Terrassendach - Abstandsflächen

Diskutiere Terrassendach - Abstandsflächen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Ich hab mal an euch eine Frage, wie eure Meinung oder Erfahrungen sind. Wir haben ein Haus im Land Brandenburg nach BrBBo gebaut in der...

  1. Taegug

    Taegug

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    Hallo,



    Ich hab mal an euch eine Frage, wie eure Meinung oder Erfahrungen sind.

    Wir haben ein Haus im Land Brandenburg nach BrBBo gebaut in der sich folgende bauliche Situation ergibt: Auf unserer Südseite wurde seitens der Baufirma und nach Bauplan eine Terrasse errichtet, die bis zu 70 cm an den Nachbarsgrenze reicht und damit gegen die geltende Abstandsfläche verstößt. Nun, unwissend (Bzgl. Abstandflächen) , habe ich letztes Jahr, nach aktueller BrbBo eine nach Fläche und Volumen genehmigungsfreies, Terrassendach gebaut, welches ja ebenfalls gegen die Abstandsfläche verstößt. Nun gab es letztens Streitigkeiten mit dem Nachbarn bzgl. anderer Dinge, die seinerseits gegen aktuelle Regelungen verstößt mit seinem Hinweis, „übrigens das Terrassendach ist zu dicht gebaut“. Nach der Regelung bin ich mir im klaren, dass dem so ist, und nach dem Streit werde ich wohl keine Unterschrift des Nachbarn bekommen, dass er dies duldet.

    Demnach bin ich nun auf der Suche nach einer Lösung, ob Ausnahmen etc. , unter der Betrachtung (meinerseits) dass der Nachbar keine unmittelbaren Schäden hat, da die Terrasse auch ohne Dach den Sozialen Abstand nicht waren würde, jemand aber diese genehmig haben müsste, keine Verschattung entstehend kann, da Nordseite sowie Belüftung nicht eingeschränkt ist, da der Nachbar einen 2m hohen WPC-Sichtschutzzaun errichtet hat, der allein dies ja einschränken würde sowie damit auch Sichtschutz des Nachbarn gegeben wäre. Zumindest wäre es nach meiner Meinung nur „Schikane“.



    Für mich und meiner Familie wäre jedoch die Situation, dass Dach entfernen zu müssen, gleich einer „Katastrophe“, da dadurch die Terrasse ja nicht gleichwertig nutzbar wäre.



    Eine Nachfrage beim Amt, würde ja einer Selbstanzeige gleich kommen, auch wenn der Nachar dies duldet und nicht aktiv werden würde, richtig ?



    Ich möchte hiermit nicht begründen, entgegen dem Recht alles machen zu dürfen, erst recht nicht, wenns offensichtlich dem Nachbar schaden würde, jedoch frage ich mich, ob man sich, egal unter welcher Beachtung, sich der teilweisen Willkür eines Nachbarn aussetzen muss ? Immerhin hat der Nachbar während des Aufbaus bis dato letztem Streites kein Veto eingelegt.



    Mit freundlichen Grüßen

    Taegug
     
  2. artibi

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    Den Verstoß gegen Abstandsflächen kannst du nicht damit heilen, dass deinem Nachbar dadurch ja kein Schaden entsteht. Wie hast du denn eine Terrasse gebaut, die im Bauantrag genehmigt wurde aber dann doch gegen die Bauordnung verstößt? Das widerspricht sich doch?
     
  3. Taegug

    Taegug

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    Moin,
    Heilen in dem Sinne bzw. rechtfertigen will ich damit nicht. Beugen muss ich mich dem Ergebnis ggf. irgendwann.
    Zum Bau der Terrasse, wir hatten ein Bauträgen, guten Glaubens haben wir Unterlagen, wo diese genehmigt ist. Was nicht heißt, dass der Bauträger "Fehler" macht, aber dies würde ich zumindest aktuell nicht anzweifeln. Ja es scheint sich zu Wiedersprechen, jedoch als Laie, muss ich dem erstmal glauben schenken.
    Von meiner Seite wurde nur die Bedachung gebaut.

    Mir gehts am Ende darum, ich dulde diverse Sache und investiere teilw. einen guten 4 stelligen Bereich, damit alles so bleiben kann wie es ist bei Ihm.
    Nur wenn vom Nachbarn nichts kommt, frage ich mich, ob das einen Sinn macht, oder ob ich vollkommen, dauerhaft auch nach Jahren, plötzlich der Willkür ausgesetzt bin. Recht hin oder her, nach Jahren im Streit plötzlich darauß ein Problem zu machen, scheint mir persönlich eher Willkür zu sein.
     
  4. #4 nordanney, 05.02.2024
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    Unterlagen = Baugenehmigung? Stell doch mal die Genehmigung mit Plan ein.
     
  5. artibi

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    Nochmal: Es ist völlig irrelevant, wie viele Schwarzbauten dein Nachbar hat. Die Rechnung "er hat zwei Schwarzbauten, ich auch, alles ok" mag zwar zwischen euch funktionieren, weil ich beide den anderen in der Hand habt. Für das Amt ist das aber schlicht egal. Und Abstandsflächen sind halt sehr problematisch, da gibt es nur schlecht Heilung. Vor allem dann nicht, wenn du dir mit dem Nachbar eh nicht grün bist.
     
  6. #6 GravityWST, 06.02.2024
    GravityWST

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    Könnte er nicht seinem Nachbarn gegen ein paar Geldeinheiten eine Baulast eintragen lassen? Könnte natürlich schwierig werden, wenn der Nachbar sich quer stellt, aber dadurch wäre es doch zu "heilen"?
     
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