Terrassenvergrößerung im Außenbereich in Thüringen

Diskutiere Terrassenvergrößerung im Außenbereich in Thüringen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Wir haben ein Haus mit angrenzender Terrasse im Außenbereich. Diese wollen wir nun erneuern und um die Hausseite vergrößern - circa noch...

  1. #1 Fussel12, 15.06.2018
    Fussel12

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    Hallo. Wir haben ein Haus mit angrenzender Terrasse im Außenbereich. Diese wollen wir nun erneuern und um die Hausseite vergrößern - circa noch einmal 4x6 Meter dazu.
    Meine Frage: muss man das genehmigen lassen oder Anfragen oder so beim Bauamt?
    Ich selbst hab im Gesetz nichts gefunden - nur unter genehmigungsfrei. Aber ein Nachbar verunsichert mich ein wenig.

    Lieben Dank
     
  2. Leyla

    Leyla

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    Eine Terrasse ist nicht genehmigungspflichtig, zumindest bei uns in Bayern nicht (BayBO). Sonst müsste ja jede Hofpflasterung ebenfalls eine Genehmigung benötigen. Mit Terrassenüberdachungen sieht es anders aus. Bei Unsicherheit kann man auch einfach das zuständige Bauamt fragen.
     
  3. SIL

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    Jein es muss nicht zwingend erforderlich sein, bei der Stadt eine Baugenehmigung einzuholen. Nicht nur die Bauart entscheidet über die Notwendigkeit, sondern auch die geplante Größe.(lange nichts mehr gebaut in Thüringen, da die Anlehnung an die Bayrische und Sächsische aber sehr nah ist waren es mal 30 qm gesamthaft, ohne erstmal weitere Vorschriften zu tangieren)
    Von Gemeinde zu Gemeinde können die Vorschriften sich etwas unterscheiden, weshalb es ratsam ist, immer vorab das zuständige Bauamt zu kontaktieren. Nur wenn man abgeklärt hat, dass alle aktuell gültigen Richtlinien und Regelungen eingehalten werden, kann man vor späterem Ärger sicher sein.
    Wichtig ist vor allem, dass man bestimmte Abstände zu den angrenzenden Grundstücken einhält. In manchen Fällen muss man auch die Zustimmung der Nachbarn haben, mit ihnen sollte man auf jeden Fall vorher das Gespräch suchen.

    Die Bauart der Terrasse ist entscheidend

    Ob man eine Baugenehmigung braucht, hängt von der Bauart ab. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer Terrasse als bauliche Nebenanlage, einer überdachten Terrasse als bauliche Anlage, einer Dachterrasse und einer unterkellerten Terrasse als Gebäudeteil.
    Befindet sich die Terrasse dichter als 250 Zentimeter an der Grundstücksgrenze, braucht man die Einwilligung der betroffenen Nachbarn, das gilt auch, wenn das Grundstück unbebaut ist.
    Bei einer Terrasse handelt es sich normalerweise um eine Aufschüttung, deshalb gilt sie als bauliche Anlage, auch wenn es kein Gebäude ist. Die einzelnen Bundesländer regeln die Vorschriften bezüglich Baugenehmigungen für Terrassen ganz unterschiedlich, diese orientieren sich auch an der Grundfläche und der Höhe der Aufschüttung.
    Wird die Terrasse unterkellert, gilt sie als Teil des Gebäudes und bedarf deshalb einer Baugenehmigung, oder zumindest einer Bauanzeige. Die Überdachung einer Terrasse schließt normalerweise direkt ans Haus an, und ist zu drei Seiten hin offen.
    Baurechtlich als Nebenanlage gilt die überdachte Terrasse, wenn sie mindestens zu zwei Seiten hin offen und nicht mit der Gebäudekonstruktion verbunden ist. Da die Terrassenüberdachung eine Wirkung wie ein Gebäude hat, müssen die geforderten Abstandsflächen zwingend eingehalten werden.
    In beiden Fällen spielen für die Notwendigkeit einer Baugenehmigung oder Bauanzeige die Größe und das Bauvolumen eine Rolle. Plant man den Anbau einer Dachterrasse, muss man auf jeden Fall eine Baugenehmigung beantragen.
     
  4. Dimeto

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    In welchem Gesetz hast Du denn gesucht?
    Selbst wenn dein Vorhaben genehmigungsfrei wäre, heißt das noch lange nicht, dass es auch erlaubt ist, insbesondere im Außenbereich nicht.
    Das stimmt, so lange sie unbedeutend ist. Das könnte man bei einer Erweiterung um 24m² in Frage stellen. Kommt darauf an, wie groß die jetzige Terrasse schon ist.
    Du meine Güte, wo hast Du dieses Sammelsurium von Halbwahrheiten und BlaBla denn kopiert? Der TE möge mich schelten, wenn er irgendetwas brauchbares darin gefunden hat, außer
     
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  5. #5 simon84, 16.06.2018
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    Abwassersatzung auch beachten. Kann sein, dass ihr den neuen ueberbauten Grund dann fuers Abwasser zusaetzlich zahlen muesst, ist je nach Gemeinde unterschiedlih.
     
  6. #6 Andybaut, 16.06.2018
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    Aussenbereich ist sehr kritisch. Letztens kam ein Bericht über einen Holzstapel mit 5x2m. Muss zurückgebaut werden. Nachfragen beim Bauamt hilft weiter. Für den Aussenbereich gibt es keine generellen Ausnahmen, das ist durch das Amt festzulegen. So mein Stand.
     
  7. #7 Fabian Weber, 16.06.2018
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    Im Außenbereich darf grundsätzlich erstmal nicht gebaut werden. Jetzt kommt es auf die Nutzung des Gebäudes an. Wenn es sich z.B. um einen Bauernhof oder Forstbetrieb o.ä. handelt und die "Terrasse" für die Ausführung des Betriebes als notwendig erachtet wird, dann kann dem Bau zugestimmt werden. Wenn es sich um eine reine Wohnnutzung handelt, wird es aller Wahrscheinlichkeit nicht genehmigungsfähig sein.

    Das Bauamt ist ist diesem Fall unbedingt zu kontaktieren.
     
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