Trocknung Rohbau - Wer ist verantwortlich?

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  1. #1 Sandra C, 24.03.2014
    Sandra C

    Sandra C Gast

    Hallo Zusammen,

    wir bauen seit Oktober letzten Jahres ein voll-unterkellertes Doppelhaus. ( Massiv, Stein auf Stein ) Am 20. Februar haben wir Fenster und Türen bekommen, in der ersten März Woche wurde verputzt und vom 10. - 14. März kam der Estrich rein. Seit die Fenster eingebaut wurden, mit 2 Tagen Unterbrechung wegen frischem Estrich, wurden beide Hausseiten ausreichend und regelmäßig gelüftet. ( Nachts alles zu, Tags alles auf )

    Seit letzter Woche Freitag ist auf der einen Seite jetzt das Dach isoliert und mit Dampfsperre versehen. Heute morgen haben wir auf einmal im Erdgeschoss, über die volle Länge und halbe Höhe über dem Türsturz für das Wohnzimmer Schimmel. Nur dieser eine Sturz und nur die Wohnzimmer Seite ist betroffen ( bisher )

    Schimmel in der Innenausbauphase finden wir natürlich überhaupt nicht toll und deswegen wollen wir einen Bautrockner haben da lüften allein scheinbar nicht ausreichend ist.

    Auf Nachfrage bei unserem Bauleiter haben wir den "Tipp" bekommen Anti-Schimmel Spray aus dem Baumarkt zu holen und entsprechende Stellen damit zu behandeln. Aber damit ist die Ursache ja nicht bekämpft. Auf die Frage nach einem Bautrockner wurde uns ein Kontakt zu einem Subunternehmer vermittelt. Wenn wir jedoch den Subunternehmer beauftragen, bleiben wir ja auch auf den Kosten sitzen.

    Meine Frage ist nun: Wer ist für die Bautrocknung in diesem Fall zuständig, da lüften allein ja offensichtlich nichts bringt? Ist das die Sache des Bauträgers oder die des Bauherren?

    In unserem Vertrag ist leider überhaupt nichts entsprechendes erwähnt.

    Vielen Dank schon mal im voraus!
     
  2. #2 Gast036816, 25.03.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die frage ist erst einmal, ob ihr wirklich mit einem bauträger baut?
    wahrscheinlich ist es ein gu oder ein gü. in keinem fall ist es aufgabe des bauherrn für irgendwelche lüftungsmassnahmen zu sorgen, da kann der bauherr auch fehler machen und bekommt die verantwortung für den späteren mangel.
     
  3. Julius

    Julius

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    Wieso "oder"?
    Wenn es ein Bauträger ist, dann IST der Bauträger auch gleichzeitig der Bauherr (und Ihr nur der Käufer)!

    Um welche Art von Vertrag (und damit auch, um welche Art von Vertragspartner) es sich handelt, steht aber ganz gewiß drin...
     
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