gefällt das.
  3. Natz

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    Mich wundert etwas (oder habe ich was übersehen), dass Du bis zur Grundstücksgrenze bauen darfst. In NRW müssen doch eigentlich 3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden, wenn keine Brandschutzwand vorhanden ist. Oder gilt die von dir genannte Sichtschutzwand als solche?

    Ich habe ein Reihen-Endhaus in einer Reihe mit sechs weiteren Häusern. Zwei Nachbarn haben in den letzten beiden Jahren ortsfeste Überdachungen über die gesamte Grundstücksbreite errichtet. Mein direkter Nachbar (Mieter, nicht Eigentümer) ein Holzgestell (sägerauh, Spaxschrauben, verzinkte Winkel) im "Kalkutta-Stil" mit Wellplastik-Dach, Hauruck-Bauweise an einen Samstagnachmittag, der Nachbar im vierten Haus eine solide, hochwertige und ästhetische Alu-Glas-Konstruktion vom Handwerksbetrieb, mit der ich als direkter Nachbar auch kein Problem hätte. Beide Nachbarn haben aber weder ihre Nachbarn gefragt noch haben sie eine Baugenehmigung.

    Mich ärgert das auch deshalb, weil wir mal für mehrere Tausend Euro eine ordentliche Markise montiert haben, für das Geld hätte ich auch eine feste Geschichte errichten können. Wir wollen aber auch keinen Stunk und haben daher nichts unternommen, zumal nach zwei Jahren die Primitivkonstruktion bei meinem direkten Nachbarn bald umfallen wird. Was dann kommt, werde ich aber genauer beobachten. Die direkten Nachbarn des anderen Hausbesitzers (mit Alu-Glas-Überdachung) sind ältere Herrschaften, die zwar auch etwas stinkig sind, aber - auch nach Gespräch mit einem Rechtsberater - nichts dagegen unternehmen wollen.

    Ich kann Deinen Fall juristisch nicht bewerten, würde aber eher noch einen Anlauf nehmen (vielleicht auch mit Verweis darauf, dass man ja noch ein paar Jahre miteinander auskommen muss und dass es ja vielleicht auch beim Nachbarn mal was baulich gemeinsam abzustimmen gibt), die Sache in einem friedlichen Dialog zu klären. Weiß aber, dass das schwierig sein kann, manchmal unmöglich.

    Natz
     
  4. #4 simon84, 13.03.2020
    simon84

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    wie genau wurdest du kontaktiert? Schriftlich ? Was genau steht in dem Brief?

    da du bereits gebaut hast, bleibt jetzt nur noch reagieren. Ob es sinnvoller ist „aktiv“ zu werden um eine Klärung herbeizuführen oder „passiv“ bzw abschmetternd sollte ein Fachanwalt auf Basis der Fakten- und Aktenlage beurteilen.
     
  5. arch

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    Naja, du wirst noch eine Weile mit den Nachbarn leben müssen, ihnen auf der Straße begegnen, Geburtstage in deinem Garten feiern, und wirst ja wohl auch deine, dann erstrittene Terrasse ungestört nutzen wollen. Ich würde auf jeden Fall ein Gespräch mit den Nachbarn weiterhin suchen. Machmal muss da erstmal die wut etwas verpuffen. Vielleicht hat der Vater, dem das egal war, für alle unterschrieben, und jetzt passt es der Mutter nicht nicht, und die streiten deshalb schon untereinander. Frag sie doch ganz offen, was sie möchte. Ob sie den Rückbau des Daches will, oder ob es Kompromisse gibt, mit denen alle Leben könnten, ohne das man sich gegenseitig das Leben schwer macht, schließlich werde man ja wohl noch eine Weile Nachbarn sein. Vielleicht möchte sie auch etwas auf ihrem Grundstück bauen, das deiner Einverständnis bedarf? Vielleicht sagst du ihr, dass wenn du gein glasdach machen darfst, eine genehmigungsfreie, aber in der Wirkung genauso störende Markise kommt, und sich dadurch also fast nichts ändert. Die frage wäre also, was sie ein Entsprechender ausgleich wäre. Egal wie, ich würde mir eine Liste von Vorschlägen zurecht legen, und sagen, lass uns einen Termin machen, bevor wir uns vor Gericht streiten, immerhin müssen wir trotzdem nebeneinander Wohnen. Und ich würde fragen, weshalb die Unterschrift, die geleistet wurde, auf einmal nun nicht mehr gelten soll, was dahinter steht. Immerhin sollten man Zusagen, die man macht, auch moralisch einhalten, ganz unabhängig von deren Rechtssicherheit.
     
  6. #6 simon84, 13.03.2020
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    Generell ist es aber schon so, dass man sich wenn man sich schriftliche Zusagen zu so etwas holt erstmal nachforschen muss ob derjenige überhaupt zu so einer Zusage berechtigt ist.

    In einem Haus kann ja jeder wohnen, Mieter, Nutznießer oder sonstwas. Das heißt ja noch lange nicht dass es der Eigentümer ist welcher zu so einer Zusage zu einer Baumaßnahme überhaupt berechtigt ist
     
Thema: Terassenüberdachung Streitfall
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