Terrassenüberdachung - Bayr. Bauordnung

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  1. #1 Balu2008, 24.03.2021
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    Hallo zusammen,

    laut Bauordnung in Bayern dürfen Terrassenüberdachungen bis 30m² und Tiefe 3m verfahrensfrei gebaut werden.
    Carport sogar mit 50m² innerhalb der Baulinien.

    Nun ist die Frage, wie wird eine Terrassenüberdachung definiert? Gibts unterschiede bei der Befestigungsart und ändert sich dann die Bezeichnung?

    z.b.
    -Befestigung direkt am Haus (Gebäudeänderung)
    -Stand Alone, sprich auf z.b. vier Pfosten stellen

    Ist beides noch als Terrassenüberdachung zu bewerten oder ist das zweite nur noch eine Überdachung bzw. Carport?

    Wie wird ein Dachvorsprung eingerechnet, wenn das Terrassendach unterhalb läuft? Darf dann die Dachfläche der Überdachung größer sein, da es unterhalb des Dachvorsprungs weitergeführt wird?

    Danke schon mal vorab, für eure Rückmeldungen
     
  2. #2 JohnBirlo, 24.03.2021
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    Eine Terassenüberdachung ist die Überdachung einer Terasse.... Unabhängig ob du die am Haus festmachst oder nicht.

    Ein Carport ist ein Platz zum Abstellen von Kraftfahrzeugen, der überdacht ist. Eine Terasse wird nicht einfach durch ein Dach zum Carport, weil man normalerweise auch keine Zufahrt hat, bzw. der Untergrund nicht geeinget ist (z.B. Holzterassen).

    Der Dachvorsprung hat damit gar nichts zu tun. Der wurde ja beim Hausbau mitgenehmigt.

    Im übrigen kommts da nicht auf den m² drauf an....

    Haste deinen Bebauungssplan studiert, was du überhaupt darfst?
     
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