Trapezförmiges Carport/Überdachung

Diskutiere Trapezförmiges Carport/Überdachung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; [ATTACH] Hallo zusammen, ich bin noch neu hier im Forum und hätte eine erste Frage: Da unsere Haustür an der Wetterseite liegt und wir immer...

  1. kleida

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    Hallo zusammen, ich bin noch neu hier im Forum und hätte eine erste Frage:
    Da unsere Haustür an der Wetterseite liegt und wir immer wieder Probleme mit Wassereintritt haben würden wir ein Vordach planen wollen. Aktuell ist ein freitragendes aus Glas verbaut. Dieses hält aber den Regen und Sturm nicht genügend zurück. Das Vorhaben soll 6,5m entlang der Hauswand angebracht werden und trapezförmig auf der parallel verlaufenden Grundstücksgrenze auf einer Breite von 2,50 m auslaufen. Eine Garage steht ebenfalls einer Länge von 6,5 m auf der gleichen Grenze. Was ist nun maßgebend? Gehe ich richtig in der Annahme wenn die Garage + die auslaufende Breite des Trapezförmigen Überstandes in Summe 9m beträgt an einer Grenze soweit in Ordnung ist? Oder welches Maß muss bei einer Trapezförmigen Bauweise angenommen werden? Wir wohnen übrigens in NRW. Anbei zur weiteren Erläuterung eine kleine Skizze. Danke für eure Anmerkungen...
     
  2. #2 Kriminelle, 15.03.2020
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    Es gilt immer die Länge auf der Grenze.
     
  3. kleida

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    Also bin ich rechtlich gesehen mit meiner Denkweise sicher
     
  4. #4 simon84, 16.03.2020
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    Dachüberstand hat das Haus ca. 40 cm. Habe ich nicht mit eingetragen da eigentlich unrelevant für meine Frage
     
  6. Dimeto

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    Nein.
    Man tut so, als ob das Bauteil nicht privilegiert wäre und zeichnet die Abstandsflächen ein, hier 3m parallel zu den Dachbegrenzungslinien. Die Länge der Grenze, die nun von den Abstandsflächen berührt wird, darf inklusive der vorhandenen privilegierten Bebauung (hier die Garage) nicht mehr als 9m betragen. In deinem Fall muss man also noch ein bischen mit der Geometrie spielen. Ohne Umplanung gibt sich die Behörde vielleicht aber auch mit der Nachbarunterschrift zufrieden.
     
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    Ok, in wiefern denn mit der Geometrie spielen. Was muss ich tun bzw. ändern damit ich eine Genehmigung bekomme?
     
  8. #8 simon84, 16.03.2020
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    Am Haus weniger breit oder nicht bis zur Grenze durchziehen

    sprich das Vordach kleiner machen

    ansonsten wie @Dimeto gesagt hat, evtl. reicht es auch mit der Übernahme durch den Nachbarn

    ich würde mit der Skizze beim Bauamt vorsprechen
     
  9. Dimeto

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    So
    Lageplan1.png
    oder so
    Lageplan2.png
    Oder Baulast oder Nachbarzustimmung.

    Immer vorausgesetzt, Deine Angaben sind vollständig und richtig. Nicht, dass plötzlich ein Bebauungsplan entgegestehende Festsetzungen trifft oder weitere Grenzen bebaut sind oder schon eine Baulast existiert oder die Maße nicht stimmen oder eine öffentliche Verkehrs-, Grün- oder Wasserfläche angrenzt oder die Überdachung höher als 3m ist ...
     
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    Also, heute nochmal mit dem Nachbarn gesprochen, er hat bereits 15m auf der gleichen Grenze gebaut (Schuppen+Carport), dies ist auch so eingemessen worden. Ob eine Baulast zu Unserer Seite bereits eingetragen wurde weiß ich leider nicht da wir das Haus so gekauft haben. Wie kann ich nun weiter agieren, darf ich gegen sein Carport einfach „Gegenbauen“? Oder hat dich das ganze sowieso durch sein Konstrukt erledigt.
    Anbei ein aktuelles Bild des Bereichs:
     

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  11. #11 simon84, 16.03.2020
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    Ist es evtl eine Option in L Form unter Einhaltung der Abstandsflächen zu bauen ? Also ein Teil der Garage und entlang der Hauswand zu überdachen ? Das „Mega Trapez“ wird warscheinlich schwierig
     
  12. kleida

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    Auch eine sehr gute Idee wie weit muss ich denn dann mit dem Teil, welcher an der Hauswand verläuft von der Grenze entfernt bleiben? Auch wieder 3 Meter? Falls es sich herausstellt das eine Baulast vorhanden ist, darf ich trotzdem noch die 2,5m vor die Garage setzen? Sorry, aber die Gänze Genehmigungsprozedere ist Neuland für mich. Viele bei uns bauen einfach ohne Genehmigung, da bin ich bis dato aber noch kein großer Freund von ...
     
  13. Dimeto

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    Die Einmessung ist für die geschilderte Problematik ohne Bedeutung.
    Das ist schade. Da Baulasten wertbeeinflussend sind, sollte vor dem Kauf immer geprüft werden, ob welche bestehen. Der Nachbar weiß es auch nicht?
    Meine Vermutung:
    Dein Nachbar ist einer von Vielen. Dann gäbe es keine Baulast.
    Nach den Gegebenheiten auf dem Foto zu urteilen käme aber nur eine Anbauverpflichtungsbaulast in Frage, da sich die Abstandsflächen von seinem Carport und Deinem Haus überdecken.
    Da Carports seit Anfang letzten Jahres nicht mehr genehmigungspflichtig sind, würd' ich's unter diesen Umständen einfach machen. Allerdings entbindet Dich die Genehmigungsfreiheit nicht von der Einhaltung der Vorschriften, insbesondere des §6 BauO NRW.
    Mit Anbauverpflichtung für diesen Grenzabschnitt ja. Ohne auch, da mit §6, Absatz 1, Satz 3, Nr. 2. argumentiert werden kann. Ein nicht privilegiertes Gebäude auf der Grenze stellt eine ausreichende Sicherung dar. Schwierig würde es, wenn die Anbauverpflichtung für die Garagen eingetragen wäre. Dann wären die Fakten und Formulierungen nochmal ganz genau unter die Lupe zu nehmen. Wird jetzt aber zu viel Konjunktiv.
     
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