Thema Wartung / Wartungsvertrag Fenster!!

Diskutiere Thema Wartung / Wartungsvertrag Fenster!! im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo Community, ich bitte um Hilfe. Ein Kunde fragt. Ist der Kunde eigentlich gesetzlich verpflichtet eine jährliche Wartung der Fenster...

  1. #1 MVDW2014, 06.02.2014
    MVDW2014

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    Hallo Community,

    ich bitte um Hilfe. Ein Kunde fragt. Ist der Kunde eigentlich gesetzlich verpflichtet eine jährliche Wartung der Fenster durchzuführen, oder ist das Schmieren/Einstellen/Ausbessern/etc. im Rahmen eines Wartungsvertrages eine reine Empfehlung der Fensterbauer? Was sagt das Gesetz? Wo kann ich entsprechende Texte finden?

    Ist es verpflichtend, oder freiwillig diese Wartung ist hier für mich die wichtigste Frage? Kann die Gewährleistung ausgesetzt werden, wenn er die Fenster selber bzw. überhaupt nicht wartet? (Ich kann auch nicht an meinem Auto rumschrauben und danach auf die Gewährleistung verweisen, sollte etwas beschädigt sein bzw. wenn ich den Ölwechsel missachte und habe dann einen Schaden am KfZ!). Oder liege ich hier komplett am Holzweg?

    Danke für die Hilfe!!! Gerne auch per PN.
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Schau mal hier

    http://www.benasseni.com/app/download/5784882037/Aufsatz_Dr_Krause_Allenstein+Wartungsfugen.pdf

    Ist zwar nicht mehr taufrisch, aber mir wäre jetzt nicht bekannt, dass sich da was geändert hätte. Für detaillierte Informationen sollte man einen Fachanwalt befragen, der sicherlich tiefer in der Materie steckt als die meisten User in einem Forum.

    Auf einen kurzen Nenner gebracht, kein Gesetz kann den Kunden dazu verpflichten die Wartung eines Fensters durchzuführen. Das wäre höchstens möglich für Teile die sicherheitsrelevant sind und von denen Gefahr für Leib und Leben von Personen ausgeht.

    Wichtig wäre auch, was zwischen Lieferant und Kunde vereinbart war. Man hat ja bei der Vertragsgestaltung gewissen Freiheiten, und neben dem Vertrag gibt es auch noch AGB.

    Unterlässt der Kunde die Wartung, dann muss er aber auch mit den sich daraus ergebenden Nachteilen leben. So kann er sich bei einem Schaden der sich aus der mangelnden Wartung ergibt, nicht mehr auf die Gewährleistung beziehen, denn er hat gegen alle Empfehlungen der Hersteller verstoßen. Es ist ja hinlänglich bekannt, dass Fenster zum Erhalt ihrer Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Dafür gibt es von den Herstellern die ich kenne entsprechende Pflege- und Wartungsanweisungen. Diese dienen ja dem Werterhalt, sprich einer möglichst langen Lebensdauer des Produkts.

    Ob er die Wartung selbst durchführt, durch irgendeinen Fachbetrieb durchführen lässt, oder als Wartungsvertrag an den Lieferanten delegiert, bleibt auch ihm überlassen. Im ersten Fall wird er es aber schwer haben, nachzuweisen, dass eine fachgerechte Wartung erfolgte.

    Unabhängig davon wären Garantieleistungen zu betrachten. So kann der Hersteller oder Lieferant eine erweiterte Garantie an entsprechende Bedingungen knüpfen, und wenn diese nicht erfüllt werden, eine Garantieleistung verweigern. Aber Garantie hat mit Gewährleistung erst einmal nichts zu tun.

    Dein Beispiel mit dem KFZ passt hier sehr gut. Ein Motor ist, wie ein Fenster, nicht wartungsfrei. Man kann nicht erwarten, dass ein Motor 50.000km ohne Motoröl funktioniert. Bei einem Schaden der auf fehlende Wartung zurückzuführen ist, kann sich der Kunde dann nicht mehr auf die Gewährleistung berufen.
     
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