Trittschalldämmung

Diskutiere Trittschalldämmung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, habe zu obigem Thema eine ganze Pallette Fragen. Am besten beschreib' ich erst mal unseren Fall. Wir wohnen in unserer jetzigen Wohnung...

  1. #1 aschenstilzchen, 14.02.2006
    aschenstilzchen

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    Hallo,
    habe zu obigem Thema eine ganze Pallette Fragen. Am besten beschreib' ich erst mal unseren Fall. Wir wohnen in unserer jetzigen Wohnung seit über 25 Jahren. Zuerst als Mieter und seit 1999 als Eigentümer. In unserer Zeit als
    Mieter haben wir im Jahr 1988 einen Parkettboden verlegt. Vor 3 1/2 Jahren zog unter uns eine neue Eigentümerin ein. Nachdem diese bereits über 2 Jahre dort wohnte, beschwerte sich vor einem Jahr erstmals über eine zu
    hohe Geräuschentwicklung aus unserer Wohnung. Bei einem Gespräch berief sie sich darauf, dass herunterfallende Gegenstände auf unseren Boden, in Ihrer Wohnung unverhältnismäßig laut zu hören wären. Nach einem Test (man ließ oben etwas fallen und hörte sich dann in der unteren Wohnung das Ergebnis an) wurde festgestellt, dass die zu Boden gefallenen Gegenstände (Mettallringe) wirklich gut zu hören waren. Die Dame erwartet von uns nun eine Verbesserung der Trittschalldämmung, obwohl Sie zugeben muß, dass sie mal abgesehen von Gegenständen die zu Boden fallen nicht allzu viel von uns hört. Meine Fragen sind nun. 1. Welche Trittschallnorm gilt für uns? Ich weiß, dass es wohl 1989 eine neue Norm gegeben hat, unser Boden aber 1988 verlegt wurde 2. Sollte es zu einer Trittschallmessung kommen, spielt es dann eine Rolle, wieviele Geräusche wir wirklich machen (wir laufen z. B. nie mit Schuhen ín der Wohnung herum - man könnte aber das Laufen mit Schuhen sicherlich unten hören). 3. Kann man, wenn man schon über drei Jahre in einer Wohnung wohnt, die Lärmentwicklung (die in dieser Zeit mit Sicherheit eher abgenommen hat --Kinder sind ausgezogen) beanstanden. Bin für jeden Hinweis dankbar und sage schon mal vielen Dank. Gruß aschenstilzchen
     
  2. Eric

    Eric

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    Recht hin und Recht her. Sie sollten eine angemessene Lösung des Problems mit dem betroffenen Miteigentümer der Wohnungseigentumsanlage suchen.

    Nach der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung galten bereits im Jahre 1988 die Trittschallwerte in der damals noch geltenden DIN 4109 (1962 ) als überholt. Überarbeitet wurde die DIN 4109 dann im Jahre 1989.

    Entscheident ist doch wohl folgendes: Nach Ihren eigenen Angaben kommt es beim Herabfallen von Gegenständen und beim Begehen des Parketts mit Schuhen, die Sie allerdings " nie " anhaben, zu erheblichen Belästigungen des Eigentümers in der Wohnung unter Ihnen. Ursächlich dafür ist die im Jahre 1988 getroffenen Entscheidung, Parkett zu verlegen. Entweder wurde mit dieser Entscheidung der vorhandenen Gebäudesubstanz nicht Rechnung getragen wurde oder aber das Parkett wurde falsch verlegt ( kein schwimmender Estrich vorhanden, Parkett nicht auf Trittschalldämmung verlegt oder kein Abstand des Parketts zu den aufgehenden Wänden, Türzargen usw. ), wodurch sich der auf dem Parkett ausgelöste Körperschall in die Wohnungstrenndecke und von dort in die untenliegende Wohnung überträgt ).

    Warum der bisherige Bewohner der untenliegenden Wohnung sich nicht beschwert hat, kann vielfältige Gründe haben. Schlimmstenfalls war er einfach nur schwerhörig.

    In MFH-Miet-Altbauten haben unsere Väter idR kein Parkett verlegt und das aus gutem Grund. Die Gebäudesubstanz war dafür idR nicht geeignet. Für Parkett benötigter sog schwimmender Estrich war damals noch nicht bekannt.

    Mit zunehmendem Wohlstand wollten auch die Bewohner von Altbauten Parkett und später diesen Laminat-Mist. Das Problembewußtsein fehlte.

    Das Ruhebedürfnis war ein anderes, außerdem gab es häufig in der Altsubstanz noch alte, undichte Fenster. Der Grundgeräuschpegel in den Altbauwohnungen war also höher und " übertönte " die Geräusche innerhalb der Gebäude.

    Mit Ihrem Parkett haben Sie den Geräuschpegel in dem Gebäude verschlechtert. Vorher war ein anderer Oberbelag vorhanden, vermutlich ein der Gebäudesubstanz angepasster Teppichboden.

    Nehmen wir mal an, der Bewohner über Ihnen käme ebenfalls auf die Idee, Parkett oder Laminat zu verlegen. Dann würden Sie wahrscheinlich ebenfalls " Theater " machen und das doch wohl zu Recht. Nach der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 28.06.2004 - 20 W 95/01 - kämen Sie jetzt damit vor Gericht auch durch. Der Bewohner müßte alles wieder abreißen und den vorhrigen Zustand wieder herstellen.

    Ob in Ihrem Fall das Urteil anwendbar ist, nachdem das Parkett schon seit rund 18 Jahren liegt ?? Fragen Sie einen Anwalt und prozessieren Sie es aus.

    Ehrlich gesagt, mir wärs egal. Wegen des Hausfriedens und aus Mitgefühl für den sich zu Recht belästigt fühlenden Miteigentümer würde ich untersuchen lassen, worauf die Trittschallbelästigungen beruhen und die Ursachen abstellen. Zur Not käme das Parkett halt raus. Meinen Mitbewohnern will ich " in die Augen sehen können " und ohne Parkett geht die Welt auch nicht unter.

    Aber eh klar: Bei ETWs gilt in Deutschland das " Florianprinzip ", getreu dem Motto, in meiner " ETW " mach ich, was ich will und wenn andere Bewohner hierdurch in der Wohnqualität beeinträchtigt werden, dann ist das nicht mein " Bier ".

    Würde mich nicht wundern, wenn Sie am Ende im DG wohnen.
     
  3. #3 heiko_s0, 27.02.2006
    heiko_s0

    heiko_s0 Gast

    kurios + abhilfetips

    "...Bei ETWs gilt in Deutschland das " Florianprinzip ", getreu dem Motto, in meiner " ETW " mach ich, was ich will und wenn andere Bewohner hierdurch in der Wohnqualität beeinträchtigt werden, dann ist das nicht mein " Bier ". " - - - seh ich nicht ganz so, obwohl ich kein rechtverdreher bin

    die anderen sind doch hinzugekommen und müssen sich mit den verhältnissen arrangieren...

    sie können ja vesichern keine dinge runterzuwerfen und irgendwann mal an den stellen an denen öfter mal was runterfällt einen läufer plazieren

    ich hab mal in einem palttenbau gewohnt und die gute dame unter uns fühlte sich gestört durch das plätschern beim "pinkeln" - tatenlustig wie sie war endete das vor dem richter und sie musste 500 DM strafe zahlen, da wir nachweisen konnten, dass wir gar nicht anwesend waren - die lacher waren auf unserer seite

    mache menschen werden sonderbar wenn sie älter werden - vermutlich werden sollche menschen hellhöriger denn schwerhöriger

    ich würde keine eskalation betreiben - falls sie eine 5 cm lehmdämmung dazwischen legen wollen, können sie den lehm von mir gratis bekommen - ich werde hier noch "inserieren"
     
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