Treppe im Altbau

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  1. olli

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    Hallo wer kann mir weiter Helfen ? Möchte eine Treppe im Altbau mit 7 Stufen, Absatz, 7 Stufen mit 21mm starken Leimholzplatten Eiche belegen. Normaler Weise kein Problem, aber in diesem Fall liegt meine Antrittstufe schon bei 21,5 cm Höhe und ab dem Absatz beginnt Sie mit 16 cm Höhe usw. Alle Stufen sind
    unterschiedlich hoch. Wie kann ich nun der DIN 18065 gerecht werden ? Darf in einem Altbau die Antrittsstufe mehr als 1,5 cm aus der Norm fallen ?
    Gruß Tischler olli
     
  2. #2 derengelfrank, 24.01.2008
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    Du möchtest die Leimholzplatten auf die vorhandenen Trittbretter montieren?
    Und jede Stufe ist unterschiedlich hoch?
    Grundsätzlich würde ich versuchen, durch unterschiedliche Stärken der Leimholzbretter zumindest innerhalb eines Treppenlaufs die Stufenhöhe anzugleichen.
    Ist die Antrittstufe JETZT schon bei 21,5 cm oder erst wenn das neue Brett montiert wird?
    Ist das ein Mehrfamilienhaus oder ein EFH?
     
  3. olli

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    Also die Antrittsstufe ist ohne Aufbau schon 21,5 cm. Man soll von der Seite die Stufen sehen, deswegen keine unterschiedliche Holzstärke möglich. Meine
    Idee wäre erste Stufe ausfräsen (wird schon irgendwie gehen )dann alle weiteren Stufen bis auf 5-8 mm ( 5mm eigendlich nur erlaubt ) angleichen.
     
  4. olli

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    Also die Antrittsstufe ist ohne Aufbau schon 21,5 cm. Man soll von der Seite die Stufen sehen, deswegen keine unterschiedliche Holzstärke möglich. Meine
    Idee wäre erste Stufe ausfräsen (wird schon irgendwie gehen )dann alle weiteren Stufen bis auf 5-8 mm ( 5mm eigendlich nur erlaubt ) angleichen.
    Es ist ein Einfamilien Haus . Muß ich mich unbedingt an DIN halten ?
    Die große Frage ist ja bekommt man es überhaupt Perfekt hin oder reicht die best möglich Annährung von Stufe zu Stufe. Was ist wennn einer Stürzen sollte,
    muß man dann dafür haften ? Gruß olli
     
  5. #5 derengelfrank, 25.01.2008
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    Im privaten EFH kannst Du m.E. von den Richtlinien (weiß nicht ob's eine DIN gibt) abweiche. Wie's dann haftungsrechtlich aussieht: keine Ahnung.

    Wenn ich Dich recht verstehe, sind die Trittbretter nicht in die Wangen eingestemmt, sondern aufgelegt?
    Dann würde ich auf jeden Fall raten, die Wangen so auszufräsen/aufzudoppeln, daß man innerhalb eines Treppenlaufs auf eine (nahezu) einheitliche Stufenhöhe kommt. Bei unterschiedlichen Stufenhöhen ist Stolpern nahezu vorprogrammiert - vor allen Dingen bei jemandem, der die Treppe nicht täglich benutzt. Die Antrittstufe wäre mit 21.5+2.1=23.6 cm auf jeden Fall zu hoch.
    Bei 14 Steigungen: was hast Du für eine Geschoßhöhe (Raumhöhe+Deckenstärke)?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 25.01.2008
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    Der Frank ist des Teufels :shades
    Die 18065 ist eine ETB (Eingeführte Techn Baubestimmung) und somit zu beachten und einzuhalten.
    Wenn´s jetzt schon nicht passt, sollte man daran nur nach ausführlicher, schriftlicher Belehrung des AG (einschl. dessen Unterschrift) rumwerkeln.
    So - und ein Tischler, der ne vorhandene Treppenstufe abfräsen und dann 21 mm Leimholz draufbappen will - naja.
    Wie soll denn die Stufe noch halten??? Warum sind Treppenstufen wohl nicht dünner als 40 mm????
    Ausserdem - wie fräsen??? Eine eingestemmte Treppe bis knirsch an die Wange und die Setzstufe fräsen??? Wie???
    Bei einer zumindest einseitig aufgesattelten Treppe dürfte der Totalaustausch wohl alleine vom Arbeitsaufwand her preiswerter sein (dann mit 38er Leimholz min.)

    MfG
     
  7. sepp

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    7 stufen.......

    stufen raus und neu aufbauen.
    ordentliches auflager an die wangen und aussteifung sichern.
     
  8. #8 derengelfrank, 25.01.2008
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    ... hast ja recht, ich bin wieder ohne nachzufragen vom 'Selbermacher im eigenen Häuschen' ausgegangen....
     
  9. sw

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    Hört sich wieder an, als dürfte es nix kosten, soll aber als 1A Leistung durchgehen. Die DIN 18065 ist kein Gesetz. Abweichungen davon sind möglich, aber nicht ratsam.
    Aus einer alten Oma kann man halt keine Jungfrau mehr machen. Dem Bauherrn muss man das nur schmackhaft machen. Dh. das Rumgewurschtel mit zusätzlichem Treppenbelag darf nicht günstiger sein als eine neue Stufe.
    Auf deine kalkulierten Preise für den Belag würde ich Anwalts- und Gerichtskosten Aufschlagen die du im Falle eines Prozesses tragen müsstest, wenn am Ende jemand auf dieser Treppe zu Fall kommt. Du trägst das Risiko bzw. die Verantwortung wenn du von der DIN abweichst. Das muss sich ja in den Kosten niederschlagen.

    Dem Bauherren würde ich auch verklickern, dass eine abgefräste Treppenstufe Brandschutztechnisch nachteile mit sich bringt. Der soll sich mal Gedanken um seine eigene Sicherheit machen. 4cm Holz leisten einem Feuer ca. 30 Min. Widerstand. Ich weiss ja, dass der verbleibende Restquerschnitt hier gar nicht eingehalten würde, dass bei einem freistehendem EFH teilweise keine Brandschutzanforderungen gestellt werden etc. Ich möchte nur auf die Problematik hinweisen und keine Diskussion über Brandschutzmaßnahmen lostreten.

    Wäre ich Entscheidungsträger, würde ich zu neuen Stufen raten. Manchmal ist es günstiger einen Auftrag nicht anzunehmen. Hierbei wäre mir das Risiko der Folgekosten und eines möglichen Imageschadens zu hoch, abgesehen davon würde mir die technische Ausführung ganz und gar nicht gefallen.
     
  10. sstark

    sstark

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    Heißt, dass das beim Restaurieren einer Altbau-Treppe Abweichungen von DIN und Co. möglich sind? Gilt das nur in Häusern mit weniger al zwei Wohneinheiten oder generell?

    Beispiel: In einem Haus mit 4 Parteien (ETWs) wird die Treppe (ca. 100 Jahre alt) saniert, indem die vorhandenen Stufen einfach aufgedoppelt werden.
    Eine Anpassung der Tritthöhen in den einzelnen Treppenläufen findet nicht statt, da zu äufwändig.

    Dies führt dazu, dass einzelne aufweinanderfolgende Stufen von den Tritthöhen um 1-2 cm differieren.

    Ist dies bei einer Sanierung ok (weil eben alt und wahr vorher schon so) oder darf das nicht sein?

    Viele Grüße,
    Sören
     
  11. olli

    olli

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    Sorry, bin neu hier. Habe vergessen zu erwähnen das es eine Beton Trepppe ist .
    Und das Fräsen galt nicht der alten sondern der neuen Stufen, die ja als auflagefläche das Beton hat und somit auch mit weniger als 21mm auskommt, so kann ich aber obtisch von der Seite allle Stufen gleich Stark ausehen lassen.
    Wer hätte sonst eine bessere Idee ? Bauleite übernimmt die Verantwortung, ich weiß laß ich mir schriftlich geben. Und was ist mit diesen Raum Spar Treppen,
    kein Mensch kann die bei ertsenmal gehen, und sind auch erlaubt.
    gruß olli
     
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